Betreff
Antrag zum Thema "Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler" vom 22.08.2023
Vorlage
010/3200/XVII/2023
Art
Antrag

Sachverhalt:

Die Ticketversorgung der Schüler des Rhein-Kreises Neuss wird von den Verkehrsbetrieben BVR Münster und den Stadtwerken Neuss sichergestellt.

  1. Das Selbstzahler-Deutschlandticket  kann von Schülerinnen und Schüler erworben werden, für die kein oder nur teilweise ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten besteht. (Anspruchsvoraussetzungen siehe Anlage)
  2. Die Anspruchsprüfung erfolgt gemäß einzelnen untergeordneten Rechtsnormen des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO)
  3. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Schulverwaltung des Rhein-Kreises Neuss (als Schulträger) weder ein entsprechender Erlass bzw. eine Verwaltungsvorschrift vor, aus der hervorgeht, dass auf die Anspruchsprüfung mit Einführung des Deutschlandtickets für Schüler verzichtet werden soll oder muss.
  4. Die SchfkVO  bezieht sich in allen Punkten auf Schulfahrten, Unterrichtsbesuche oder schulische Veranstaltungen. Die Finanzierung von Klassenfahrten und Wandertagen durch ein Schülerticket, sieht die SchfkVO nicht vor.
  5. Das kostengünstige Selbstzahler Ticket für „nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler“ wird bereits von den zuständigen Schulträgern- so auch dem Rhein Kreis Neuss – mitfinanziert (gefördert).
    Das tut er, in dem er weiterhin die Kosten der regulären Ticketpreise incl. Preissteigerungen trägt. Der Differenzbetrag ergibt in Verbindung mit der Landesförderung die Nutzung eines preisgünstigen Selbstzahler-Tickets in Höhe von 29,00 €, welche alle Fahrten klimafreundlich abgedeckt.
  6. Haushaltsüberschuss; Der Rhein-Kreis Neuss finanziert die Beförderung seiner anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der insgesamt 12 Schulen in seiner Trägerschaft (8 Förderschulen, 4 Berufsbildungszentren). Die seit Jahren konstant hohen Ausgaben für den kostenintensiven Schülerspezialverkehr für seine 8 Förderschulen und die damit verbundenen Preisanpassungen ergaben in den vergangenen Jahren keinen Überschuss auf dem entsprechenden Sachkonto, der eine zusätzliche Förderung des Tickets für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler abdecken könnte. Auch in diesem Haushaltsjahr ist damit nicht zu rechnen. Es entstünde ein Mehrbedarf.