Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, den Abschluss der
„Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Verfahrenslotsen nach § 10 b
Sozialgesetzbuch VIII von den Städten Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch
und Neuss auf den Rhein-Kreis Neuss“.
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Verfahrenslotsen nach § 10 b
Sozialgesetzbuch VIII von den Städten Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch
und Neuss auf den Rhein-Kreis Neuss
Das am 10.06.2021
in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat die Grundlage
für eine Zusammenführung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für junge
Menschen mit einer Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Die
bisherige Aufteilung zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem
Träger der Eingliederungshilfe soll damit ab dem 01.01.2028 entfallen.
Auf dem Weg zu
einer inklusiven Lösung sieht das KJSG ein Stufenmodell vor: Die erste Stufe
wurde bereits mit Inkrafttreten des KJSG umgesetzt. Durch Änderungen im
SGB VIII wurde die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
verankert. Schnittstellen zur Eingliederungshilfe im SGB IX wurden
bereinigt.
Mit der zweiten
Stufe werden ab 2024 in § 10b SGB VIII die Verfahrenslotsen
eingeführt, die zunächst bis zum 31.12.2027 befristet sind. Ab 01.01.2028 wird
letztlich mit Umsetzung der dritten Stufe die Gesamtzuständigkeit der Kinder-
und Jugendhilfe für alle junge Menschen geschaffen.
Die Jugendämter
im Rhein-Kreis Neuss haben sich darauf geeinigt, diese Aufgabe von einer
kreisweiten Fachstelle beim Kreisjugendamt durchführen zu lassen. Auf diese Weise
können die vielfältigen Aufgaben der Verfahrenslotsen hinsichtlich der
Erfahrungen und Kompetenzen, des Berichtwesens, der Netzwerkarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit,
der Qualitätsentwicklung u.v.m. wesentlich effektiver, arbeitsteiliger und
qualifizierter erbracht werden. Der Rhein-Kreis Neuss stellt erforderlichen
Fachkräfte für die Aufgabenübernahme ein, die beteiligten kreisangehörigen
Kommunen erstatten entsprechende Personal- und Sachkosten anteilig. Im
Jugendhilfeausschuss am 10.05.2023 wurde bereits ausführlich über das Vorhaben
berichtet.
Um die Aufgaben der Verfahrenslotsen auf den Rhein-Kreis Neuss zu übertragen, wird mit den Städten Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch, Neuss die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, die mit allen beteiligten Jugendämtern abgestimmt ist. Von allen Kommunen wird nun der erforderliche Rats- bzw. Kreistagsbeschluss herbeigeführt. Da die gesetzliche Grundlage bis 31.12.2027 befristet ist, hat auch die Vereinbarung eine begrenzte Geltungsdauer.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
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Auszahlungen/Aufwendungen |
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personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja/nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
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Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. --,-- € |