Beschlussempfehlung:
Der Stadt Jüchen wird auf Grundlage des
Beschlusses des Kreisjugendhilfeausschusses vom 27.10.2021 zur
Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen zu den
anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Errichtung einer
Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen, die auch für die Betreuung von Kindern
unter drei Jahren geeignet sind, auf der Stadionstraße in Jüchen ein Zuschuss
in Höhe von bis zu 2.425.000,00 Euro zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in
Höhe von 4.850.000,00 Euro gewährt.
Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den
U6-Ausbau reduzieren den Zuschuss gemäß des o.a. Beschlusses des
Kreisjugendhilfeausschusses vom 27.10.2021.
Die Fördermittel werden zu 35% mit
Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach Fertigstellung
ausgezahlt.
Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt
30 Jahre, die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre.
Die Mittel sind anteilig im Haushalt 2023
und im Haushalt 2024 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und stehen
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Gemäß § 24 SGB VIII hat jedes Kind mit
Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer
Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und mit Vollendung des dritten
Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Die im Gebiet der Stadt Jüchen vorhandenen
Plätze in Kindertageseinrichtungen decken den Bedarf, der sich aus diesem
Rechtsanspruch ableiten lässt, nach Auswertung der Kindereinwohnerzahlen
absehbar nicht. Die rege Bautätigkeit im Stadtgebiet und die steigende Tendenz
bei der Nachfrage von Betreuung für U3-Kinder erhöhen den Bedarf zusätzlich.
Zur Befriedigung müssen weitere Plätze sowohl für Kinder über als auch unter
drei Jahren geschaffen werden.
Bereits im laufenden Kindergartenjahr hat
deshalb eine zusätzliche Gruppe ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist provisorisch
dem Familienzentrum Villa Kunterbunt angegliedert.
Die Stadt Jüchen plant auf der Stadionstraße
in Jüchen eine Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen zu errichten. Die
Ausgestaltung soll so erfolgen, dass die Räumlichkeiten grundsätzlich für die
Betreuung von Kindern über und unter drei Jahren sowie auch für die Betreuung
von Kindern mit Behinderungen geeignet sind. Insgesamt sollen 85 neue Plätze
entstehen.
Die Bauplanungen sind eng mit dem
Kreisjugendamt und mit dem Landesjugendamt abgestimmt worden.
Die Plätze sollen zum Kindergartenjahr
2024/2025 zur Verfügung stehen.
Die Gesamtkosten werden voraussichtlich
4.900.000,00 Euro betragen.
Finanzierung der Baumaßnahme:
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt
erhebliche Mittel für den U6-Ausbau zur Verfügung. Diese Mittel werden
projektbezogen gewährt. Für den Neubau der Kindertageseinrichtung an der
Stadionstraße wurde ein entsprechender Zuschussantrag gestellt. Die beantragte
maximale Fördersumme hat eine Höhe von 2.524.000,00 Euro. Die Bewilligung der
Mittel steht jedoch noch aus. Daher hat die Stadt Jüchen am 01.06.2023
ergänzend einen Antrag auf einen Zuschuss des Kreisjugendamtes im Sinne des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 27.10.2021 zur
Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen gestellt.
Gesamtkosten 4.900.000,00
Euro
anerkennungsfähige
Kosten
für den Zuschuss
des Kreisjugendamtes 4.850.000,00
Euro
Zuschuss des
Kreisjugendamtes (bis zu 50 %) 2.425.000,00
Euro
Sobald die beantragte Förderung des Landes
bewilligt wird, reduziert sich der Zuschuss des Kreisjugendamtes auf höchstens
50 % des die Landesförderung übersteigenden Betrages, das wären höchstens
1.022.500,00 Euro.