Betreff
Förderung des Neubaus einer Kindertageseinrichtung der Stadt Jüchen auf der Stadionstraße in Jüchen
Vorlage
51/3375/XVII/2023
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Stadt Jüchen wird auf Grundlage des Beschlusses des Kreisjugendhilfeausschusses vom 27.10.2021 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen, die auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geeignet sind, auf der Stadionstraße in Jüchen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 2.425.000,00 Euro zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 4.850.000,00 Euro gewährt.

 

Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den U6-Ausbau reduzieren den Zuschuss gemäß des o.a. Beschlusses des Kreisjugendhilfeausschusses vom 27.10.2021.

 

Die Fördermittel werden zu 35% mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

 

Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 Jahre, die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre.

 

Die Mittel sind anteilig im Haushalt 2023 und im Haushalt 2024 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 24 SGB VIII hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

Die im Gebiet der Stadt Jüchen vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen decken den Bedarf, der sich aus diesem Rechtsanspruch ableiten lässt, nach Auswertung der Kindereinwohnerzahlen absehbar nicht. Die rege Bautätigkeit im Stadtgebiet und die steigende Tendenz bei der Nachfrage von Betreuung für U3-Kinder erhöhen den Bedarf zusätzlich. Zur Befriedigung müssen weitere Plätze sowohl für Kinder über als auch unter drei Jahren geschaffen werden.

 

Bereits im laufenden Kindergartenjahr hat deshalb eine zusätzliche Gruppe ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist provisorisch dem Familienzentrum Villa Kunterbunt angegliedert.

 

Die Stadt Jüchen plant auf der Stadionstraße in Jüchen eine Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen zu errichten. Die Ausgestaltung soll so erfolgen, dass die Räumlichkeiten grundsätzlich für die Betreuung von Kindern über und unter drei Jahren sowie auch für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen geeignet sind. Insgesamt sollen 85 neue Plätze entstehen.

Die Bauplanungen sind eng mit dem Kreisjugendamt und mit dem Landesjugendamt abgestimmt worden.

Die Plätze sollen zum Kindergartenjahr 2024/2025 zur Verfügung stehen.

Die Gesamtkosten werden voraussichtlich 4.900.000,00 Euro betragen.

 

Finanzierung der Baumaßnahme:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt erhebliche Mittel für den U6-Ausbau zur Verfügung. Diese Mittel werden projektbezogen gewährt. Für den Neubau der Kindertageseinrichtung an der Stadionstraße wurde ein entsprechender Zuschussantrag gestellt. Die beantragte maximale Fördersumme hat eine Höhe von 2.524.000,00 Euro. Die Bewilligung der Mittel steht jedoch noch aus. Daher hat die Stadt Jüchen am 01.06.2023 ergänzend einen Antrag auf einen Zuschuss des Kreisjugendamtes im Sinne des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 27.10.2021 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen gestellt.

 

 

Gesamtkosten                                                 4.900.000,00 Euro

 

anerkennungsfähige Kosten

für den Zuschuss des Kreisjugendamtes                4.850.000,00 Euro

 

 

Zuschuss des Kreisjugendamtes (bis zu 50 %)        2.425.000,00 Euro

 

 

Sobald die beantragte Förderung des Landes bewilligt wird, reduziert sich der Zuschuss des Kreisjugendamtes auf höchstens 50 % des die Landesförderung übersteigenden Betrages, das wären höchstens 1.022.500,00 Euro.