Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der
Errichtung der Kindertageseinrichtung „Pfauenland“ in
Rommerskirchen-Widdeshoven, Orchideenweg 15, in Trägerschaft der Gemeinde
Rommerskirchen zu.
Sachverhalt:
Gemäß § 24 SGB VIII hat jedes Kind mit
Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer
Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und mit Vollendung des dritten
Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Die im nördlichen Bereich der Gemeinde
Rommerskirchen vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen decken den
Bedarf, der sich aus diesem Rechtsanspruch ableiten lässt, nach Auswertung der
Kindereinwohnerzahlen absehbar nicht. Die rege Bautätigkeit im Gemeindegebiet
und die steigende Tendenz bei der Nachfrage von Betreuung für U3-Kinder erhöhen
den Bedarf zusätzlich. Zur Befriedigung müssen weitere Plätze sowohl für Kinder
über als auch unter drei Jahren geschaffen werden.
Bereits seit dem Kindergartenjahr 2020/2021
hat die Gemeinde Rommerskirchen ihre Kindertagesstätte „Kleine Strolche“
deshalb um eine Naturgruppe erweitert. Diese Gruppe ist auf dem Gelände einer
ehemaligen Gärtnerei im Ortsteil Widdeshoven angesiedelt. Neben einem
Kindergartenwagen wird auch ein Teil des ehemaligen Gärtnereiverkauf-Hauses als
Aufenthaltsraum genutzt.
Für eine zweite Gruppe wird nun der bisher
ungenutzte Teil dieses Hauses hergerichtet. Außerdem wird passend zum
angrenzenden Baugebiet für Tiny-Häuser ein weiterer Aufenthaltsraum im Stil
eines Tiny-Hauses errichtet.
So sollen insgesamt 20 neue Plätze für
Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren entstehen.
Wegen der besseren Praktikabilität sollen
die beiden Naturgruppen als eigenständige Kindertageseinrichtung geführt
werden. Die Trägerschaft verbleibt bei der Gemeinde Rommerskirchen. Die neue
Einrichtung soll den Namen „Pfauenland“ tragen.
Die Gesamtkosten für Bau und Einrichtung der
neuen Gruppe betragen voraussichtlich 664.000,00 Euro.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt
erhebliche Mittel für den U6-Ausbau zur Verfügung. Diese Mittel werden
projektbezogen gewährt. Die Gemeinde Rommerskirchen beabsichtigt einen Antrag
auf Förderung aus diesen Mitteln zu stellen. Die Förderung beträgt bis zu 90%
der Kosten. Der Trägeranteil von 10% wird von der Gemeinde Rommerskirchen
getragen.