Betreff
Sachstand Förderprogramm "50 x 1.500 Euro - Folgen der Coronapandemie abmildern"
Vorlage
50/3448/XVII/2023
Art
Bericht

Sachverhalt:

Aufgrund des als Anlage beigefügten gemeinsamen Antrages der Kreistagsfraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum vom 1. März 2023 wurde im Finanzausschuss am 14. März 2023 folgender Beschluss (FI/20230314/Ö5, lfd. Nr. 28) gefasst.

 

Die Verwaltung wird gebeten:

1. 75.000 EUR in den Haushalt 2023 zur Förderung und zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen einzustellen; einen Kriterienkatalog zu erstellen, welche Voraussetzungen für die Ausschüttung der Förderung nötig ist;

2. das Förderprogramm auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss zu veröffentlichen und die Kommunen darüber zu informieren, damit diese die Information ebenfalls weitergeben können;

3. eine Abfrage bei Vereinen, Institutionen und Gruppierungen durchzuführen, in welchen Bereichen die größten Herausforderungen und mögliche Unterstützungspotentiale durch den Kreis gesehen wird.

 

Aussprache:

Durch die Förderung (50 x 1.500 €) soll den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Bezug auf das gesellschaftliche Leben und insbesondere bei den Vereinen/Institutionen entgegengewirkt werden.

 

Modifizierter Antrag nach Aussprache:

Die Förderkriterien sollen in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses besprochen und festgelegt werden.

 

Sachstandsbericht:

 

Die Finanzmittel in Höhe von 75.000 Euro wurden in den Haushalt 2023 im PSP 050 351 010 Allgemeine Sozialverwaltung, Sachkonto 5318 0000 „Zuwendungen laufende Zwecke übrige Bereiche“ eingestellt.

 

Aufgrund der Erfahrungen aus anderen Förderprogrammen (z.B. „2.000 x 1.000 Euro“) sind für die Abwicklung erhebliche personelle Ressourcen notwendig. Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, die Durchführung durch die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung im Rhein-Kreis Neuss (bfg) absolvieren zu lassen. Die Kreisverwaltung hat daher Kontakt zur bfg aufgenommen, die Bereitschaft für eine Umsetzung analog zum Förderprogramm für Balkon-Solarkraftwerke, das inhaltlich beim Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung, Bauen und Wohnen verortet ist, signalisiert hat. Für die Umsetzung werden Personalkosten anfallen, deren Höhe jedoch erst nach Festlegung der Förderkriterien durch die bfg kalkuliert werden kann.

 

Beabsichtigtes Vorgehen der Kreisverwaltung:

 

Durch die Kreisverwaltung erfolgt über das Beteiligungsportal NRW eine Abfrage bei den Vereinen, Institutionen und Gruppierungen im Kreisgebiet, in welchen Bereichen die größten Herausforderungen und mögliche Unterstützungspotentiale durch den Kreis gesehen werden. Nach Auswertung aller Rückmeldungen wird die Verwaltung einen Förderkriterienkatalog zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Nach Beschluss durch den Kreisausschuss wird die Kreisverwaltung eine Richtlinie erstellen und die bfg mit der Abwicklung des Förderprogrammes beauftragen.

 

Zur Bewerbung des Förderprogrammes wird die Kreisverwaltung dieses auf der Internetseite veröffentlichen, in ihren Auftritten der Sozialen Medien bewerben und die Kommunen darüber informieren, damit diese die Informationen ebenfalls weitergeben und veröffentlichen können.