Betreff
Errichtung eines Waldkindergartens in Rommerskirchen, Orchideenweg 15
Vorlage
51/3376/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Errichtung der Kindertageseinrichtung „Pfauenland“ in Rommerskirchen-Widdeshoven, Orchideenweg 15, in Trägerschaft der Gemeinde Rommerskirchen zu.


Sachverhalt:

Gemäß § 24 SGB VIII hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

Die im nördlichen Bereich der Gemeinde Rommerskirchen vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen decken den Bedarf, der sich aus diesem Rechtsanspruch ableiten lässt, nach Auswertung der Kindereinwohnerzahlen absehbar nicht. Die rege Bautätigkeit im Gemeindegebiet und die steigende Tendenz bei der Nachfrage von Betreuung für U3-Kinder erhöhen den Bedarf zusätzlich. Zur Befriedigung müssen weitere Plätze sowohl für Kinder über als auch unter drei Jahren geschaffen werden.

 

Bereits seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 hat die Gemeinde Rommerskirchen ihre Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ deshalb um eine Naturgruppe erweitert. Diese Gruppe ist auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei im Ortsteil Widdeshoven angesiedelt. Neben einem Kindergartenwagen wird auch ein Teil des ehemaligen Gärtnereiverkauf-Hauses als Aufenthaltsraum genutzt.

Für eine zweite Gruppe wird nun der bisher ungenutzte Teil dieses Hauses hergerichtet. Außerdem wird passend zum angrenzenden Baugebiet für Tiny-Häuser ein weiterer Aufenthaltsraum im Stil eines Tiny-Hauses errichtet.

So sollen insgesamt 20 neue Plätze für Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren entstehen.

Wegen der besseren Praktikabilität sollen die beiden Naturgruppen als eigenständige Kindertageseinrichtung geführt werden. Die Trägerschaft verbleibt bei der Gemeinde Rommerskirchen. Die neue Einrichtung soll den Namen „Pfauenland“ tragen.

 

Die Gesamtkosten für Bau und Einrichtung der neuen Gruppe betragen voraussichtlich 664.000,00 Euro.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt erhebliche Mittel für den U6-Ausbau zur Verfügung. Diese Mittel werden projektbezogen gewährt. Die Gemeinde Rommerskirchen beabsichtigt einen Antrag auf Förderung aus diesen Mitteln zu stellen. Die Förderung beträgt bis zu 90% der Kosten. Der Trägeranteil von 10% wird von der Gemeinde Rommerskirchen getragen.