Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Abfallbilanz 2022 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Nach § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die Kreise und die kreisangehörigen Kommunen dazu verpflichtet, sowohl die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen als auch Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen. Dabei muss der Kreis für die Bereitstellung der Entsorgungsanlegen sorgen. Die Städte und Gemeinden stellen die Einsammlung und den Transport der Abfälle sicher.
Der Rhein-Kreis Neuss ist Eigentümer der Deponie Neuss-Grefrath, der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der Deponie Neuss-Grefrath und der Kompostierungsanlage in Korschenbroich. Weiterhin hat der Kreis auf dem Gelände der geschlossenen Sonderabfalldeponie in Grevenbroich-Neuenhausen die dortige Kleinanlieferstation gepachtet.
Nachfolgend wird die Siedlungsabfallbilanz des Rhein-Kreises Neuss für das Jahr 2022 vorgestellt. Um die Entwicklung der Abfallmengen gezielt betrachten zu können, werden Daten aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 verglichen.
Bei der Entwicklung der Abfallmengen wirken verschiedene Faktoren. So wirken sich z.B. Änderungen in der Wirtschaftslage auf die Siedlungsabfallbilanz aus, der Anfall von Abfällen steigt und sinkt mit dem privaten Konsum. Das Kriegsgeschehen in der Ukraine bzw. die dadurch ausgelöste Inflation beeinflusst nicht nur den privaten Konsum, sondern auch das Abfallaufkommen der privaten Haushalte.
Auch die Einführung neuer Entsorgungssysteme in Eigenverantwortung der Hersteller wirkt sich auf die Siedlungsabfallbilanz aus (z.B. die Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte durch den Einzelhandel). Dadurch werden die Abfallmengen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger reduziert.
Selbst Wetterschwankungen wirken sich auf die Abfallmengen aus. In den wärmeren und feuchten Jahren steigt die Menge der Bioabfälle wegen eines stärkeren Pflanzenwachstums an. Dies wirkt auch auf den Restmüll, da leider nach wie vor ein Teil der Bioabfälle, in Form von Gartenabfällen, über die Restmülltonne entsorgt wird.
Schließlich hat auch die Corona-Pandemie das Abfallaufkommen beeinflusst. Durch Kurzarbeit, Home-Office und fehlende Reisemöglichkeiten stand mehr Zeit für Entrümpelungen und Renovierungen zur Verfügung.
- Entwicklung
der Siedlungsabfallmengen
Die Siedlungsabfallmengen einschließlich der getrennt gesammelten Wertstoffmengen sowie die Siedlungsabfallmengen pro Einwohner kann man den Anlagen 1 und 2 entnehmen.
Insgesamt kann man sagen, dass sich die Abfallmenge im Jahr 2022 deutlich reduziert hat. Allerdings konnte für die Jahre 2020 und 2021 auch ein außergewöhnlicher, wahrscheinlicher durch Corona bedingter Anstieg der Abfallmengen festgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Aufhebung der Corona-Maßnahmen und die Rückkehr zu alten Lebensgewohnheiten zu einer Reduktion der Abfallmengen geführt haben.
Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Abfallmengen gesunken, während die Einwohnerzahl innerhalb des Kreisgebietes angestiegen ist. Dadurch ist die Abfallmenge pro Kopf ebenfalls gesunken.
- Restabfall,
Sperrmüll und Bioabfall
Die bereits angesprochene Verringerung des Abfallaufkommens zeigt sich auch in den einzelnen Bereichen. Hausmüllmenge ist im Vergleich zu 2021 um 4,8 % gesunken. Die Sperrmüllmenge sogar um 19,3 %. Nach den starken Sperrmüllmengen in der Corona-Zeit (2020, 2021) lag die Sperrmüllmenge 2022 sogar unter den Sperrmüllmengen der Vor-Corona-Zeit. Einerseits wurde wohl unter Corona verstärkt aufgeräumt und entsorgt, andererseits dämpfen die Inflation und der Rückgang des privaten Konsums den Anfall von neuem Sperrmüll.
Auch die Bioabfallmenge hat sich verringert. Dies ist wahrscheinlich auf den sehr trockenen Sommer 2022 zurückzuführen.
- Elektro-Altgeräte
Die Menge der von den Kommunen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr eingesammelten Elektro-Altgeräte ist im Vergleich zum Vorjahr von 916 auf 667 Mg um 27,2 % gesunken. Die Menge der an den Kleinanlieferstationen des Kreises abgegebenen Elektroaltgeräten ist dagegen nur von 1.183 auf 1.105 Mg um 6,6 % gesunken. Hinsichtlich der kommunalen Sammelmengen bleibt zu beobachten, ob der Einbruch der Menge die Gegenreaktion auf die hohen Sammelmengen in der Corona-Zeit ist (Konsumverhalten), oder ob bei den kommunalen Sammlungen eine dauerhafte Entwicklung aufgrund erweiterter Rückgabemöglichkeiten über den Einzelhandel vorliegt. In der Vor-Corona-Zeit lagen die kommunalen Sammelmengen zwischen 800-900 Mg.
- Entwicklung der an den
Kleinanlieferstationen abgegebenen Mengen
Die
Mengen, die an den Kleinanlieferstationen abgegeben werden, kann Anlage 3
entnommen werden. Auch hier kann eine Reduktion der abgegebenen Abfallmengen im
Vergleich zu den beiden Vorjahren beobachtet werden. Es fand eine Reduzierung
um insgesamt 10,85 % im Vergleich zu 2021 statt.
- Ein-
und Ausgänge Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage
Hausmüll wird in der Wertstoffsortier- und
Abfallbehandlungsanlage (WSAA) durch verschiedene Sortier- und
Behandlungstechniken behandelt. So wird beispielsweise Metall aus dem Restmüll
entfernt und dann einem Recyclingkreislauf zugeführt.
Um die Menge des Abfalles zu verringern, der
zu einer Müllverbrennungsanlage weitergeleitet wird, findet in den
Rottereaktoren eine biologische Behandlung des Hausmülls statt. Im Jahr 2022
wurde so die Menge, die der Müllverbrennung zugeführt wird, um 10.470 Tonnen
verringert.
- Deponierte Mengen
Deponiert werden dürfen ausschließlich
Abfälle, die weniger als 5 % brennbare Inhaltsstoffe aufweisen. Dabei handelt
es sich um Abfälle wie nicht verwertbare Abbruchabfälle (z.B. asbesthaltige
Abfälle, Baustoffe auf Gipsbasis, mineralische Dämmstoffe, Reste der
Bauschuttaufbereitung), mineralische Gewerbeabfälle wie Aschen und Schlacken
sowie Abfälle aus Altlastensanierungen.
Auf der Deponie werden auch geeignete
Abfälle als Ersatzbaustoffe eingesetzt. Diese sind z.B. für den Wegebau auf der
Deponie, zur sicheren Abdeckung asbesthaltiger Ablagerungen und zur
Stabilisierung des Deponiekörpers bei der Ablagerung von mineralischen
Dämmstoffen erforderlich. Die Mengen, die deponiert werden, sind starken
Schwankungen unterworfen. Dies liegt daran, dass diese Mengen von den
Baumaßnahmen im Kreisgebiet und den erforderlichen Einrichtungsmengen auf der
Deponie abhängen. Im aktiven Deponieabschnitt 10 auf der Deponie in
Neuss-Grefrath wurden folgende Abfallmengen eingebaut:
2020 |
2021 |
2022 |
17.248 t |
27.384 t |
22.228 t |
- Schadstoffmengen
Für die Schadstoffsammlung im Rhein-Kreis
Neuss gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können die Bürgerinnen und
Bürger die im Haushalt entstehenden schadstoffhaltigen Abfälle an den
Schadstoffmobilen abgeben. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, diese
Abfälle an den Kleinanlieferstationen in Neuss-Grefrath und
Grevenbroich-Neuenhausen abzugeben.
|
2020 |
2021 |
2022 |
Schadstoffmobil |
260 t |
247 t |
191 t |
Kleinanlieferstationen |
299 t |
268 t |
252 t |
Summe |
599
t |
515 t |
443
t |
Der vorausgehenden Tabelle kann man
entnehmen, dass auch die Schadstoffmenge rückläufig ist. In diesem Fall liegt
die Sammelmenge sogar hinter dem Wert von 2019, als 497 t Schadstoffe
eingesammelt wurden. Auch hier kann das Absinken auf den starken Anstieg der
beiden Vorjahre zurückgeführt werden.
Schadstoffhaltige Abfälle, die in
öffentlichen Einrichtungen, Arztpraxen und Kleingewerbe anfallen, können am
Gewerbeschadstoffmobil abgegeben werden. Dieses Gewerbeschadstoffmobil wird
hauptsächlich von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen genutzt. Durch
spezielle Abfallgefäße erfolgt eine Sammlung des Abfalles innerhalb der Praxen.
Die Entsorgungskosten werden nicht nach Gewicht, sondern nach Volumen und
Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet. Der nachfolgenden Tabelle kann
entnommen werden, dass die von öffentlichen Einrichtungen und Gewerbe
abgegebenen Schadstoffmengen weiterhin sinken. Der konstante Anstieg der in den
Arztpraxen und den medizinischen Einrichtungen anfallenden Abfälle kann ggf.
als Nachwirkung der Corona-Pandemie gesehen werden, da durch diese das
Gesundheitsbewusstsein gestiegen ist. Hinzu kommt, dass die Bevölkerungszahl
des Rhein-Kreises Neuss im Jahr 2022 gewachsen ist.
2020 |
2021 |
2022 |
|
Gewerbe
und öffentliche Einrichtungen |
10,3
t |
9,3
t |
7,2
t |
Arztpraxen
und ärztliche Einrichtungen |
Anzahl
der Gefäße: |
Anzahl
der Gefäße: |
Anzahl
der Gefäße: |
- Ein- und Ausgänge Kompostierungsanlage
Die Kompostanlage in Korschenbroich nimmt kommunale
und gewerbliche Abfälle an. Die kommunalen Mengen ergeben sich aus den Abgaben
an den Kleinanlieferstellen des Kreises, der Bündel-, Laub- und
Weihnachtsbaumsammlung sowie der Biotonne. Zusätzlich zu den kommunalen
Abfällen nimmt die Anlage auch gewerbliche Garten- und Parkabfälle an. Diese werden
insbesondere durch Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus angeliefert. Die
Abrechnung der gewerblichen Mengen erfolgt außerhalb der kommunalen
Gebührenkalkulation über privatrechtliche Entgelte. Der Großteil der
abgegebenen gewerblichen Mengen wird zur Reduzierung des Transportvolumens
geschreddert und in anderen Anlagen kompostiert. Um dies zu gewährleisten, hat
der Kreis gesonderte Entsorgungsverträge abgeschlossen. Anders als die Abfälle
aus den Biotonnen, können diese Abfälle günstiger in einfacheren
Kompostierungsanlagen verarbeitet werden.
|
2020 |
2021 |
2022 |
|
|
|
|
Eingang
kommunale Mengen |
45.172
t |
50.156
t |
42.910
t |
Eingang
gewerbliche Mengen |
8.078
t |
4.655
t |
4.563 t |
Ausgang
vermarkteter Kompost |
24.525
t |
24.171
t |
25.841
t |
Ausgang
thermische Verwertung |
5.005 t |
2.748 t |
2.740
t |
Ausgang
unbehandelte Mengen |
9.946
t |
6.091 t |
4.266 t |
Aussortierte
Reststoffe und Metalle |
764
t |
1.127 |
918
t |
Die gewerblichen Mengen bewegen sich frei
auf dem Markt. Sie und entsprechend die unbehandelt abgegebenen Mengen sind
stark gesunken, weil während eines mehrmonatigen Umbaus der Kompostanlage zum
Jahreswechsel 2020/2021 im Rahmen eines Notbetriebs nur kommunale Mengen angenommen
wurden. In dieser Zeit haben sich die gewerblichen Mengen andere Anlagen
gesucht.
Der Anstieg der aussortierten Reststoffe
und Metalle resultiert nicht aus einem Anstieg der Fehlwürfe, sondern aus der
Erneuerung der Nachaufbereitungstechnik. Diese holt mehr Fremdbestandteile aus
dem Kompost heraus.
- Entsorgungs- und Verwertungswege
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt
eine Hierarchie zum Umgang mit Abfällen vor.
So soll die Entstehung von Abfällen in
erster Linie vermieden werden. Ist die Vermeidung von Abfällen nicht möglich,
sollen diese nach Möglichkeit wiederverwendet werden. Wenn die beiden zuvor
genannten Möglichkeiten nicht bestehen, sollen die Abfälle recycelt werden.
Recycling bedeutet, dass die Abfälle wieder zu vergleichbaren Produkten
aufbereitet werden, etwa durch die Herstellung von Recyclingpapier aus
Altpapier. Ist auch dies nicht möglich, sollen Abfälle verwertet werden, etwa
im Rahmen der Energiegewinnung. Als letztes Mittel anzuwenden ist die
Beseitigung. Diese ist dann anzuwenden, wenn der Abfall weder wiederverwendet
noch recycelt noch verwertet werden kann.
Das KrWG hat Änderungen in der Europäischen
Abfallrahmenrichtlinie (ARRL, 2008/98/EG), die in 2018 vorgenommen wurden,
übernommen. Nach diesen Änderungen sollen die Vorbereitung zur Wiederverwendung
und das Recycling von Siedlungsabfall betragen (siehe § 14 Abs. 1 Nr. 2 KrWG).:
·
ab
2020 50%
·
ab
2025 55%
·
ab
2030 60%
·
ab
2035 65%
Derzeit liegt die Recyclingquote für die
öffentlich-rechtliche Abfallwirtschaft im Rhein-Kreis Neuss bei 33,8%. Auch
wenn die dargestellten Quoten die Abfallwirtschaft insgesamt betreffen und im
Sektor der öffentlichen Abfallentsorgung wegen des hohen Anteils gemischten
Restabfalls schwierig zu realisieren sind, sieht die Verwaltung nach wie vor
Handlungsbedarf und Möglichkeiten zur Steigerung der Recyclingquote. Im
Restabfall sind unverändert hohe Mengen an Abfällen vorhanden, die bei einer
besseren Abfalltrennung recycelt statt verbrannt werden könnten (Bioabfälle,
Altpapier, Kunststoffe). Maßnahmen dazu werden derzeit gemeinsam mit den
Kommunen erarbeitet.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
|
Einzahlungen/Erträge |
ca. --,-- € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. --,-- € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja/nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. --,-- € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. --,-- € |