Sachverhalt:
Die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion ist als Anlage beigefügt.
Ebenfalls auf Anfrage der SPD-Fraktion hat
die Verwaltung zum Stand des Ausbaus der A 57 zwischen Neuss-West und
Neuss-Hafen folgende Antwort der zuständigen Autobahn GmbH im Mobilitätsausschuss
am 16. Mai 2023 mitgeteilt:
„Zu der Maßnahme „Optimierung des
Verkehrsablaufes auf der A57 zwischen dem AK Neuss-West und der AS Neuss-Hafen“
im Bereich Neuss-Reuschenberg liegt seit dem 20.12.2022 der
Planfeststellungsbeschluss vor. Wir befinden uns derzeit in einem
Klageverfahren. Die Ausführung der Planungsaufträge bei der Autobahn GmbH des
Bundes erfolgt nach einer neuen Prioritätensetzung hinsichtlich des
Bestandsnetzes und der sanierungsbedürftigen Brückenbauwerke. Insofern bzw. auch
vor dem Hintergrund von erforderlichen Vorbereitungsschritten ist derzeit nicht
von einem Baubeginn vor 2027 auszugehen.“
Auf aktuelle Nachfrage hat die Autobahn GmbH
mitgeteilt, dass seit dem 08.08.2023 ein rechtskräftiger
Planfeststellungbeschluss vorliegt. Ansonsten hat sich der Zeitplan für die
Maßnahme nicht geändert.