Beschlussempfehlung:
Der Mobilitätsausschuss stimmt der Verwaltungsempfehlung zu,
a)
die
Vergabe der Taxi-Konzessionen an den Empfehlungen aus dem Gutachten zu den
Obergrenzen zu orientieren,
b)
bei
Erhöhung der bestehenden Taxi-Konzessionen im Entscheidungsverfahren die IHK
und Fachverbände anzuhören,
c)
derzeit
keine tarifbezogenen Regelungen für den Verkehr mit Mietwagen im Rhein-Kreis
Neuss einzuführen.
Sachverhalt:
Für eine
aktuelle Beurteilung des Taxi- und Mietwagengewerbes im Rhein-Kreis Neuss wurde
ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nach § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz
im Rhein-Kreis Neuss vom Unternehmen „ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und
Planung GmbH“ aus Dresden erstellt. Neben der Analyse der Unternehmenssituation
und des Taxitarifs im Rhein-Rhein-Kreis Neuss wurde auch das Mietwagengewerbe
einbezogen.
Auf TOP Ö 3
des Mobilitätsausschuss vom 22.08.2023 wird verwiesen.
Aufgrund der
gemeinsamen Stellungnahme des Verbandes des privaten gewerblichen
Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV e.V.) und der Fachvereinigung
Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V.
(FPN) vom 15.08.2023 (s. Anlage) wurde das Gutachten vom 18.Juli 2023 in
folgenden Punkten konkretisiert:
· Auf Seite 11 (Kapitel 1.1) wurde der Wortlaut bezüglich der Gerichtsurteile geringfügig angepasst. Inhaltlich ergeben sich aber keine Änderungen.
· Auf Seite 20 (Kapitel 2.2) wurde das Fazit am Ende verändert. Die geänderte Einschätzung bezüglich der Lage des Taxigewerbes hat sich dabei aus den Anpassungen ergeben, welche im Folgenden, insbesondere bezüglich der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmen, notwendig waren.
·
In Tabelle 4 wurde der Betrachtungszeitraum auf
2017 bis 2021 beschränkt.
· Auf Seite 45 (Kapitel 3.4.3) wurde korrigiert, dass der Rhein-Keis Neuss Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist. Auf Seite 47 (Kapitel 3.4.3) wurde dann die Zugehörigkeit zum VRR noch einmal konkretisiert.
· Auf Seite 49 (Kapitel 3.4.4) wurde ergänzt, dass der ICE 846 einmal am Tag in Richtung Mönchengladbach verkehrt.
· Das Kapitel 3.5 wurde neu eingefügt und fasst die vorstehenden Untersuchungen zusammen und gibt eine Wertung der Einflussfaktoren über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes. Analog wurden die Kapitel 4.6 und 5.3 eingefügt, um einen zusammenfassenden Überblick zu erhalten.
· Das Kapitel 6 wurde insgesamt noch einmal überarbeitet. Aufgrund einer fehlerhaften Zuordnung im Datenbestand waren Anpassungen in den Tabellen 37 bis 43 notwendig, welche auch eine Anpassung der verbalen Beschreibung zur Folge hatten. Darauf aufbauend musste auch die Kalkulation in Abschnitt 6.3 korrigiert werden. Zudem wurde ein zusammenfassendes Kapitel (6.5) ergänzt.
· Das Kapitel 8 wurde in Hinblick auf die Festlegung von Obergrenzen und die Argumentation noch einmal vollständig überarbeitet.
Das Endgutachten
vom 21.August 2023 wurde den maßgelblichen Stellen (IHK, Fachgewerkschaft,
Fachverbände und Gemeinden) ebenfalls zur Kenntnis gegeben.
Am 23.10.2023
wurde ein Gespräch mit VSPV e.V. und FPN geführt. Als Ergebnis konnte
festgehalten werden, dass das Gutachten vom 21.August 2023 als Basis für die
Vergabe der Taxikonzessionen genommen werden kann. Die Fachverbände werden –
wie bisher - bei Erhöhung der Konzessionen im Einzelfall angehört. Hinsichtlich
der Einführung von Mindesttarifen für die Beförderung mit Mietwagen sollen
Erfahrungen anderer Kommunen abgewartet werden.
Weitere Stellungnahmen liegen nicht vor.
Empfehlung der Verwaltung:
Nach Auswertung des Gutachtens und Auswertung des Anhörungsverfahrens
schlägt die Verwaltung vor,
b) bei Erhöhung der bestehenden
Taxi-Konzessionen im Entscheidungsverfahren die IHK und Fachverbände anzuhören,
c) derzeit keine tarifbezogenen Regelungen für
den Verkehr mit Mietwagen im Rhein-Kreis Neuss einzuführen.