Betreff
Errichtung eines Waldkindergartens in Korschenbroich, Mühlenkamp 34
Vorlage
51/3377/XVII/2023
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt

 

  • der Einrichtung der Waldkindergartengruppe im Ortsteil Liedberg-Steinhausen durch die Stadt Korschenbroich sowie
  • der Übernahme der Trägerschaft durch Hoch³ zu.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 24 SGB VIII hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

Die im Korschenbroicher Stadtteil Liedberg-Steinhausen vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen decken den Bedarf, der sich aus diesem Rechtsanspruch ableiten lässt, nach Auswertung der Kindereinwohnerzahlen auf absehbare Zeit nicht. Um die Situation zu entschärfen und eine wohnortnahe Versorgung zu verbessern müssen weitere Plätze sowohl für Kinder über als auch unter drei Jahren geschaffen werden.

 

Relativ kurzfristig umsetzbar ist die Schaffung einer Waldgruppe auf einem im Eigentum der Stadt Korschenbroich befindlichen Grundstück im Mühlenkamp 34. Dort plant die Stadt Korschenbroich den Bau einer Blockhütte, die auf die Bedürfnisse einer Waldgruppe zugeschnitten ist. Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesjugendamt und dem Kreisjugendamt. Zur Finanzierung der Maßnahme wird die Stadt Korschenbroich einen Antrag auf Förderung mit Landesmitteln stellen. Das Land NRW stellt erhebliche Mittel für den U6-Ausbau bereit. Diese Mittel stehen projektbezogen zur Verfügung. Die Förderung beträgt bis zu 90% der Kosten. Den Trägeranteil in Höhe von 10% übernimmt die Stadt Korschenbroich.

 

Geplant ist, dass die Trägerschaft der Gruppe von Hoch³ übernommen wird. Hoch³ ist auf Korschenbroicher Stadtgebiet bereits als Träger des Waldkindergartens „Wiesenwichtel“, Am Sportplatz bekannt.

Es soll eine Gruppe für zwei- bis sechsjährige Kinder mit insgesamt 20 Plätzen eingerichtet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob die Gruppe bereits zum Kindergartenjahr 2024/2025 ihren Betrieb aufnehmen kann oder ob der Start auf das darauffolgende Kindergartenjahr verlegt werden muss. Hier sind Baufortschritt und die Besonderheiten bei der Eingewöhnungsphase in einem Waldkindergarten zu berücksichtigen.