Betreff
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion - Teilausbau der A 57
Vorlage
61/3555/XVII/2023
Art
Anfrage

Sachverhalt:

Die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion ist als Anlage beigefügt.

Ebenfalls auf Anfrage der SPD-Fraktion hat die Verwaltung zum Stand des Ausbaus der A 57 zwischen Neuss-West und Neuss-Hafen folgende Antwort der zuständigen Autobahn GmbH im Mobilitätsausschuss am 16. Mai 2023 mitgeteilt:

„Zu der Maßnahme „Optimierung des Verkehrsablaufes auf der A57 zwischen dem AK Neuss-West und der AS Neuss-Hafen“ im Bereich Neuss-Reuschenberg liegt seit dem 20.12.2022 der Planfeststellungsbeschluss vor. Wir befinden uns derzeit in einem Klageverfahren. Die Ausführung der Planungsaufträge bei der Autobahn GmbH des Bundes erfolgt nach einer neuen Prioritätensetzung hinsichtlich des Bestandsnetzes und der sanierungsbedürftigen Brückenbauwerke. Insofern bzw. auch vor dem Hintergrund von erforderlichen Vorbereitungsschritten ist derzeit nicht von einem Baubeginn vor 2027 auszugehen.“

Auf aktuelle Nachfrage hat die Autobahn GmbH mitgeteilt, dass seit dem 08.08.2023 ein rechtskräftiger Planfeststellungbeschluss vorliegt. Ansonsten hat sich der Zeitplan für die Maßnahme nicht geändert.