Sachverhalt:
1. Der Fachbeitrag zu den zu erwartenden Klimaauswirkungen wurde Anfang November an die Bezirksregierung Düsseldorf übersandt. Eine Veröffentlichung des Fachbeitrages sollte erst nach Prüfung und Stellungnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen. Auf § 26 Abs. 2,4 KreisO NRW wird verwiesen.
2. Die Verwaltung steht uneingeschränkt zu den Aussagen / Ergebnissen der Fachbeiträge, nach denen die bei der Realisierung der AS Delrath voraussichtlich zu erwartenden THG-Emissionen bei der im Rahmen der planerischen Abwägung vorzunehmenden wertenden Betrachtung der Zulassung des Vorhabens nicht entgegenstehen.
3. Eine Übersicht über den weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens kann nicht vorgelegt werden, da die Bezirksregierung bisher zu den Ausführungen in der Ende Juni 2022 eingereichten Synopse keine Stellungnahme abgegeben hat. Die nachträglich beim Vorhabenträger Rhein-Kreis Neuss angeforderten Stellungnahmen / Unterlagen zu den Themen Verlegung zweier Erdgashochdruckleitungen, Hochwasserschutz und THG-Emissionen (Klimaauswirkungen) liegen dort nunmehr allesamt vor. Die Bezirksregierung Düsseldorf als Herrin des Verfahrens und zuständige Planfeststellungsbehörde muss nunmehr eine Entscheidung über den weiteren Fortgang treffen und diesen mit einer Zeitachse unterlegen. Der Ausschuss wird fortlaufend über die weitere Entwicklung informiert.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
ca. --,-- € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
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personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja/nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. --,-- € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. --,-- € |