Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss nimmt den Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachstand:
Das Baudezernat hat sich in den vergangenen
Sitzungen des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses bereits mehrfach
für die Zielsetzung zur CO 2-Reduktion ausgesprochen und konkrete
Maßnahmen und Konzepte zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz vorgestellt:
Es wird verwiesen auf die folgenden Vorlagen der
vergangenen Sitzungen des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses (PKU):
- PKU vom 25.02.2021, Klimaschutz durch Bauen und Sanieren
(Sitzungsvorlage-Nr. 65/0294/XVII/2021)
- PKU vom 18.11.2021, Sachstandsbericht Investitionen Klimaschutz-
Teilbeitrag: Energetische Sanierung kreiseigener Gebäude sowie Umrüstung
und Optimierung der Heizungsanlagen (Tischvorlage V-Nr. 68/0927/XVII/2021)
- PKU vom 17.11.2022, Sachstandsberichte Investitionen Klimaschutz
–Stellungnahme Baudezernat (Sitzungsvorlage-Nr. 68/1879/XVII/2022)
Der Baudezernent hat dem Amt für Gebäudewirtschaft
zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz den ständigen Prüfauftrag erteilt,
dass bei der Sanierung bestehender Kesselanlagen stets die Umstellung
auf klimaschonende, erneuerbaren Energien zu prüfen ist.
So hat das Amt für Gebäudewirtschaft kontinuierlich
den Einbau von Wärmepumpen bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen bereits in
ersten Gebäuden umgesetzt. An drei Förderschulen sind sogenannte Solewärmepumpen
im Einsatz:
-
Schule
am Nordpark
-
Michael-Ende
Schule
-
Mosaikschule
Die Verwaltung begrüßt die vom Kreistag
beschlossene Bereitstellung von 500.000 Euro im Haushalt 2023 für Klimaschutz
und Energieeffizienz, um beim Austausch von älteren, abgeschriebenen
Wärmeerzeugungsanlagen genauso wie bei bestehenden Anlagen, bivalente Systeme
zu installieren.
Das Amt für Gebäudewirtschaft hat geeignete
Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Antragstellung intensiv geprüft. Um einen
größtmöglichen Nutzen für Klimaschutz und Energieeffizienz zu generieren, plant
das Baudezernat, die durch den Antrag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
in die Erneuerung einer umweltfreundlichen Heizungsanlage mit
Deckenstrahlungsheizung in Kombination mit zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen für die
Dreifachturnhalle des Berufsbildungszentrums (BBZ) Grevenbroich einzusetzen.
Für die neue Wärmeversorgung werden zwei elektrisch
betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen mit je 60 KW Leistung installiert. Es werden
1.140 m² Deckenstrahlungsheizung mit Beleuchtung verlegt. Hierzu werden ca. 140
m Heizleitungen mit Isolierung und Zubehör eingebaut.
Den elektrischen Strom liefert teilweise die jüngst
vom Amt für Gebäudewirtschaft auf dem Satteldach der Schule installierte
Photovoltaik-Anlage. Eine weitere zusätzliche Photovoltaik-Anlage plant das
Baudezernat im Zuge u.a. der Dachsanierung von Gebäude 3. Nur bei höherem
Wärmebedarf erfolgt noch eine zusätzliche Beheizung über die vorhandene
Heizungsanlage der Schule.
Zusätzlich wird die vorhandene Beleuchtung der
Sporthalle auf hocheffiziente, klimafreundliche LED-Lampen umgestellt.
Unterstützt durch den Einsatz moderner Steuer- und
Regelungstechnik, sollen darüber hinaus die Betriebskosten der Sporthalle
dauerhaft gesenkt werden.
Die Gesamtkosten der neuen Wärmeversorgung belaufen
sich auf geschätzt 829.575 Euro.
Die „Stabstelle zentrales Fördermanagement Bau“
im Baudezernat hat hierzu verschiedene Förderprogramme geprüft und
Förderanträge gestellt.
Die Sanierung der Lüftungsanlage und die Sanierung der Beleuchtungsanlage der
Sporthalle des BBZ Grevenbroich wird über die Nationale Klimaschutzinitiative
des Bundesumweltministeriums gefördert.
Die Heizungsanlage wird wiederum vom Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) zur „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ gefördert. Die Förderhöhe beträgt
insgesamt 290.352 Euro.
Durch die Maßnahmen soll insbesondere eine deutliche Energieeinsparung und damit eine deutliche Verminderung der CO2-Emmissionen erzielt werden. Mit der Kombination aller Maßnahmen können im Zeitraum von 20 Jahren ca. 2.336 Tonnen CO² eingespart werden.
Digitalisierungs-TÜV
( X )
Digitalisierungspotential vorhanden.
( ) Digitalisierungspotential
muss geprüft werden.
( ) Kein
Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
ca. --,-- € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. --,-- € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja/nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. --,-- € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. --,-- € |