Betreff
Örtliche Planung
Vorlage
50/3469/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, alle zwei Jahre eine Örtliche Planung zu erstellen, die der Analyse der bestehenden Pflegeinfrastruktur dient.

 

Bisher wurden zunächst die Basisdaten erhoben und ausgewertet. Des Weiteren wurde die Verbindliche Pflegebedarfsplanung fertiggestellt. Außerdem wurden sämtliche Stakeholder in verschiedenen Formaten beteiligt:

 

       Online-Umfrage für alle Bürgerinnen und Bürger über das Portal Beteiligung.NRW

       Umfrage ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

       Umfrage Sozialdezernentenkonferenz

       Workshops mit Vertreterinnen/Vertretern der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie der Wohlfahrtsverbände und kreisangehörigen Kommunen

Beide Gutachten sollen bis zur ersten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen im Februar 2024 fertiggestellt und die Ergebnisse in der Sitzung präsentiert werden. Vorab erfolgt eine kreisverwaltungsinterne Auswertung sowie eine Beratung der Gutachten in der Kommission Silberner Plan.