Betreff
Örtliche Planung für den Bereich der Eingliederungshilfe
Vorlage
50/3506/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

Neben der auf der Grundlage des § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG) verbindlich zu erstellenden Örtlichen Planung hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, auch eine Örtliche Planung für den Bereich der Eingliederungshilfe zu erstellen.

 

Das in diesem Zusammenhang zu erstellende Gutachten soll ähnlich strukturiert und aufgebaut werden, wie jenes für die örtliche Planung im Sinne des § 7 APG. Ziel ist es auch für die Eingliederungshilfe den Status Quo der vorhandenen Angebote im Rhein-Kreis Neuss zu ermitteln und eine Analyse von potenziellen Handlungsbedarfen zu erarbeiten.

 

Neben der Beauftragung eines entsprechenden Gutachtens ist auch ein Workshop mit den Trägern der Eingliederungshilfe geplant, der dazu dient, mögliche Erfordernisse auf der Seite der Leistungsanbieter erfassen zu können.

 

Nach Fertigstellung des Gutachtens wird dieses im Ausschuss für Soziales und Wohnen vorgestellt werden.