Betreff
Überörtliche Prüfung des Rhein-Kreises Neuss 2022/2023 durch die gpa.NRW
Vorlage
014/3562/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.    Der Kreistag beschließt gem. § 105 Abs. 7 der Gemeindeordnung (GO) die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aus der überörtlichen Prüfung 2022/2023.

2.    Der Landrat wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Kommunalaufsicht zuzuleiten.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung des Kreises den Rhein-Kreis Neuss geprüft. Die Prüfung wurde in dem Zeitraum vom September 2021 bis Februar 2023 durchgeführt.

 

Mit Zuleitung des Prüfungsberichtes ist das Prüfungsverfahren durch die gpaNRW abgeschlossen. Über die Weiterverfolgung der getroffenen Feststellungen entscheidet die Bezirksregierung Düsseldorf als Kommunalaufsichtsbehörde in eigener Kompetenz.

 

Nach § 105 Abs. 7 GO NRW beschließt der Kreistag über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung.

 

Die vorläufige Endfassung des Prüfungsberichts der gpaNRW wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Sitzung am 31.05.2023 mit der Einladung vorgelegt; Vertreter der Gemeindeprüfungsanstalt NRW haben in dieser Sitzung die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung vorgestellt.

 

Nach § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 105 Abs. 6 GO NRW legt der Landrat den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor; er hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Die finale Fassung des Prüfungsberichtes liegt in digitaler Form vor und wurde im Kreistagsinformationssystem allen Kreistagsmitgliedern mit der Einladung zum Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung gestellt.

In seiner Sitzung am 29.11.2023 hat der Rechnungsprüfungsausschuss über die Stellungnahme beraten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet anschließend den Kreistag über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Darüber hinaus hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nachfolgende Beschlussempfehlung beschlossen.