Betreff
Abfallwirtschaftsbilanz 2022
Vorlage
68/3333/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Abfallbilanz 2022 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Nach § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die Kreise und die kreisangehörigen Kommunen dazu verpflichtet, sowohl die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen als auch Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen. Dabei muss der Kreis für die Bereitstellung der Entsorgungsanlegen sorgen. Die Städte und Gemeinden stellen die Einsammlung und den Transport der Abfälle sicher.

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist Eigentümer der Deponie Neuss-Grefrath, der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der Deponie Neuss-Grefrath und der Kompostierungsanlage in Korschenbroich. Weiterhin hat der Kreis auf dem Gelände der geschlossenen Sonderabfalldeponie in Grevenbroich-Neuenhausen die dortige Kleinanlieferstation gepachtet. 

 

Nachfolgend wird die Siedlungsabfallbilanz des Rhein-Kreises Neuss für das Jahr 2022 vorgestellt. Um die Entwicklung der Abfallmengen gezielt betrachten zu können, werden Daten aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 verglichen.

 

Bei der Entwicklung der Abfallmengen wirken verschiedene Faktoren. So wirken sich z.B. Änderungen in der Wirtschaftslage auf die Siedlungsabfallbilanz aus, der Anfall von Abfällen steigt und sinkt mit dem privaten Konsum. Das Kriegsgeschehen in der Ukraine bzw. die dadurch ausgelöste Inflation beeinflusst nicht nur den privaten Konsum, sondern auch das Abfallaufkommen der privaten Haushalte.

Auch die Einführung neuer Entsorgungssysteme in Eigenverantwortung der Hersteller wirkt sich auf die Siedlungsabfallbilanz aus (z.B. die Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte durch den Einzelhandel). Dadurch werden die Abfallmengen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger reduziert.

Selbst Wetterschwankungen wirken sich auf die Abfallmengen aus. In den wärmeren und feuchten Jahren steigt die Menge der Bioabfälle wegen eines stärkeren Pflanzenwachstums an. Dies wirkt auch auf den Restmüll, da leider nach wie vor ein Teil der Bioabfälle, in Form von Gartenabfällen, über die Restmülltonne entsorgt wird. 

Schließlich hat auch die Corona-Pandemie das Abfallaufkommen beeinflusst. Durch Kurzarbeit, Home-Office und fehlende Reisemöglichkeiten stand mehr Zeit für Entrümpelungen und Renovierungen zur Verfügung.

 

  1. Entwicklung der Siedlungsabfallmengen

 

Die Siedlungsabfallmengen einschließlich der getrennt gesammelten Wertstoffmengen sowie die Siedlungsabfallmengen pro Einwohner kann man den Anlagen 1 und 2 entnehmen.

Insgesamt kann man sagen, dass sich die Abfallmenge im Jahr 2022 deutlich reduziert hat. Allerdings konnte für die Jahre 2020 und 2021 auch ein außergewöhnlicher, wahrscheinlicher durch Corona bedingter Anstieg der Abfallmengen festgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Aufhebung der Corona-Maßnahmen und die Rückkehr zu alten Lebensgewohnheiten zu einer Reduktion der Abfallmengen geführt haben.  

Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Abfallmengen gesunken, während die Einwohnerzahl innerhalb des Kreisgebietes angestiegen ist. Dadurch ist die Abfallmenge pro Kopf ebenfalls gesunken.

 

  1. Restabfall, Sperrmüll und Bioabfall

 

Die bereits angesprochene Verringerung des Abfallaufkommens zeigt sich auch in den einzelnen Bereichen. Hausmüllmenge ist im Vergleich zu 2021 um 4,8 % gesunken. Die Sperrmüllmenge sogar um 19,3 %. Nach den starken Sperrmüllmengen in der Corona-Zeit (2020, 2021) lag die Sperrmüllmenge 2022 sogar unter den Sperrmüllmengen der Vor-Corona-Zeit. Einerseits wurde wohl unter Corona verstärkt aufgeräumt und entsorgt, andererseits dämpfen die Inflation und der Rückgang des privaten Konsums den Anfall von neuem Sperrmüll.

 

Auch die Bioabfallmenge hat sich verringert. Dies ist wahrscheinlich auf den sehr trockenen Sommer 2022 zurückzuführen.

 

 

  1. Elektro-Altgeräte

 

Die Menge der von den Kommunen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr eingesammelten Elektro-Altgeräte ist im Vergleich zum Vorjahr von 916 auf 667 Mg um 27,2 % gesunken. Die Menge der an den Kleinanlieferstationen des Kreises abgegebenen Elektroaltgeräten ist dagegen nur von 1.183 auf 1.105 Mg um 6,6 % gesunken. Hinsichtlich der kommunalen Sammelmengen bleibt zu beobachten, ob der Einbruch der Menge die Gegenreaktion auf die hohen Sammelmengen in der Corona-Zeit ist (Konsumverhalten), oder ob bei den kommunalen Sammlungen eine dauerhafte Entwicklung aufgrund erweiterter Rückgabemöglichkeiten über den Einzelhandel vorliegt. In der Vor-Corona-Zeit lagen die kommunalen Sammelmengen zwischen 800-900 Mg.  

 

  1. Entwicklung der an den Kleinanlieferstationen abgegebenen Mengen

 

Die Mengen, die an den Kleinanlieferstationen abgegeben werden, kann Anlage 3 entnommen werden. Auch hier kann eine Reduktion der abgegebenen Abfallmengen im Vergleich zu den beiden Vorjahren beobachtet werden. Es fand eine Reduzierung um insgesamt 10,85 % im Vergleich zu 2021 statt.

 

  1. Ein- und Ausgänge Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage

 

Hausmüll wird in der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) durch verschiedene Sortier- und Behandlungstechniken behandelt. So wird beispielsweise Metall aus dem Restmüll entfernt und dann einem Recyclingkreislauf zugeführt.

Um die Menge des Abfalles zu verringern, der zu einer Müllverbrennungsanlage weitergeleitet wird, findet in den Rottereaktoren eine biologische Behandlung des Hausmülls statt. Im Jahr 2022 wurde so die Menge, die der Müllverbrennung zugeführt wird, um 10.470 Tonnen verringert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


  1. Deponierte Mengen

 

Deponiert werden dürfen ausschließlich Abfälle, die weniger als 5 % brennbare Inhaltsstoffe aufweisen. Dabei handelt es sich um Abfälle wie nicht verwertbare Abbruchabfälle (z.B. asbesthaltige Abfälle, Baustoffe auf Gipsbasis, mineralische Dämmstoffe, Reste der Bauschuttaufbereitung), mineralische Gewerbeabfälle wie Aschen und Schlacken sowie Abfälle aus Altlastensanierungen.

Auf der Deponie werden auch geeignete Abfälle als Ersatzbaustoffe eingesetzt. Diese sind z.B. für den Wegebau auf der Deponie, zur sicheren Abdeckung asbesthaltiger Ablagerungen und zur Stabilisierung des Deponiekörpers bei der Ablagerung von mineralischen Dämmstoffen erforderlich. Die Mengen, die deponiert werden, sind starken Schwankungen unterworfen. Dies liegt daran, dass diese Mengen von den Baumaßnahmen im Kreisgebiet und den erforderlichen Einrichtungsmengen auf der Deponie abhängen. Im aktiven Deponieabschnitt 10 auf der Deponie in Neuss-Grefrath wurden folgende Abfallmengen eingebaut:

 

2020

2021

2022

17.248 t

27.384 t

22.228 t

 

 

 

 

 

 

  1. Schadstoffmengen

 

Für die Schadstoffsammlung im Rhein-Kreis Neuss gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können die Bürgerinnen und Bürger die im Haushalt entstehenden schadstoffhaltigen Abfälle an den Schadstoffmobilen abgeben. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, diese Abfälle an den Kleinanlieferstationen in Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen abzugeben.

 

 

2020

2021

2022

Schadstoffmobil

260 t

247 t

191 t

Kleinanlieferstationen

299 t

268 t

252 t

Summe

599 t

 515 t

443 t

 

Der vorausgehenden Tabelle kann man entnehmen, dass auch die Schadstoffmenge rückläufig ist. In diesem Fall liegt die Sammelmenge sogar hinter dem Wert von 2019, als 497 t Schadstoffe eingesammelt wurden. Auch hier kann das Absinken auf den starken Anstieg der beiden Vorjahre zurückgeführt werden.

 

Schadstoffhaltige Abfälle, die in öffentlichen Einrichtungen, Arztpraxen und Kleingewerbe anfallen, können am Gewerbeschadstoffmobil abgegeben werden. Dieses Gewerbeschadstoffmobil wird hauptsächlich von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen genutzt. Durch spezielle Abfallgefäße erfolgt eine Sammlung des Abfalles innerhalb der Praxen. Die Entsorgungskosten werden nicht nach Gewicht, sondern nach Volumen und Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet. Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, dass die von öffentlichen Einrichtungen und Gewerbe abgegebenen Schadstoffmengen weiterhin sinken. Der konstante Anstieg der in den Arztpraxen und den medizinischen Einrichtungen anfallenden Abfälle kann ggf. als Nachwirkung der Corona-Pandemie gesehen werden, da durch diese das Gesundheitsbewusstsein gestiegen ist. Hinzu kommt, dass die Bevölkerungszahl des Rhein-Kreises Neuss im Jahr 2022 gewachsen ist.

 


 

 

2020

2021

2022

Gewerbe und öffentliche Einrichtungen

10,3 t

9,3 t

7,2 t

Arztpraxen und ärztliche Einrichtungen

Anzahl der Gefäße:
1.257
Gesamtvolumen:
ca. 61 m³

 

Anzahl der Gefäße:
1.452
Gesamtvolumen:
ca. 71 m³
 

Anzahl der Gefäße:
1.473
Gesamtvolumen:
ca. 72 m³

 

 

 

  1. Ein- und Ausgänge Kompostierungsanlage

 

Die Kompostanlage in Korschenbroich nimmt kommunale und gewerbliche Abfälle an. Die kommunalen Mengen ergeben sich aus den Abgaben an den Kleinanlieferstellen des Kreises, der Bündel-, Laub- und Weihnachtsbaumsammlung sowie der Biotonne. Zusätzlich zu den kommunalen Abfällen nimmt die Anlage auch gewerbliche Garten- und Parkabfälle an. Diese werden insbesondere durch Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus angeliefert. Die Abrechnung der gewerblichen Mengen erfolgt außerhalb der kommunalen Gebührenkalkulation über privatrechtliche Entgelte. Der Großteil der abgegebenen gewerblichen Mengen wird zur Reduzierung des Transportvolumens geschreddert und in anderen Anlagen kompostiert. Um dies zu gewährleisten, hat der Kreis gesonderte Entsorgungsverträge abgeschlossen. Anders als die Abfälle aus den Biotonnen, können diese Abfälle günstiger in einfacheren Kompostierungsanlagen verarbeitet werden.

 

 

2020

2021

2022

 

 

 

 

Eingang kommunale Mengen

45.172 t

50.156 t

42.910 t

Eingang gewerbliche Mengen

8.078 t

4.655 t

 4.563  t

Ausgang vermarkteter Kompost

24.525 t

24.171 t

25.841 t

Ausgang thermische Verwertung

 5.005 t

 2.748 t

2.740 t

Ausgang unbehandelte Mengen

9.946 t

 6.091 t

 4.266 t

Aussortierte Reststoffe und Metalle

764 t

1.127

918 t

 

 

Die gewerblichen Mengen bewegen sich frei auf dem Markt. Sie und entsprechend die unbehandelt abgegebenen Mengen sind stark gesunken, weil während eines mehrmonatigen Umbaus der Kompostanlage zum Jahreswechsel 2020/2021 im Rahmen eines Notbetriebs nur kommunale Mengen angenommen wurden. In dieser Zeit haben sich die gewerblichen Mengen andere Anlagen gesucht.

 

Der Anstieg der aussortierten Reststoffe und Metalle resultiert nicht aus einem Anstieg der Fehlwürfe, sondern aus der Erneuerung der Nachaufbereitungstechnik. Diese holt mehr Fremdbestandteile aus dem Kompost heraus.

 

 

  1. Entsorgungs- und Verwertungswege

 

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt eine Hierarchie zum Umgang mit Abfällen vor.

So soll die Entstehung von Abfällen in erster Linie vermieden werden. Ist die Vermeidung von Abfällen nicht möglich, sollen diese nach Möglichkeit wiederverwendet werden. Wenn die beiden zuvor genannten Möglichkeiten nicht bestehen, sollen die Abfälle recycelt werden. Recycling bedeutet, dass die Abfälle wieder zu vergleichbaren Produkten aufbereitet werden, etwa durch die Herstellung von Recyclingpapier aus Altpapier. Ist auch dies nicht möglich, sollen Abfälle verwertet werden, etwa im Rahmen der Energiegewinnung. Als letztes Mittel anzuwenden ist die Beseitigung. Diese ist dann anzuwenden, wenn der Abfall weder wiederverwendet noch recycelt noch verwertet werden kann.

Das KrWG hat Änderungen in der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRL, 2008/98/EG), die in 2018 vorgenommen wurden, übernommen. Nach diesen Änderungen sollen die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfall betragen (siehe § 14 Abs. 1 Nr. 2 KrWG).:

·         ab 2020    50%

·         ab 2025    55%

·         ab 2030    60%

·         ab 2035    65%

 

Derzeit liegt die Recyclingquote für die öffentlich-rechtliche Abfallwirtschaft im Rhein-Kreis Neuss bei 33,8%. Auch wenn die dargestellten Quoten die Abfallwirtschaft insgesamt betreffen und im Sektor der öffentlichen Abfallentsorgung wegen des hohen Anteils gemischten Restabfalls schwierig zu realisieren sind, sieht die Verwaltung nach wie vor Handlungsbedarf und Möglichkeiten zur Steigerung der Recyclingquote. Im Restabfall sind unverändert hohe Mengen an Abfällen vorhanden, die bei einer besseren Abfalltrennung recycelt statt verbrannt werden könnten (Bioabfälle, Altpapier, Kunststoffe). Maßnahmen dazu werden derzeit gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet.

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. --,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €