Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Verfahrenslotsen Jugendamt
Vorlage
ZS2/3198/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, den Abschluss der „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Verfahrenslotsen nach § 10 b Sozialgesetzbuch VIII von den Städten Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und Neuss auf den Rhein-Kreis Neuss“.

 


Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Verfahrenslotsen nach § 10 b Sozialgesetzbuch VIII von den Städten Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und Neuss auf den Rhein-Kreis Neuss

 

Das am 10.06.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat die Grundlage für eine Zusammenführung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Die bisherige Aufteilung zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Träger der Eingliederungshilfe soll damit ab dem 01.01.2028 entfallen.

 

Auf dem Weg zu einer inklusiven Lösung sieht das KJSG ein Stufenmodell vor: Die erste Stufe wurde bereits mit Inkrafttreten des KJSG umgesetzt. Durch Änderungen im SGB VIII wurde die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Schnittstellen zur Eingliederungshilfe im SGB IX wurden bereinigt.

 

Mit der zweiten Stufe werden ab 2024 in § 10b SGB VIII die Verfahrenslotsen eingeführt, die zunächst bis zum 31.12.2027 befristet sind. Ab 01.01.2028 wird letztlich mit Umsetzung der dritten Stufe die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle junge Menschen geschaffen.

 

Die Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss haben sich darauf geeinigt, diese Aufgabe von einer kreisweiten Fachstelle beim Kreisjugendamt durchführen zu lassen. Auf diese Weise können die vielfältigen Aufgaben der Verfahrenslotsen hinsichtlich der Erfahrungen und Kompetenzen, des Berichtwesens, der Netzwerkarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit, der Qualitätsentwicklung u.v.m. wesentlich effektiver, arbeitsteiliger und qualifizierter erbracht werden. Der Rhein-Kreis Neuss stellt erforderlichen Fachkräfte für die Aufgabenübernahme ein, die beteiligten kreisangehörigen Kommunen erstatten entsprechende Personal- und Sachkosten anteilig. Im Jugendhilfeausschuss am 10.05.2023 wurde bereits ausführlich über das Vorhaben berichtet.

 

Um die Aufgaben der Verfahrenslotsen auf den Rhein-Kreis Neuss zu übertragen, wird mit den Städten Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch, Neuss die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, die mit allen beteiligten Jugendämtern abgestimmt ist. Von allen Kommunen wird nun der erforderliche Rats- bzw. Kreistagsbeschluss herbeigeführt. Da die gesetzliche Grundlage bis 31.12.2027 befristet ist, hat auch die Vereinbarung eine begrenzte Geltungsdauer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

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personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €