Sachverhalt:

Zur Landesförderung „Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut“ hatte die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 20. Juni 2023 ausführlich berichtet (Vorlage-Nr. 50/2948/XVII/2023) und für die nächste Sitzung einen aktuellen Sachstandsbericht angekündigt.

 

Wie der als Anlage 1 beigefügten Übersicht des Kreissozialamtes zu entnehmen ist, wurde die für den Rhein-Kreis Neuss für das Jahr 2023 bewilligte Billigkeitsleistung in Höhe von 576.576,00 Euro vollständig verausgabt bzw. verplant. Dies wurde mit dem Bericht zum Stichtag 30. September 2023 an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) gemeldet. Eine Rückzahlung nicht verausgabter Mittel ist daher nicht erfolgt.

 

Aufgrund einer Abfrage des MAGS NRW zur Weiterleitung nicht verplanter Mittel einzelner Kreise und kreisfreien Städten hat die Kreisverwaltung einen Mehrbedarf in Höhe von 381.541,01 Euro zur Aufstockung der Austauschprogramme für Elektrogroßgeräte und zur Finanzierung des Projektes „Ankommen im Rhein-Kreis Neuss“, welches durch die bfg umgesetzt wird, angemeldet. Der Förderbescheid steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

 

1. Sozialberatung/Soziale Infrastruktur

 

Zusätzlich zu den bereits in der Ausschusssitzung am 20. Juni 2023 dargestellten Förderungen hat das Kreissozialamt für den Bereich Sozialberatung und Soziale Infrastruktur weitere Zuwendungen in Höhe von insgesamt 10.887,55 Euro bewilligt. Davon entfallen 7.700,00 Euro auf die Lebensmittelhilfe Hochneukirch des "Hand in Hand" e.V. und 3.187,55 Euro auf die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Vereins „Frauen beraten/donum vitae e.V.“.

 

Zudem hat die VARIUS Werkstätten Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gGmbH am 20. Juli 2023 einen Bedarf in Höhe von 386.574,26 Euro angemeldet. Nach Rücksprache mit dem MAGS NRW ist in diesem Fall jedoch ein entsprechendes Soforthilfeprogramm des Landschaftsverbandes Rheinland vorrangig zu nutzen. Von dort stehe das Prüfergebnis derzeit noch aus, so dass ein möglicher Restbedarf zur Finanzierung über den Stärkungspakt NRW aktuell nicht beziffert werden kann.

 

Durch die bfg ist für das Projekt „Ankommen im Rhein-Kreis Neuss“ Anfang November 2023 eine Bedarfsmeldung über die Gesamtausgaben für das Jahr 2023, welche sich auf 446.815,02 Euro belaufen, bei der Kreisverwaltung eingegangen.

 

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Beratungsangebot für ukrainische Geflüchtete mit einer Laufzeit vom 01.11.2022 bis 15.03.2024. Auf Grundlage eines Zuwendungsbescheides hatte die Kreisverwaltung bereits eine Kostenzusage erteilt, was für eine Förderung aus Mitteln des Stärkungspaktes NRW laut der Richtlinie und den FAQs des MAGS NRW unschädlich sei. Als krisenbedingte Mehrausgaben für ein zusätzliches Angebot der Sozialberatung, zu dem keine gesetzliche Verpflichtung besteht, sieht die Kreisverwaltung die Vorgaben der Richtlinie zum Stärkungspakt NRW als erfüllt an und hat dies in der Mehrbedarfsanmeldung an das MAGS NRW entsprechend ausgeführt. Die Entscheidung des MAGS NRW über die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel steht wie eingangs erwähnt aus.

 

2. Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen

 

2.1 Freier Eintritt Schwimmbäder und Badeseen:

 

Als Berechtigungsnachweis müssen an der Schwimmbadkasse vorgelegt werden:

 

·         Lichtbildausweis und

·         Rhein-Kreis Neuss Pass oder

·         Neuss-Pass oder

·         Familienpass Stadt Dormagen oder

·         Familienhilfeplan Stadt Kaarst (weißer Familienausweis/gelber Berechtigungsausweis)

 

Damit können Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Kreis Neuss das Angebot in Anspruch nehmen, die eine der folgenden Leistungen erhalten: Bürgergeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Finanzielle Unterstützung nach dem AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe.

 

Kinder unter 12 Jahren der berechtigten Personengruppen können (aufgrund der gesetzlichen Begleitungspflicht) zudem kostenlos von einer erwachsenen Person begleitet werden.

 

Folgende Schwimmbäder im Kreisgebiet beteiligen sich derzeit an der Aktion:

 

Name

Stadt/Gemeinde

Beginn

Ende

Hallenbad Kaarst-Büttgen

Kaarst

13.07.2023

30.11.2023

Sonnenbad

Rommerskirchen

17.07.2023

31.12.2023

Hallenbad Jüchen

Jüchen

28.09.2023

31.12.2023

Stadtbad Sammys

Dormagen

01.08.2023

31.12.2023

Römertherme

Dormagen

01.08.2023

31.12.2023

Schlossbad

Grevenbroich

18.10.2023

31.12.2023

 

Die Aktion für freien Eintritt zu den beiden Badeseen im Kreisgebiet auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Kreiswerke Grevenbroich GmbH ist am 13. Juli 2023 gestartet und badesaisonbedingt zum 31. August 2023 am „Strabeach“ Dormagen bzw. zum 17. September 2023 am Kaarster See beendet worden.

Das Angebot wurde mit insgesamt 71 Tickets deutlich geringer in Anspruch genommen als von der Kreisverwaltung erhofft, was aber auch auf die Wetterbedingungen zurückzuführen ist.

 

Zur Bewerbung der Aktion hatte die Kreisverwaltung am 12. Juli 2023 die als Anlage 2 beigefügte Pressemeldung rausgegeben. Zusätzlich wurden Plakate an den Kassen der beiden Badeseen angebracht.

 

2.2 Austauschprogramm für Elektrogroßgeräte:

 

Das Austauschprogramm wird durch die CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH (Caritas) und den Sozialdienst katholischer Männer Neuss e.V. Bürgerhaus Neuss-Erfttal (SKM) auf Grundlage von Weiterleitungsvereinbarungen umgesetzt. Die Aktionen sind jeweils zum 1. Oktober 2023 gestartet. Die Angebote richten sich an Bürgerinnen und Bürger, die in Neuss, Grevenbroich, Korschenbroich, Meerbusch, Kaarst, Jüchen oder Rommerskirchen wohnen. Wer in Dormagen lebt, kann das entsprechende Angebot der Stadt Dormagen nutzen.

 

Wer ist berechtigt?

·         Bürgergeld nach dem SGB II

·         Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII

·         Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

·         Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

·         Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

·         Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

·         Geringverdienende mit max. 20 % Einkommen über Bedarfssätzen Bürgergeld SGB II

 

Was wird gewährt?

Je anspruchsberechtigtem Haushalt wird der Austausch von bis zu zwei energieeffizienten Elektrogroßgeräten (Energieeffizienzklassen D bis F) gegen ein energieeffizientes Neugerät (Energieeffizienzklassen A bis C) bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 800,00 € netto (952,00 € brutto) finanziert. Der Austausch umfasst bei Bedarf die Lieferung und den Anschluss der Neugeräte sowie die Mitnahme und fachgerechte Entsorgung der Altgeräte.

 

Für folgende Elektrogeräte wird ein Austausch angeboten: Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank, Kombigerät Kühl-/Gefrierschrank und Spülmaschine.

 

Wie ist der Ablauf?

Nach der Kontaktaufnahme bei der Caritas oder dem SKM melden sich diese anschließend zwecks Terminvereinbarung. Bei dem Termin wird der Antrag gemeinsam ausgefüllt und eine Berechtigung geprüft. Wird positiv über den Antrag entschieden, wird ein nicht übertragbarer personalisierter Gutschein ausgestellt, der bei einem teilnehmenden Elektrofachmarkt eingelöst werden kann.

 

Bisherige Inanspruchnahme?

Das Austauschprogramm der Caritas wird sehr nachgefragt. Nach Mitteilung der Caritas wurde die bisherige Zuwendung in Höhe von 105.152,00 Euro Anfang November ausgeschöpft und daher ein Mehrbedarf für das verbleibende Kalenderjahr im gleichen Umfang gemeldet. Die Kreisverwaltung wird hierfür entsprechende Mittel bereitstellen, so dass sich die Zuwendung auf insgesamt 210.304,00 Euro belaufen wird. Der Bedarfsmeldung liegt eine Kalkulation von rund 100 Haushalten mit jeweils zwei Elektrogroßgeräten zu je 952,00 Euro brutto (800,00 Euro netto) zuzüglich Personalkosten für die Umsetzung des Austauschprogramms zu Grunde.

 

Das Austauschprogramm des SkM wurde zu Beginn etwas weniger nachgefragt. Zum Stichtag 24. Oktober 2023 wurden sechs Haushalte mit insgesamt sieben Elektrogeräten ausgestattet. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass das Einzugsgebiet auf Wunsch des SkM zunächst auf Neuss-Erfttal begrenzt worden war. In Absprache mit dem SkM ist das Angebot seit Ende Oktober auf das gesamte Kreisgebiet (mit Ausnahme von Dormagen) ausgeweitet und die Homepage der Kreisverwaltung entsprechend aktualisiert worden. Seitdem ist die Nachfrage nach Angaben des SKM Neuss deutlich gestiegen. Am 9. November 2023 hat der SKM Neuss einen Mehrbedarf in Höhe von 40.000,00 € angemeldet. Die Fördermittel werden kurzfristig durch die Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

2.3 Versand der Rhein-Kreis Neuss-Pässe:

Um die beiden Maßnahmen für Einzelfallhilfen zu bewerben und deren Inanspruchnahme zu erleichtern, hat das Kreissozialamt Anfang/Mitte September mit Unterstützung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss den ca. 14.700 Bürgergeld-Beziehenden (zum Stichtag 1. September 2023) den Rhein-Kreis Neuss Pass proaktiv zugeschickt. Für beide Maßnahmen dient der Pass als Berechtigungsnachweis. Die Porto- und Druckkosten für die Versandaktion können aus den Mitteln des Stärkungspaktes NRW refinanziert werden.

 

Mit der als Anlage 3 beigefügten Pressemeldung vom 27. Oktober 2023 hat die Kreisverwaltung beide Maßnahmen öffentlich beworben. Zudem werden für die Aktion „Freier Eintritt in Schwimmbädern“ durch das Presseamt der Kreisverwaltung Plakate erstellt, die durch die teilnehmenden Schwimmbäder im Eingangs-/Kassenbereich angebracht werden können.

 

Alle aktuellen Informationen zum Stärkungspakt NRW finden sich auf: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/sozialamt/dienstleistungen/staerkungspakt-nrw/.