Sachverhalt:
Auf die bisherige
Berichterstattung im Ausschuss für Soziales und Wohnen des Rhein-Kreises Neuss
wird Bezug genommen.
Die Landesregierung fördert
gemäß § 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) NRW seit 2020 die
flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in
allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. KIM ist damit vom
Land als langfristiger Prozess gedacht und kein kurzfristig angelegtes Förderprogramm.
Als aufwachsende Förderung soll das Kommunale Integrationsmanagement ein fester
und dauerhafter Bestandteil der integrationspolitischen Förderlandschaft
werden. Dabei sollen folgende Ziele umgesetzt werden:
Implementierung einer
strategischen Ebene zur Steuerung (Baustein 1), einer operativen Ebene des
individuellen KIM-Case Managements, KIM-CM, (Baustein 2), die Förderung der
Einbürgerung zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer
Menschen mit besonderen Integrationsleistungen (Baustein 3) und eine
Weiterentwicklung der Ansätze in Bezug auf die kreisangehörigen Kommunen im
Verhältnis zum Kreis.
Das Kommunale
Integrationsmanagement soll eine bessere Integration der Geflüchteten und
Zugewanderten ermöglichen, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement
sind. Die Zusammenarbeit und Leistungserbringung in den
Regelstrukturen sollen insbesondere an den Schnittstellen zwischen den
Rechtskreisen mit eigenem Fallmanagement gestärkt werden und die
ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und integrationsrelevanten Akteure
im Bereich Integration und Migration, Soziales und Bildung auf der
Steuerungsebene koordinierend miteinander verbinden. KIM zielt hierbei vor
allem auf die Optimierung von Strukturen und Verwaltungsprozessen im Integrationsverlauf.
Der Rhein-Kreis Neuss
unterstützt das Land NRW bei der Einrichtung und Etablierung eines Kommunalen
Integrationsmanagements (KIM). So hat der
Rhein-Kreises Neuss am 22.12.2020 den Antrag
auf „Gewährung einer Zuwendung für das Kommunale Integrationsmanagement“ (KIM)
bei dem damalig zuständigen Ministerium (MKFFI) gestellt. Voraussetzungen für
die Zuwendungen des Landes waren unter anderem die Einrichtung einer
Lenkungsgruppe mit den maßgeblichen verwaltungsinternen und verwaltungsexternen
Integrationsakteuren auf Leitungsebene zur Gewährleistung der strategischen
Steuerung des KIM sowie die Erstellung eines individuellen Handlungskonzeptes
für den Rhein-Kreis Neuss, welches darstellen soll, wie das KIM kreisweit
umgesetzt werden soll.
Auf der Grundlage des erarbeiteten
kreisweiten Handlungskonzeptes wurden bisher folgende Fortschritte erreicht:
Implementierung
einer strategischen Ebene zur Steuerung, Baustein 1 (Koordination):
Für die Implementierung der strategischen
Ebene zur Steuerung des KIM sind 3 von 3,5 Koordinationsstellen im KI
Rhein-Kreis Neuss sowie eine Stelle Verwaltungsassistenz (0,5 VZÄ) besetzt.
Eine 0,5 Stelle (VZÄ) Koordination soll voraussichtlich im kommenden Jahr noch
ausgeschrieben werden.
Zwischenzeitlich haben die beiden
Koordinatorinnen und der Koordinator im KI jeweils die zertifizierte
KIM-Koordinatoren-Schulung abschließen können.
Für die Städte Neuss und Dormagen, die über
eine eigene Ausländerbehörde, ein eigenes Jugendamt und einen Integrationsrat
bzw. Integrationsausschuss verfügen, war es möglich, jeweils eine eigene
Koordinationsstelle zu beantragen. Von dieser Möglichkeit hat der Rhein-Kreis
Neuss bei der Antragstellung für KIM Gebrauch gemacht. Zusätzlich zu den
Koordinierungsstellen im KI erhalten die Stadt Neuss und die Stadt Dormagen per
Weiterleitung Fördermittel für jeweils eine eigene Koordinierungsstelle. Beide
Stellen wurden zwischenzeitlich besetzt.
Die Koordinierungsstellen des KI, der Stadt
Neuss und der Stadt Dormagen bilden eine organisatorische Einheit. Zwischen der
KI-Koordination, der Koordination in Dormagen und der Koordination in Neuss
wurden regelmäßig stattfindende Austauschtreffen eingerichtet. Diese beinhalten
insbesondere Absprachen zum Aufbau einer tragfähigen Organisationsstruktur für
das KIM, zur Zusammenarbeit der Bausteine untereinander, zu der Konzeption und
zum Aufbau einer kreisweit einheitlichen datenbasierten Grundlage für die
Beratungsarbeit im KIM-Case Management sowie zur Entwicklung eines kreisweiten
Konzeptes für das KIM-Case Management.
Mit der
Antragstellung für den Baustein 1 - Koordination - im Januar 2023 hat der
Rhein-Kreis Neuss im Rahmen der Ziel- und Schwerpunktsetzung Meilensteine für
das Jahr 2023 definiert. Diese Meilensteine wurden inzwischen ganz bzw. teilweise
erreicht oder befinden sich aktuell in der Bearbeitung.
Operative
Ebene des individuellen Case Managements, Baustein 2 (Case-Management):
Das KIM-Case Management dient
der Umsetzung eines Kommunalen Integrationsmanagements vor Ort.
Integrationsmanagement auf individueller Ebene meint dabei eine entsprechend
qualifizierte Einzelfallberatung, die rechtskreisübergreifend unter
Berücksichtigung der individuellen Lebenslage und Bedarfe die Integration der
zugewanderten Menschen befördert. In den Rechtsbereichen mit eigenem
Fallmanagement wie SGB II, SGB III, SGB VIII findet eine Verweisberatung statt. Die Arbeit des KIM-Case Managements muss sich
von anderen Programmen unterscheiden, um Doppelförderungen zu vermeiden.
Hierbei sind die Schnittstellen der Rechtskreise und Programme (SGB II, SGB
III, SGB VIII, SGB XII sowie JMD, MBE, Teilhabemanager) zu beachten.
Laut Zuwendungsbescheid für das Jahr 2023
stehen dem Rhein-Kreis Neuss 14 Personalstellen zur Implementierung und
Durchführung eines rechtskreisübergreifenden individuellen KIM-Case-Managements
in Form einer fachbezogenen Pauschale zu.
Alle KIM-Case-Management Stellen sind
grundsätzlich beim KI angesiedelt. Zum Stand 30.09.2023 sind 8,5 der Stellen
besetzt. Bis zur vollständigen Besetzung der Stellen veröffentlicht der
Rhein-Kreis Neuss eine dauerhafte Ausschreibung und befindet sich fortlaufend
in Vorstellungsgesprächen. Die Besetzung der CM-Stellen stellt insbesondere
aufgrund des anhaltenden Mangels an Fachkräften im sozialen Bereich weiterhin
eine große Herausforderung dar.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund dort
vorhandener CM-Strukturen aus dem Modellprojekt „Einwanderung gestalten“ werden
zurzeit noch zwei weitere KIM-CM-Stellen vorübergehend, bis längstens Ende
2023, von der Stadt Dormagen für den Einsatz vor Ort gestellt. Dafür werden der
Stadt Dormagen für die Durchführung des Bausteines 2 (KIM-Case Management)
ausnahmsweise noch für das Jahr 2023 per Weiterleitungsbescheid Fördermittel
des Landes für die Finanzierung von zwei KIM-Case Management-Stellen
weitergeleitet.
Trotz des Fachkräftemangels hat die
Einstellung von geeignetem Personal für das KI oberste Priorität. Daher nimmt
die Einstellung der KIM-CM-Stellen entsprechend Zeit ein und erfolgt
kontinuierlich. Die nächsten Auswahlgespräche zur Besetzung weiterer Stellen im
KIM-Case Management finden im November statt.
Entsprechend der schrittweisen Einstellung
des KIM-CM erfolgen auch die Einsatzplanung und die Umsetzung des KIM-Case
Managements vor Ort in Abstimmung mit den Kommunen. Die Berechnung des
Stellenanteils je kreisangehöriger Kommune erfolgt jährlich zum Stichtag 31.03.
anhand von Daten aus dem Ausländerzentralregister. Die Kommunen wurden
entsprechend über ihren KIM-Case Management Stellenanteil für 2023 informiert.
Im Rahmen der Umsetzung des KIM-CM vor Ort wird in Absprache mit den Kommunen
auch die Einbindung/Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren, insbesondere der
Migrationsberatung für Erwachsene, den Jugendmigrationsdiensten und den
Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, abgestimmt.
Das KIM-Case Management konnte inzwischen
vor Ort in folgenden kreisangehörigen Kommunen implementiert werden: Dormagen,
Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss. Grundlage
der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen im Baustein 2 ist ein
Kooperationsvertrag, der inzwischen von sechs Kommunen unterzeichnet wurde.
Alle Case-Managerinnen und Case-Manager
nehmen an der vom Land NRW vorgesehenen Schulung teil bzw. haben diese bereits
absolviert.
Förderung
der Einbürgerung, Baustein 3 (Personalstellen in den Ausländer/-
Einwanderungsbehörden)
Sowohl die Stadt Neuss als auch die Stadt
Dormagen konnten ihre Personalstellen in den Ausländer- und
Einwanderungsbehörden inzwischen besetzen. Die entsprechenden Stellen beim
Rhein-Kreis Neuss sind nahezu vollständig besetzt. Erste gemeinsame Sitzungen
mit dem KIM-Personal aus den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden haben
stattgefunden. Zum Aufbau eines KIM-Prozesses zwischen Koordination, KIM-CM und
ABH Rhein-Kreis Neuss steht die KIM-Koordination des Rhein-Kreises Neuss im
regelmäßigen Austausch mit der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss. Die
Einbürgerungsbehörden im Rhein-Kreis Neuss sind in das KIM eingebunden und
informiert.
Chancenaufenthaltsrecht § 104 c
Am 31.Dezember 2022 trat das „Gesetz zur
Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts“ der Bundesregierung in Kraft.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat dazu Anwendungshinweise
veröffentlicht, die durch verbindliche NRW-spezifische Hinweise des MKJFGFI NRW
ergänzt wurden. Für die Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts soll zusätzlich
das Beratungsangebot des Case Managements im Rahmen des KIM genutzt werden.
Die KIM-Strukturen unterstützen daher die Ausländerbehörden im Rhein-Kreis
Neuss bei der Umsetzung des Chancenaufenthaltsrecht § 104 c. Das KIM-CM
unterstützt insbesondere in der Phase ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis,
die Voraussetzungen für den Übergang in ein Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Die
Zuführung der Personen für § 104c erfolgt in individueller Abstimmung mit jeder
Kommune. Ein Prozess zur Zusammenarbeit wird von der KIM-Koordination des KI
mit der Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss erarbeitet.
Lenkungsgruppe KIM
Die Lenkungsgruppe KIM als
kommunenübergreifendes Entscheidungsgremium mit Verantwortung für die
strategische Steuerung des KIM im Rhein-Kreis Neuss, tagt im Jahr 2023 zweimal.
Die Lenkungsgruppe hat in diesem Jahr eine Geschäftsordnung erarbeitet und
beschlossen. Schwerpunkte der Ende November 2023 stattfindenden zweiten Sitzung
der Lenkungsgruppe sind der Entwurf eines kreisweiten Konzeptes für das
KIM-Case Management und Fallrekonstruktionen.
Kreisweites Konzept für das KIM-Case
Management
Das verbindliche Konzept für das KIM-CM wird
die, auf gemeinsamen, kreisweiten Standards beruhende, interkommunale und
rechtskreisübergreifende Fallarbeit beschreiben. Da es sich beim KIM-Case
Management um ein ergänzendes und nachrangiges Angebot handelt, stellt das
Konzept u. a. die Abgrenzung von und die Abstimmung mit anderen Akteuren der
Regelstrukturen (insbesondere der freien Wohlfahrtspflege) mit eigenem
Fallmanagement dar.
Fallrekonstruktionen
Fallrekonstruktionen liefern das Material bzw. den Ausgangspunkt für die weiteren Planungen zum Aufbau bzw. zur Optimierung eines Produktionsnetzwerkes. Auf der Basis einer Anzahl von typischen Fällen (Falldarstellungen) werden fallübergreifende Themen benannt und generative Themen identifiziert, die das Leben und die Lebensverhältnisse der zugewanderten Menschen bestimmen. Die Fallrekonstruktion dient (noch) nicht der Lösung von Einzelfällen, sondern zielt auf die Identifikation von Strukturen, die immer wieder (negative) Fallverläufe prägen, ab. Identifizierte generative Themen werden von der Koordination aufbereitet und in die Lenkungsgruppe getragen, die über die weiteren Schritte entscheidet, um mit den am Netzwerk beteiligten Akteuren ein gemeinsames Zielsystem zu erarbeiten.