Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt
- der
Einrichtung der Waldkindergartengruppe im Ortsteil Liedberg-Steinhausen
durch die Stadt Korschenbroich sowie
- der Übernahme
der Trägerschaft durch Hoch³ zu.
Sachverhalt:
Gemäß § 24 SGB VIII hat jedes Kind mit
Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer
Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und mit Vollendung des dritten
Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Die im Korschenbroicher Stadtteil
Liedberg-Steinhausen vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen decken den
Bedarf, der sich aus diesem Rechtsanspruch ableiten lässt, nach Auswertung der
Kindereinwohnerzahlen auf absehbare Zeit nicht. Um die Situation zu entschärfen
und eine wohnortnahe Versorgung zu verbessern müssen weitere Plätze sowohl für
Kinder über als auch unter drei Jahren geschaffen werden.
Relativ kurzfristig umsetzbar ist die Schaffung einer Waldgruppe auf einem
im Eigentum der Stadt Korschenbroich befindlichen Grundstück im Mühlenkamp 34.
Dort plant die Stadt Korschenbroich den Bau einer Blockhütte, die auf die
Bedürfnisse einer Waldgruppe zugeschnitten ist. Die Planungen erfolgen in enger
Abstimmung mit dem Landesjugendamt und dem Kreisjugendamt. Zur Finanzierung der
Maßnahme wird die Stadt Korschenbroich einen Antrag auf Förderung mit
Landesmitteln stellen. Das Land NRW stellt erhebliche Mittel für den U6-Ausbau
bereit. Diese Mittel stehen projektbezogen zur Verfügung. Die Förderung beträgt
bis zu 90% der Kosten. Den Trägeranteil in Höhe von 10% übernimmt die Stadt
Korschenbroich.
Geplant ist, dass die Trägerschaft der Gruppe von Hoch³ übernommen wird.
Hoch³ ist auf Korschenbroicher Stadtgebiet bereits als Träger des
Waldkindergartens „Wiesenwichtel“, Am Sportplatz bekannt.
Es soll eine Gruppe für zwei- bis sechsjährige Kinder mit insgesamt 20
Plätzen eingerichtet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob
die Gruppe bereits zum Kindergartenjahr 2024/2025 ihren Betrieb aufnehmen kann
oder ob der Start auf das darauffolgende Kindergartenjahr verlegt werden muss.
Hier sind Baufortschritt und die Besonderheiten bei der Eingewöhnungsphase in
einem Waldkindergarten zu berücksichtigen.