Beschlussempfehlung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter Rommerskirchen erhält gemäß
Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in
Höhe von 158.751,66 € für die Maßnahmen zur Durchführung der
Sanierungsmaßnahmen der Sanitäranlagen einen Zuschuss aus Mitteln der
Jugendamtsumlage von 79.375,83 €, vorbehaltlich der Bereitstellung der
Haushaltsmittel in 2024 und entsprechender Haushaltsgenehmigung.
Sachverhalt:
Die Katholische Kirchengemeinde St. Peter Rommerskirchen unterhält seit
Jahrzehnten eine Jugendfreizeiteinrichtung, die mit einer hauptamtlichen
Fachkraft mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 20 Stunden geführt wird. Die
Finanzierung der Personal- , Sach- und Programmkosten erfolgt gemäß den
Richtlinien des Kinder- und Jugendförderplan des Rhein-Kreises Neuss Position
6.2.10.2 „Betriebskosten von Jugendfreizeitstätten mit hauptamtlichen
Fachkräften (zentrale Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit)“.
Gemäß den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, können
investive Maßnahmen (Neu- und Umbau sowie Ausstattung und
Substanzerhaltungsmaßnahmen) mit einem Zuschuss des Kreisjugendamtes (bis zu
50% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten) gefördert werden. Grundlage ist eine
Bedarfsfeststellung im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Der Antrag muss eine
bauliche und inhaltliche (das Programm betreffende) Konzeption, einen
Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsplan enthalten. Die bauliche und
inhaltliche Konzeption ist auf den Bedarf auszurichten. Die letztendliche
Entscheidung trifft dann der Jugendhilfeausschuss.
Der Träger der Einrichtung St. Peter Rommerskirchen hat in seinem
Antrag und den beigefügten Kostenberechnungen sehr ausführlich die geplanten
Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Diese sind als Anlage beigefügt.
Der Neubau des Gebäudes erfolgte in der Zeit von 1954 bis 1957 und eine
Erweiterung bzw. Umbau mit der Aufstockung des Dachgeschosses fand 1979 statt.
In 1992 und 2006 wurden substanzerhaltende Maßnahmen durchgeführt.
Die Gesamtkosten sind von dem Architekturbüro PLANWERK a, Grevenbroich,
mit 158.751,66 € berechnet worden. Die Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben
vom 03.08.2023 einen Zuschuss in Höhe von 79.375,83 €. Nach den Richtlinien des
Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, kann dieser Zuschuss –vorbehaltlich
der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2024 und ergänzender Landesmittel-
gewährt werden.