Betreff
Sachstand Wohnen für Hilfe
Vorlage
50/3472/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 18.11.2019 hat die Kreistagsfraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss/Aktive Bürgergemeinschaft - Die Aktive beantragt, die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes „Wohnen für Hilfe“ im Rhein-Kreis Neuss zu beauftragen. Ziel dieses Konzeptes soll es sein, dass ältere Menschen, die über umfangreichen Wohnraum verfügen, jedoch Hilfe im Alltag benötigen, jüngeren Menschen (z.B. Studierenden oder aber auch Auszubildenden), preisgünstigen Wohnraum gegen Hilfe bei der Bewältigung des Alltags (z.B. Einkäufe, Begleitung bei Arztbesuchen usw.) anbieten. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei den Leistungen, welche von den jungen Menschen erbracht werden sollen, nicht um Pflegeleistungen handeln darf und soll.

 

Dem Konzept „Wohnen für Hilfe“ liegt die Idee zugrunde, Wohnpartnerschaften im Rhein-Kreis Neuss zu schaffen und den Grundsatz „Gemeinsam wohnen, den Alltag erleichtern!“ zu realisieren. Jahr für Jahr suchen Studierende in Düsseldorf, Mönchengladbach oder Köln preiswerte Zimmer oder Wohnungen. Die Möglichkeiten in Studentenwohnheimen oder Wohngemeinschaften unterzukommen sind begrenzt. Zudem ist der Markt der preiswerten Wohnungen in diesen Städten weiterhin sehr angespannt. In der Folge besteht ein erhöhter Bedarf an Wohnraum.

Der Prozess der Wohnraumvermittlung erfolgt über die Wohnberatungsagentur. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen die wohnraumsuchenden Personen in einem ersten Schritt kennen und erfragen in einem Beratungsgespräch die jeweiligen Bedürfnisse und Anforderungen an den Wohnraum. Im Anschluss werden dann die potenziellen wohnraumanbietenden Personen zu Hause besucht und es erfolgt ein Kennenlernen der beiden Parteien. Hierdurch kann herausgefunden werden, ob sich Wohnungsanbieter und die nachfragende Person, die sich in Studium oder Ausbildung befindet, ein mögliches Zusammenleben vorstellen können. Bestandteil der Kennenlernphase kann auch eine zeitlich begrenzte Phase des Probewohnens sein, die grundsätzlich empfohlen wird. Die so entstehenden Wohnpatenschaften im Sinne des Konzeptes „Wohnen für Hilfe“ werden während der gesamten Laufzeit durch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Wohnberatungsagentur betreut, die bei Fragen jederzeit zur Verfügung stehen.   

Die Umsetzung eines solchen Projektes für den Rhein-Kreis Neuss wurde am 04.05.2020 auf der Ebene der Sozialdezernenten mit den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde erörtert. Bei der Stadt Neuss lag zu diesem Zeitpunkt ein vergleichbarer Antrag an den Stadtrat vor und es wurde bereits eine mögliche Kooperation mit der Stadt Düsseldorf geprüft. In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Rhein-Kreises Neuss am 15.06.2020 wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt (siehe hierzu: Vorlagennummer: 50/3899/XVI/2020; Beschlussnummer: SozGe/20200615/Ö10.1).

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.03.2021 beschlossen, den Antrag im Ausschuss für Soziales und Wohnen erneut beraten zu lassen. Dem Beschluss folgend erfolgte die Beratung zu dieser Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 29.11.2022. Im Rahmen dieser Sitzung wurde die Kreisverwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes beauftragt.

 

Das Konzept wurde nun durch das Kreissozialamt fertiggestellt und der antragstellenden Fraktion vorgelegt. Die Wohnberatungsagentur soll mit der inhaltlichen Umsetzung des Konzeptes beauftragt werden. Ein entsprechender Austausch mit der Caritas findet fortlaufend statt.

Als Startzeitpunkt der Umsetzung wird seitens der Kreisverwaltung der 01.01.2024 angestrebt.


Anlagen:

Konzept „Wohnen für Hilfe“ im Rhein-Kreis Neuss