Betreff
Anfrage der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung des Radweges an der K 12 vom 26.10.2023
Vorlage
66/3444/XVII/2023
Art
Anfrage

Sachverhalt:

Die aktuelle Situation des Radfahrers ist aus Sicht der Verwaltung seit längerem verbesserungsbedürftig, aus diesem Grund wurde 2016 eine erstmalige Herstellung einer verkehrssicheren Rad- und Fußwegeverbindung geplant. Im Laufe dieses Verfahrens bot sich durch die Möglichkeit von Grunderwerb an der Kreuzung Haberlandstraße eine optimierte Variante der Führung des Radweges an. Die Prüfung durch den Zuwendungsgeber wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, sodass aus Sicht der Verwaltung keine Gründe gegen eine Aufnahme in das Förderprogramm Nahmobilität für 2024 bestehen.

 

Nach Rückfrage beim zuständigen Verkehrsministerium im Oktober 2023 kann derzeit noch keine definitive Aussage zur Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm "Nahmobilität 2024" getroffen werden. Parallel hierzu erfolgt auf Ministerebene eine Prüfung dahingehend, ob weitere Förderungen des Bundes in das Programm mit einfließen können. Erfahrungsgemäß wird frühestens im ersten Quartal 2024 ein vorläufiges Förderprogramm veröffentlicht und dem Regionalrat zur Entscheidung vorgelegt. Sobald dieser zustimmt und die Ausgaben des Förderprogramms mit dem Landeshaushalt verabschiedet werden, hat die Bezirksregierung die Möglichkeit einen entsprechenden Zuwendungsbescheid zu erlassen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Vergabe des Bauauftrages für die Maßnahme grundsätzlich zuschussunschädlich. Seitens der Kreisverwaltung kann nach Vorlage eines entsprechenden Zuwendungsbescheides zeitnah mit der Realisierung des Radweges begonnen werden. Erfahrungsgemäß wird dies in der zweiten Jahreshälfte 2024 der Fall sein.

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. 482.300 €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. 700.000 €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. 350.000 €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. 350.000 €