Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur
Interkommunalen Fachstelle für die Verfahrenslotsen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Einführung des Verfahrenslotsen ab dem
01.01.02024 stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer
Zusammenführung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit
einer Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe dar.
Das Bestreben der Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss
zur Einrichtung einer gemeinsamen Fallstelle für die Verfahrenslotsen nach §
10b SGB VIII hat der Kreisjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 10.05.2023
begrüßt. Er hat zudem die Verwaltung beauftragt, eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zu entwickeln und die entsprechenden Personalkosten einzuplanen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
Übertragung der Aufgaben des Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII von den
Städten Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und Neuss auf den Rhein-Kreis
Neuss ist nunmehr erstellt und mit allen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss
abgestimmt. Die endgültige Zustimmung erfolgte in der Septembersitzung im
Kreistag.
Die Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Ein Bestandteil der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung ist in § 5 die Bildung einer Steuerungsgruppe durch die
beteiligten Jugendämter, die konzeptionelle und koordinierende Aufgaben im
Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verfahrenslotsen wahrnimmt.
Die Bildung der Steuerungsgruppe ist abgeschlossen
und besteht aus Leitungskräften des Allgemeinen Dienstes und der
Eingliederungshilfe.
Auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung erstellt die Steuerungsgruppe derzeit das Rahmenkonzept. Ein
Entwurf, der noch ausformuliert und redaktionell bearbeitet werden muss, ist in
der Anlage beigefügt.
Die Stelle für die Verfahrenslotsen ist
ausgeschrieben und eine erste Verfahrenslotsin kann bereits am 01.11.2023 ihre
Arbeit aufnehmen.