Betreff
Antrag zum Thema "Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler" vom 22.08.2023
Vorlage
010/3200/XVII/2023
Art
Antrag
Sachverhalt:
Die Ticketversorgung der Schüler des Rhein-Kreises
Neuss wird von den Verkehrsbetrieben BVR Münster und den Stadtwerken Neuss
sichergestellt.
- Das Selbstzahler-Deutschlandticket kann von Schülerinnen und Schüler
erworben werden, für die kein oder nur teilweise ein Anspruch auf
Übernahme der Schülerfahrkosten besteht. (Anspruchsvoraussetzungen siehe
Anlage)
- Die Anspruchsprüfung erfolgt gemäß einzelnen untergeordneten
Rechtsnormen des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung -
SchfkVO)
- Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Schulverwaltung des
Rhein-Kreises Neuss (als Schulträger) weder ein entsprechender Erlass bzw.
eine Verwaltungsvorschrift vor, aus der hervorgeht, dass auf die
Anspruchsprüfung mit Einführung des Deutschlandtickets für Schüler
verzichtet werden soll oder muss.
- Die SchfkVO bezieht sich in
allen Punkten auf Schulfahrten, Unterrichtsbesuche oder schulische
Veranstaltungen. Die Finanzierung von Klassenfahrten und Wandertagen durch
ein Schülerticket, sieht die SchfkVO nicht vor.
- Das kostengünstige Selbstzahler Ticket für
„nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler“ wird bereits von den
zuständigen Schulträgern- so auch dem Rhein Kreis Neuss – mitfinanziert
(gefördert).
Das tut er, in dem er weiterhin die Kosten der regulären Ticketpreise incl. Preissteigerungen trägt. Der Differenzbetrag ergibt in Verbindung mit der Landesförderung die Nutzung eines preisgünstigen Selbstzahler-Tickets in Höhe von 29,00 €, welche alle Fahrten klimafreundlich abgedeckt. - Haushaltsüberschuss; Der Rhein-Kreis Neuss finanziert die
Beförderung seiner anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der
insgesamt 12 Schulen in seiner Trägerschaft (8 Förderschulen, 4
Berufsbildungszentren). Die seit Jahren konstant hohen Ausgaben für den
kostenintensiven Schülerspezialverkehr für seine 8 Förderschulen
und die damit verbundenen Preisanpassungen ergaben in den vergangenen
Jahren keinen Überschuss auf dem entsprechenden Sachkonto, der eine zusätzliche
Förderung des Tickets für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und
Schüler abdecken könnte. Auch in diesem Haushaltsjahr ist damit nicht
zu rechnen. Es entstünde ein Mehrbedarf.