Betreff
Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushalt 2023

Verwendung des voraussichtlichen Jahresüberschusses 2022
zur Senkung der Kreisumlage 2023 - Rate 15.11.2023
Vorlage
20/3432/XVII/2023
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 14.03.2023 wurde zur Verwendung des tatsächlichen Jahresüberschusses 2022 folgender Beschluss gefasst:

Senkung bzw. Nichterhebung der Kreisumlage 2023

In Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushalt 2022 sollen weitere Verbesserungen im tatsächlichen Vollzug gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan 2022 vollständig durch eine Nichterhebung der Kreisumlage 2023 in der entsprechenden Höhe an die Kommunen zurückgeführt werden. Die konkreten Beträge sind spätestens im 4. Quartal 2023 bei der Festsetzung der Kreisumlage nicht zu erheben.

Nach dem v. g. Beschluss ist somit der Jahresüberschuss 2022 an die Kommunen auszukehren. Dies soll durch Nichterhebung in Höhe des Jahresüberschusses 2022 bei der
4. Rate der Kreisumlage für das Jahr 2023, fällig am 15.11.2023 erfolgen.

Der Jahresabschluss 2022 ist noch nicht endgültig fertiggestellt, nach dem derzeitigen Stand (06.11.2023) wird sich das Jahresergebnis 2022 voraussichtlich wie folgt darstellen:

Nr.

Bezeichnung

Prognose-
Ergebnis 2022 -
Stand 06.11.2023

 

 

EUR

10

Ordentliche Erträge

590.044.750,81

17

ordentliche Aufwendungen

579.156.146,89

18

Ordentliches Ergebnis

10.888.603,92

21

Finanzergebnis

975.015,15

22

Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

11.863.619,07

26

JAHRESERGEBNIS

11.863.619,07

 

Bei dem v. g. vorläufigen Jahresergebnis stehen noch der Abschluss eines Gebührenhaushaltes sowie einige wenige Abschlussbuchungen in der Anlagenbuchhaltung aus.

Erträge aus der Coronaisolierung nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG NRW sind in dem v. g. Jahresergebnis nicht enthalten, da es sich bei diesen lediglich um eine Bilanzierungshilfe handelt und nicht um echte Erträge.

Gleichwohl ist die Prognose des Jahresergebnisses ausreichend belastbar, um den Beschluss des Finanzausschusses vom 14.03.2023 umsetzen zu kommen.

In der Haushaltssatzung 2023 wurde bereits eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 4.200.000 EUR vorgesehen.

In der Umsetzung des v. g.  Beschlusses wird bei der 4. Rate der Kreisumlage 2023, fällig am 15.11.2023, ein Betrag in Höhe von 7.660.000 EUR (Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 11.860.000 EUR abzüglich der Inanspruchnahme Ausgleichsrücklage 2023 von 4.200.000 EUR) nicht als Kreisumlage erhoben.