Betreff
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung
Vorlage
20/3245/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag nimmt die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung für den Rhein-Kreis Neuss vom 03.07.2023 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Durch das Inkrafttreten der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) ist die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) außer Kraft getreten.

Der Gesetzgeber legte in § 32 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) lediglich Rahmenbedingungen fest, die im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung durch örtliche Vorschriften auszugestalten sind.

 

Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung wurde an die neuen gesetzlichen Grundlagen, an die geänderte Organisation der Buchführung, die Einführung zusätzlicher Zahlungsmöglichkeiten und weiterer „Digitalisierungsmaßnahmen“ angepasst.

 

Gemäß § 32 Abs. 1 KomHVO sind die örtlichen Vorschriften vom Landrat zu erlassen und dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.

 

Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung für den Rhein-Kreis Neuss vom 03.07.2023 ist als Anlage beigefügt.