Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die
Ausführungen zur Umsetzung der Empfehlungen der gpaNRW zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die gpaNRW hat in der überörtlichen Prüfung des
Rhein-Kreises Neuss das Jugendamt für den Bereich der Hilfen zur Erziehung
geprüft und den Bericht ist in der letzten Ausschusssitzung vorgestellt.
Der Bericht enthält Feststellungen zur
Ist-Situation im Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss für den Bereich der Hilfen
zur Erziehung und leitet daraus Handlungsempfehlungen ab.
Der Kreisjugendhilfeausschuss hat die Verwaltung
beauftragt, die Handlungsempfehlungen umzusetzen und im
Kreisjugendhilfeausschuss regelmäßig darüber zu berichten.
Im Folgenden sind die Empfehlungen mit dem
jeweiligen Stand der Umsetzung aufgeführt:
Organisation und
Steuerung
Empfehlung
1
Der Rhein-Kreis Neuss sollte zukünftig die Außenstellen
besser in die strukturellen und organisatorischen Abläufe einbinden,
insbesondere um die qualitative Aufgabenerledigung gewährleisten zu können.
Denkbar wäre es, beispielsweise Teamleitungen für die Außenstellen zu benennen
und/oder einen regelmäßigen Austausch über wöchentliche Videokonferenzen
sicherzustellen.
Umsetzung: Die Außenstellen werden über eine
Ausweitung der Teambesprechungen und häufigere Teilnahme des Abteilungsleiters
stärker in die Abläufe eingebunden. Die Benennung von Teamleitungen bzw. die
Schaffung entsprechender Teamleitungsstellen wird derzeit seitens der
Verwaltungsspitze geprüft.
Empfehlung
2
Der Rhein-Kreis Neuss sollte für die
Gesamtsteuerung die gelebten Prinzipien und die bisher formulierten Ziele
gemeinsam mit Politik und Verwaltung zu einer Gesamtstrategie zusammenführen.
Daraus sollte das Kreisjugendamt dann konkrete, messbare Ziele und darauf
ausgerichtete Maßnahmen entwickeln. Die Zielerreichung sollte der Kreis
regelmäßig überprüfen, um ggf. Maßnahmen anzupassen.
Umsetzung: Unter Einbeziehung der Verwaltungsspitze
und des Kreisjugendhilfeausschusses wird eine Gesamtstrategie für das Jugendamt
entwickelt. Dazu wird derzeit in einer internen Arbeitsgruppe eine Roadmap für
den Entwicklungsprozess in Form eines Projektes erarbeitet.
Empfehlung
3
Das Kreisjugendamt sollte ein Finanzcontrolling mit
messbaren Zielen und steuerungsrelevanten Kennzahlen aufbauen und das
Berichtswesen erweitern. Hierzu könnten beispielsweise die Kennzahlen aus
diesem Bericht fortgeschrieben und regelmäßig ausgewertet werden.
Umsetzung: Mit dem Aufbau eines Finanzcontrolling
mit messbaren Zielen und steuerungsrelevanten Kennzahlen ist in Zusammenarbeit
mit der Kämmerei begonnen worden. Dieses schließt auch das Berichtswesen ein.
Es wird u. a. geprüft, inwieweit SAP und das Fachverfahren SoPart dafür genutzt
werden können.
Empfehlung
4
Das Kreisjugendamt sollte die Wirksamkeit und
Zielerreichung, sowohl fallübergreifend, als auch auf Träger und einzelne
Hilfearten bezogen, auswerten und für einzelne Sozialräume entsprechend
aufbereiten. Damit hätte der Kreis eine gute und transparente Grundlage für die
Steuerung der Hilfen.
Umsetzung: Das Fachcontrolling in Verbindung mit
der Jugendhilfeplanung wird ausgebaut. Dazu werden die möglichen Konzepte sowie
die Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Fachsoftware geprüft.
Empfehlung
5
Das Kreisjugendamt sollte -wie geplant- die
gelebten Standards und Arbeitsabläufe im Aufgabengebiet Hilfe zur Erziehung
verbindlich verschriftlichen und nach Möglichkeit in einem Qualitätshandbuch
festhalten.
Umsetzung: Zu dieser Empfehlung ist bereits
unabhängig von dem gpaNRW-Bericht zum 01.10.2022 eine Vollzeitstelle zur
Qualitätsentwicklung geschaffen und mit einer langjährigen und erfahrenen
Mitarbeiterin aus der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes besetzt worden.
Diese hat begonnen, zunächst alle relevanten Themen und Aufgaben für den
Bereich der Qualitätsentwicklung zusammenzustellen und erste Strategien für die
einzelnen Handlungsfelder zu entwickeln.
Empfehlung
6
Das Kreisjugendamt sollte die einzelnen
Prozessschritte für das Hilfeplanverfahren detailliert in Verfahrensstandards
beschreiben. Dabei sollte es Regelungen zur Rückkehr- oder Verselbstständigung
implementieren und darin die Begrenzung von Fachleistungsstunden sowie der
Dauer von Hilfen im Rahmen einer Kostenhierarchie festlegen.
Umsetzung: In dem zu erstellenden Qualitätshandbuch
werden die Prozessabläufe beschrieben und relevante Steuerungsmöglichkeiten
festgelegt. Mit der Erstellung des Qualitätshandbuches ist begonnen worden.
Empfehlung
7
Das Kreisjugendamt sollte das Anbieterverzeichnis
um Erfahrungswerte der Fachkräfte ergänzen und allen Fachkräften zur Verfügung
stellen.
Umsetzung: In die Fachsoftware wird eine
Anbieterverzeichnis eingefügt einschl. der Möglichkeit der Kommentierung und
dem Hochladen der Entgeltvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen. Dieses ist
noch in Bearbeitung.
Empfehlung
8
Der Rhein-Kreis Neuss sollte die bildhaften
Prozessbeschreibungen erweitern und in verbindlichen Verfahrensstandards mit
Zuständigkeiten, Fristen und Bearbeitungszeiten verschriftlichen.
Umsetzung: In dem zu erstellenden Qualitätshandbuch
werden die Prozessabläufe bildhaft dargestellt und die Verfahrensstandards
beschrieben. Mit der Erstellung des Qualitätshandbuches ist begonnen worden.
Empfehlung
9
Der Rhein-Kreis Neuss sollte die systemimmanenten
Prozesskontrollen in der Fachsoftware, wie z.B. automatisierte Wiedervorlagen,
Plausibilitätsprüfungen und Warnlisten, auch für die Fachkräfte im ASD
einheitlich nutzen und prozessunabhängige Kontrollen einführen. Vorher sollte
der Kreis die ASD-Fachkräfte schulen.
Umsetzung: Die erweiterten Möglichkeiten der
Prozesskontrolle über die Fachsoftware befinden sich in der Prüfung.
Personaleinsatz
Empfehlung
10
Der Rhein-Kreis Neuss sollte für den ASD und die
WiJu Instrumente für die Personalbemessung entwickeln und nutzen. Anhand von
Prozessbeschreibungen sollte das Kreisjugendamt individuelle Personalrichtwerte
festlegen und anschließend regelmäßig überprüfen und fortschreiben. Das
ermöglicht einen sachgerechten und transparenten Personaleinsatz.
Umsetzung: Mit ZS 2 – Controlling/Organisation
werden derzeit mögliche Instrumente zur Planung und Bereitstellung für eine
bedarfsgerechte Personalbemessung erarbeitet.
Leistungsgewährung
Empfehlung
11
Der Rhein-Kreis Neuss sollte Fallzahlen,
Aufwendungen je Hilfefall aber auch die Laufzeiten und die
Fachleistungsstunden, sowohl träger- als auch hilfebezogen regelmäßig auswerten
und analysieren. Zudem sollte er Obergrenzen von Laufzeiten und bei der
Gewährung von Fachleistungsstunden in den Verfahrensstandards berücksichtigen.
Umsetzung: Der Ausbau eines Fachcontrollings für
die Hilfeleistungen befinde sich in der Umsetzung. Eine über die Hilfeplanfortschreibung
hinausgehende Überprüfung der Laufzeiten und Anzahl der Fachleistungsstunden,
auch trägerbezogen, wird in die Verfahrensstandards aufgenommen.
Empfehlung
12
Der Rhein-Kreis Neuss sollte die Gründe für die
Belegung der Pflegefamilien vor Ort durch andere Jugendämter analysieren und
ggf. mehr Anreize für potenzielle Pflegeeltern entwickeln. Zudem sollte der
Kreis die Akquise zur Gewinnung neuer Pflegefamilien wieder aufnehmen.
Umsetzung: Geplant ist, im Rahmen der
Jugendhilfeplanung gemeinsam mit dem Pflegekinderdienst gezielt die Belegung
der Pflegefamilien durch andere Jugendämter auszuwerten. Die Gewinnung von
neuen Pflegefamilien wird im kommenden Jahr ein Schwerpunktthema für den
Pflegekinderdienst sein.
Empfehlung
13.1
Um die Hilfeart transparenter darstellen zu können,
sollte der Rhein-Kreis Neuss regelmäßig die Fallzahlen, die Aufwendungen, sowie
die Laufzeiten auswerten.
Umsetzung: Mit dem Aus- und Aufbau des Fach- und
Finanzcontrollings ist begonnen worden.
Empfehlung
13.2
Der Rhein-Kreis Neuss sollte seine Maßnahmen zur
Rückführung und Verselbständigung in den Blick nehmen und ggf. verstärken. Als
Grundlage könnte ein Rückführungs- und/oder Verselbständigungskonzept
zielführend sein.
Umsetzung: Im Rahmen des Ausbaus des Fachcontrollings
soll u. a. gezielt die Rückführung und Verselbständigung von jungen Menschen
aus stationären Einrichtungen der Jugendhilfe evaluiert und ausgewertet werden.
Ziel ist das Erstellen eines entsprechenden Konzeptes mit Schritten und
Maßnahmen zur Rückführung und/oder Verselbständigung als Bestandteil des
Qualitätshandbuches.
Empfehlung
14
Der Rhein-Kreis Neuss sollte für den Bereich der
Jungen Volljährigen separate Verfahrensstandards verschriftlichen und ein
eigenes Verselbständigungskonzept erarbeiten.
Umsetzung: Das sich im Aufbau befindliche
Qualitätshandbuch wird dieses berücksichtigen. Insbesondere vor dem Hintergrund
der Änderungen im KJSG für die jungen Volljährigen ist auch hier angestrebt,
den Verselbständigungsprozess von jungen Menschen konzeptionell auf eine gute
Grundlage zu stellen.