Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Peter Rommerskirchen auf Bezuschussung der Kosten für die Sanierung der Sanitäranlagen in der Jugendeinrichtung „Jugendhaus JUST-in“ in Rommerskirchen
Vorlage
51/3381/XVII/2023
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter Rommerskirchen erhält gemäß Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 158.751,66 € für die Maßnahmen zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen der Sanitäranlagen einen Zuschuss aus Mitteln der Jugendamtsumlage von 79.375,83 €, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2024 und entsprechender Haushaltsgenehmigung.

 


Sachverhalt:

Die Katholische Kirchengemeinde St. Peter Rommerskirchen unterhält seit Jahrzehnten eine Jugendfreizeiteinrichtung, die mit einer hauptamtlichen Fachkraft mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 20 Stunden geführt wird. Die Finanzierung der Personal- , Sach- und Programmkosten erfolgt gemäß den Richtlinien des Kinder- und Jugendförderplan des Rhein-Kreises Neuss Position 6.2.10.2 „Betriebskosten von Jugendfreizeitstätten mit hauptamtlichen Fachkräften (zentrale Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit)“.

Gemäß den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, können investive Maßnahmen (Neu- und Umbau sowie Ausstattung und Substanzerhaltungsmaßnahmen) mit einem Zuschuss des Kreisjugendamtes (bis zu 50% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten) gefördert werden. Grundlage ist eine Bedarfsfeststellung im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Der Antrag muss eine bauliche und inhaltliche (das Programm betreffende) Konzeption, einen Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsplan enthalten. Die bauliche und inhaltliche Konzeption ist auf den Bedarf auszurichten. Die letztendliche Entscheidung trifft dann der Jugendhilfeausschuss.

Der Träger der Einrichtung St. Peter Rommerskirchen hat in seinem Antrag und den beigefügten Kostenberechnungen sehr ausführlich die geplanten Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Diese sind als Anlage beigefügt.

Der Neubau des Gebäudes erfolgte in der Zeit von 1954 bis 1957 und eine Erweiterung bzw. Umbau mit der Aufstockung des Dachgeschosses fand 1979 statt. In 1992 und 2006 wurden substanzerhaltende Maßnahmen durchgeführt.

 

Die Gesamtkosten sind von dem Architekturbüro PLANWERK a, Grevenbroich, mit 158.751,66 € berechnet worden. Die Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 03.08.2023 einen Zuschuss in Höhe von 79.375,83 €. Nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, kann dieser Zuschuss –vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2024 und ergänzender Landesmittel- gewährt werden.