Verwendung des voraussichtlichen Jahresüberschusses 2022
zur Senkung der Kreisumlage 2023 - Rate 15.11.2023
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 14.03.2023
wurde zur Verwendung des tatsächlichen Jahresüberschusses 2022 folgender
Beschluss gefasst:
Senkung bzw. Nichterhebung der
Kreisumlage 2023
In Umsetzung des
Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushalt 2022 sollen weitere Verbesserungen im
tatsächlichen Vollzug gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan 2022
vollständig durch eine Nichterhebung der Kreisumlage 2023 in der entsprechenden
Höhe an die Kommunen zurückgeführt werden. Die konkreten Beträge sind
spätestens im 4. Quartal 2023 bei der Festsetzung der Kreisumlage nicht zu
erheben.
Nach dem v. g. Beschluss ist somit der
Jahresüberschuss 2022 an die Kommunen auszukehren. Dies soll durch Nichterhebung
in Höhe des Jahresüberschusses 2022 bei der
4. Rate der Kreisumlage für das Jahr 2023, fällig am 15.11.2023 erfolgen.
Der Jahresabschluss 2022 ist noch nicht endgültig
fertiggestellt, nach dem derzeitigen Stand (06.11.2023) wird sich das Jahresergebnis
2022 voraussichtlich wie folgt darstellen:
Nr. |
Bezeichnung |
Prognose- |
|
|
EUR |
10 |
Ordentliche
Erträge |
590.044.750,81 |
17 |
ordentliche
Aufwendungen |
579.156.146,89 |
18 |
Ordentliches Ergebnis |
10.888.603,92 |
21 |
Finanzergebnis |
975.015,15 |
22 |
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit |
11.863.619,07 |
26 |
JAHRESERGEBNIS |
11.863.619,07 |
Bei dem v. g. vorläufigen Jahresergebnis stehen
noch der Abschluss eines Gebührenhaushaltes sowie einige wenige
Abschlussbuchungen in der Anlagenbuchhaltung aus.
Erträge aus der Coronaisolierung nach dem
NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG NRW sind in dem v. g.
Jahresergebnis nicht enthalten, da es sich bei diesen lediglich um eine
Bilanzierungshilfe handelt und nicht um echte Erträge.
Gleichwohl ist die Prognose des Jahresergebnisses
ausreichend belastbar, um den Beschluss des Finanzausschusses vom 14.03.2023
umsetzen zu kommen.
In der Haushaltssatzung 2023 wurde bereits eine
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 4.200.000 EUR vorgesehen.
In der Umsetzung des v. g. Beschlusses wird bei der 4. Rate der
Kreisumlage 2023, fällig am 15.11.2023, ein Betrag in Höhe von 7.660.000 EUR
(Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 11.860.000 EUR abzüglich der Inanspruchnahme
Ausgleichsrücklage 2023 von 4.200.000 EUR) nicht als Kreisumlage erhoben.