Beschlussempfehlung:
Der Schul- und
Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Kreisausschuss, die Verwaltung mit der Umsetzung der unter Vorschlag der
Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise (Nr. 3) beschriebenen Maßnahmen zu
beauftragen und die erforderlichen Haushaltsmittel (Nr. 4) in der Haushalts-
und Finanzplanung bereitzustellen.
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis
Neuss ist Träger von vier Berufsbildungszentren. Hierzu zählt auch das BBZ
Dormagen am Willy-Brandt-Platz 5 in 41539 Dormagen.
Das Schulgebäude wurde
Mitte der 70er Jahren errichtet. Die Gebäudehülle, Fenster, Fassadenplatten und
Dachabdichtung müssen altersbedingt erneuert werden. In einer vom Dezernat
VI/Amt für Gebäudewirtschaft beauftragten umfangreichen Machbarkeitsstudie wurde
die energetische Sanierung der Gebäudehülle zusammen mit einer darüber hinaus
gehenden Teilmodernisierung zur Realisierung eines nachhaltigen und ökologischen
Mehrwertes für das gesamte Gebäude untersucht. Dazu gehört die Verbesserung der
Barrierefreiheit und eine Aufwertung der Aufenthaltsqualitäten in den
Erschließungszonen und im Erdgeschoss.
Die
Machbarkeitsstudie von 03/2020 wurde im Schul- und Bildungsausschuss am
02.02.2021 (Sitzungsvorlage-Nr. 40/0187/XVII/2021) beraten.
Im Kreisausschuss
vom 25.08.2021 wurde entschieden (siehe Sitzungsvorlage-Nr. 65/0676/XVII/2021),
die für die Umsetzung der genannten Arbeiten notwendigen Fachplaner zunächst
mit den Leistungsphasen I und II zu beauftragen. Berücksichtigung sollen dabei
vor allem Aspekte der Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Ökologie finden. Im
Anschluss an die Erstellung der Leistungsphase II soll eine erneute Vorstellung
der Teilsanierung mit Kostenzusammenstellung im Kreisausschuss erfolgen.
Da die angestrebte
Sanierung und Modernisierung des Gebäudes während des laufenden Schulbetriebs
nicht möglich sind, für den Unterricht aber weiterhin Chemielabore zur
Verfügung stehen müssen, erfolgte die Aufteilung des Gesamtprojektes in
Bauabschnitten. Planmäßig erfolgte zunächst der erste Bauabschnitt „Neues
Chemie-/Wasserstofflaborlabor, während der zweite Abschnitt „Hauptgebäude“ aus
mehreren Gründen zeitlich nach hinten verschoben werden musste. Neben
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Architektenstellen, coronabedingten
priorisierten Baumaßnahmen ist auch die Neubetrachtung der Heizungsanlage im
BBZ Dormagen in Folge der Energiekrise ein wesentlicher Grund.
1.
Errichtung
neues Chemie- und Wasserstofflabor
In Abstimmung mit
Schuldezernat und Schulleitung erfolgt zunächst die Verlagerung des
Chemiebereichs aus dem Hauptgebäude ins Gebäude C. Um den Schülerinnen und
Schülern eine zukunftsorientierte Ausbildung zu ermöglichen, investiert der
Kreis rd. 2,7 Million Euro in ein neues Chemielabor mit Wasserstofflabor nach
aktuellem Industrie-Standard.
Die hierfür
erforderlichen Umbaumaßnahmen sind im vollen Gange. Die Beauftragung der ersten
Fachplanungen erfolgte im September 2021 und weitere nach Durchführung eines
VgV-Verfahrens im Februar 2022. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2024
geplant.
Der Betrieb des
neuen Chemielabors und die geplante Ausstattung des Schulgebäudes mit
Photovoltaikanlagen erfordert darüber hinaus die Errichtung eines
leistungsstärkeren Trafos, der zeitgleich ebenfalls im Frühjahr 2024
installiert werden soll.
2.
Prüfung:
Aufbau einer energieeffizienten und regernativen Heizungsanlage
Zur Erreichung der
Klimaschutzziele hat das Baudezernat einen Schwerpunkt im Schulbereich gelegt,
da die Kreisschulen am Gesamtverbrauch der Kreisliegenschaften mit über 70 v.H.
beim Wärmeverbrauch und über 50 Prozent beim Stromverbrauch beteiligt sind.
Investitionen in diesen Bereichen sind daher besonders klimarelevant.
Ausgelöst durch die Energieknappheit aufgrund des russischen Angriffskrieges
auf die
Ukraine, sind die Preise für die aktuell auf Gasbasis hergestellte Fernwärme
zur Beheizung des Berufsbildungszentrums Dormagen deutlich von bisher 64
€/MWh auf 180 €/MWh ab Herbst 2022 gestiegen.
Vor diesem Hintergrund hat das Dezernat VI/Amt für Gebäudewirtschaft nach
Beratung im Schul- und Bildungsausschuss vom 18.10.2022 (siehe
Sitzungsvorlage-Nr. 40/1483/XVII/2022) eine Prüfung von regenerativen
Alternativen zur aktuellen Wärmeversorgung des Gebäudes in Form einer Machbarkeitsstudie
beauftragt.
Der Standort BBZ
Dormagen bietet gute Eigenschaften für Geothermie. Die in der
Machbarkeitsstudie aufgezeigten Vorschläge beruhen auf dem Einsatz von
Wärmepumpen in Verbindung mit Photovoltaik.
Durch einen Wechsel weg von gasbasierter Fernwärme hin zu
regenerativen Energien ergeben sich Auswirkungen
auf das Sanierungskonzept in baulicher und preislicher Hinsicht. Die
gesamte Machbarkeitsstudie ist als Anlage beigefügt (Anlage 2).
Die Verwaltung
schlägt daher mit Blick auf die dringend erforderliche Reduzierung der
Verbrauchskosten und auf die Klimaschutzziele die Berücksichtigung der
Machbarkeitsstudie zum Aufbau einer energieeffizienten und klimaschonenden
Heizungsanlage vor.
Ergebnisse
Machbarkeitsstudie für eine regenerative Beheizung des BBZ Dormagen:
Folgende Aspekte
wurden in der Studie untersucht:
-
Heizlastberechnung
-
Photovoltaikanlage
-
Machbarkeitsstudie Geothermie
Die einzelnen Aspekte
sind im Folgenden stichpunktartig dargestellt.
Auf die
detaillierten technischen Ausführungen in der Machbarkeitsstudie (Anlage 1)
wird verwiesen.
a)
Heizlastberechnung
Die
Heizlastberechnung dient der Ermittlung des Wärmebedarfs eines Gebäudes und ist
die Grundlage für die Auslegung der Gebäudebeheizung unter Berücksichtigung von
Wärmegewinnen und -verlusten. Die Heizlast kann entweder als Normheizlast nach
DIN 12831 (stationäres Verfahren) oder mittels Simulation bestimmt werden. Bei
letztgenanntem Verfahren können solare Gewinne, Personen- und Geräteabwärme
sowie Speichermassen berücksichtigt werden. Für das betrachtete Gebäude wurden
beide Verfahren angewendet.
Festgelegte
Randbedingungen für die Heizlastberechnung nach DIN 12831
Festgelegte Randbedingungen für die Bestimmung
der Heizlast mittels Simulation
Für die Simulation
wurden weiterhin folgende Randbedingungen angenommen:
- Gebäudenutzung
Montag bis Freitag, die Schulferien sind nicht separat berücksichtigt
- Die angesetzten
Raumtemperaturen entsprechen den Normtemperaturen nach DIN 12831.
- Es wurde eine
Nachtabsenkung auf 16°C an Wochenenden und von 17-6 Uhr angesetzt.
- Die Heizperiode
ist von Oktober bis einschließlich April festgesetzt.
Im direkten
Vergleich ergibt sich bei den Berechnungen für das betrachtete Gebäude eine
Normheizlast nach DIN 12831-2020 von 190 kW und gemäß Simulation eine maximal
berechnete Heizlast von ca. 140 kW.
b)
Photovoltaikanlage
Die in der obigen
Abbildung exemplarisch dargestellten Module auf Dach A und B haben einen
Neigungswinkel von 30° und erzeugen zusammen pro Jahr ungefähr 78.500 kWh
Strom. In zwei Simulationen wurde zusätzlich die vollständige bzw. teilweise
Belegung mit Photovoltaik auf Dach C untersucht. In der untenstehenden Tabelle
sind drei Varianten gegenübergestellt. Als wirtschaftlich und energetisch
sinnvoll werden Simulation 1 und 5 empfohlen.
c) Machbarkeitsstudie
Geothermie
Gemäß Angabe des
Ingenieurbüros, das die Machbarkeitsstudie erstellt hat, besteht nach
Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde die grundsätzliche Möglichkeit zum
Ausbau einer geothermischen Anlage auf dem Grundstück des BBZ Dormagen.
Untersucht wurden
zwei Varianten mit Erdwärmesonden und eine Variante mit geothermischem Brunnen.
Die Simulation aller drei Varianten wurde über einen Zeitraum von 25 Jahren
geführt und deckt jeweils 100% des unter Punkt a) berechneten Wärmebedarfs des
Schulgebäudes ab.
- Variante 1
(Erdwärmesonden ohne Regeneration)
In Variante 1
werden 42 Erdwärmesonden mit einer Bohrtiefe von ca. 95 m benötigt. Die
Simulation betrachtet den Fall eines reinen Wärmeentzugs aus dem Erdreich, ohne
dass Wärme zur Regeneration wieder zurückgeführt wird. Aus Platzgründen werden
die 42 Sonden auf zwei Felder á 21 Sonden aufgeteilt.
Mögliches Erdsondenfeld Variante 1
Das Grundstück
bietet ausreichend Raum, um die erforderliche Anzahl von Erdwärmesonden zu
platzieren. Die Simulation zeigt allerdings, dass die
Fluidmitteltemperatur im Erdreich im Laufe der Jahre abfällt und sich dadurch
die Effizienz der Anlage deutlich reduziert.
- Variante 2
(Erdwärmesonden mit Regeneration)
Aufgrund der
vorgesehenen aktiven Regeneration des Erdreichs werden bei Variante 2 nur 28
Erdwärmesonden mit einer Bohrtiefe von ca. 95 m benötigt. Die Simulation
betrachtet den Fall eines Wärmeentzugs aus dem Erdreich einschließlich der
Rückführung sommerlicher Wärme zur Regeneration. Die zurückgeführte Energie
muss dabei 80 % des winterlichen Entzugs entsprechen.
Mögliches Erdsondenfeld Variante
2
In der Variante 2
wurde in der Simulation eine ausgeglichene Jahresbilanz zwischen Wärmeentzug
und Wärmeeintrag durch aktive Regeneration des Erdwärmesondenfeldes angestrebt.
Aufgrund des sommerlichen
Wärmeeintrags sinkt die Temperatur über die Simulationslaufzeit von 25 Jahren kaum
nennenswert ab. Eine
kontinuierliche Auskühlung des Untergrundes wird verhindert. Hierdurch kann die
Anzahl der Erdwärmesonden deutlich reduziert werden.
Es ist zu
beachten, dass diese Variante nur in Kombination mit Fußbodenheizung umsetzbar
ist.
- Variante 3 (geothermische
Brunnenanlage)
Hinsichtlich des
Ausbaus einer offenen Brunnenanlage sind im vorliegenden Fall sowohl die
technischen Randbedingungen, als auch die Genehmigungsfähigkeit als gut
einzustufen. Die durchgeführte
Simulation erfolgte ebenso wie bei den Erdwärmesonden über 25 Jahre.
Die Brunnen haben im
vorliegenden Fall eine Tiefe von ca. 25-30 m und eine Förderleistung von ca. 600
m³/d. Über den Förderbrunnen wird Grundwasser mit ca. 11,5 °C entnommen. Das
anschließend über den Schluckbrunnen wieder ins Erdreich zurückgeführte Wasser
ist auf ca. 7,4 °C abgekühlt. Zu beachten ist dabei der Abstand zwischen
Förder- und Schluckbrunnen, um thermische Beeinflussungen des entnommenen und
zurückgeführten Grundwassers zu vermeiden. Der in der Simulation exemplarisch
gewählte Abstand von ca. 100 m führt auch nach 25 Jahren nicht zu einer
Reduzierung der Anlageneffizienz.
Mögliche Platzierung der
geothermischen Brunnen auf dem Grundstück
Im Rahmen der
Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass der Standort BBZ-Dormagen gute
Eigenschaften zum Ausbau einer geothermischen Anlage zur Abdeckung des eigenen
Wärmebedarfes bietet. Beide dargestellten Systeme können nach Einschätzung der
freiverfügbaren Daten und nach behördlichen Abstimmungen realisiert werden.
Nach Empfehlung
des untersuchenden Ingenieurbüros ist dem Ausbau einer geothermischen
Brunnenanlage der Vorzug zu geben. Die geologischen und hydrogeologischen Eigenschaften sind hierfür als
sehr gut einzuschätzen. Im Vergleich zum Ausbau einer Erdwärmesondenanlage (EWS)
sind die Tiefbaumaßnahmen deutlich kleinräumiger und damit auch die
Auswirkungen auf den laufenden Betrieb und die Außenanlagen. Zudem sind die
Investitionskosten zum Ausbau einer geothermischen Brunnenanlage geringer als
bei EWS-Anlagen gleicher Größenordnung. In den folgenden Tabellen der
Machbarkeitsstudie sind sowohl die Investitionskosten als auch die
Betriebskosten beider untersuchter Systeme zusammengestellt.
Alle Kostenangaben
beruhen auf Schätzungen des Ingenieurbüros mit Stand 2. Quartal 2023 und sind
Nettowerte.
Investitionskosten
(netto):
Erdwärmesonden (EWS) Variante 1 oder 2
Geothermische Brunnenanlage (Wasser/Wasser
Wärmepumpe) Variante 3
Betriebskosten
(netto):
Erdwärmesonden (EWS) Variante 1 oder 2
Geothermische Brunnenanlage (Wasser/Wasser
Wärmepumpe) Variante 3
Weitere
Anlagenkomponenten (netto):
3.
Vorschlag
der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise:
Die Verwaltung
schlägt vor, neben der zunächst bis Leistungsphase II bereits beschlossenen
energetischen Sanierung der Gebäudehülle, weitere Verbesserungen
hinsichtlich der Energieeffizienz und des Einsatzes regenerativer Energien im
Sinne des Klimaschutzes umzusetzen.
Im Zuge der
baulichen Sanierung des BBZ Dormagens soll die in der Machbarkeitsstudie
empfohlene Wasser/Wasser-Wärmepumpe zur Beheizung des Gebäudes anstelle der
bisherigen gasbasierten Fernwärme geplant und eingebaut werden. Diese Wärmepumpenvariante
ist gemäß Machbarkeitsstudie gegenüber den ebenfalls untersuchten
Erdwärmesonden sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt kostengünstiger.
Zusätzlich sollen die Dächer A und B
und teilweise Dach C mit Photovoltaik belegt werden.
Der Umstieg auf
eine regenerative Beheizung in Verbindung mit Photovoltaik und der geplante
Einsatz von LED-Technik sind weitere Schritte zur Erreichung von Energie- und
Kosteneinsparungen.
Die Verwaltung
schlägt darüber hinaus vor, weitergehende bauliche und haustechnische
Maßnahmen, die bisher nicht in den Machbarkeitsstudien erfasst sind, aus
wirtschaftlichen Erwägungen im Zuge der ohnehin geplanten Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen im Gebäude mit umzusetzen.
Im haustechnischen
Bereich sind das vorrangig die Erneuerung der veralteten Leitungsnetze für
Trinkwasser und Abwasser, Aktualisierung der Gebäudeautomation und die
vollständige Umsetzung der vor dem Hintergrund der Sanierung teilweise
zurückgestellten Arbeiten im Bereich Elektro- und Informationstechnik im Rahmen
der Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen.
Baulich sollten in
allen Räume Wand-, Boden- und Deckenbeläge unter akustischen, visuellen,
klimatischen sowie ökologischen und ökonomischen Aspekten betrachtet und ggf.
erneuert werden. Dabei erfolgt gleichzeitig die Aktualisierung des
Brandschutzes.
Hinzu kommt die Umgestaltung
der Außenbereich zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Senkung von Pflegekosten
und die Schaffung von Versickerungsflächen zur Reduzierung von Abwasserkosten.
Ausgehend von der
notwendigen Sanierung der mangelhaften Gebäudehülle schlägt die Verwaltung vor,
eine grundlegende und dauerhafte Modernisierung der Schule im Hinblick auf die
bauliche Situation, Energieeffizienz sowie unter Berücksichtigung digitaler und
neuer „Lernwelten“ zu erreichen.
Die gesamten
Maßnahmen sollen neben den vorgenannten Aspekten insbesondere unter der
Zielsetzung einer nachhaltigen und ökologischen Ausführung geplant werden und
dem Klimaschutz dienen. Neben dem Einsatz von Holz als nachwachsendem Rohstoff kommen
regenerative Energie sowie energieeffiziente LED-Technik zum Einsatz.
Gründächer sowie Photovoltaikanlagen ergänzen die Maßnahmen.
4.
Zusammenstellung
Kostenschätzung:
Aufgelistet sind
die Kosten aus der ersten Machbarkeitsstudie von 2020, Sanierung und
Modernisierung des BBZ Do, die Kosten aus der zweiten aktuell vorliegenden
Machbarkeitsstudie von 2023, regenerative Beheizung des BBZ Do (Anlage 1) und Kosten
für bisher nicht erfasste Leistungen.
Die Summen wurden
anhand der statistischen Kostenkennwerte des Baukosteninformationszentrums der
deutschen Architektenkammern (BKI) über den Baupreisindex hochgerechnet.
Die
Gesamtbaukosten liegen hochgerechnet auf das voraussichtliche
Fertigstellungsjahr 2028 bei geschätzt ca. 16,25 Mio. Euro.
Das Baudezernat
wird mit seiner eingerichteten Stabstelle „zentrales Fördermanagement Bau“ im
Zuge der Planung umfassend die Möglichkeiten zur Generierung von Fördergeldern
für energetische Sanierungen, Klimaschutzmaßnahmen usw. auf Bundes- und
Landesebene prüfen. Die Höhe der Förderung kann jedoch erst mit Inkrafttreten
der dann jeweils aktuellen Förderprogramme berechnet werden.
Nicht enthalten
sind die Kosten für mögliche Containeranlagen oder mögliche Umbaumaßnahmen in
Ausweichgebäuden während der Sanierungszeit. Das Schuldezernat prüft zeitnah
auch die Unterbringung ggf. in anderen Berufsschulen.
Zeitplan:
Für die
Ausschreibung der Planungsleistungen wird ein separater VgV-Verfahrensbetreuer
beauftragt. Aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte, sind sowohl die
Vergabeverfahren der Planungsleistungen als auch die späteren Vergaben der
Baugewerke europaweit durchzuführen, was allgemein zu verlängerten
Fristen führt.
Angestrebt wird
die Bündelung der überwiegenden Planungsleistungen bei einem Generalplaner.
Neben der klassischen Architektur, Haustechnik, Statik und Bauphysik sind das
auch eine nachhaltige Fassadenplanung und der Einsatz von Photovoltaik.
Die Beauftragung
des Generalplaners erfolgt stufenweise zunächst mit Leistungsphase I und II der
HOAI gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 05.08.2021.
Die Ergebnisse werden anschließend im
Kreisausschuss vorgestellt. Bei Zustimmung folgt die Beauftragung der
verbleibenden Leistungsphasen.
Der Zeitplan ist
als Anlage 3 nochmals separat beigefügt.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
|
Einzahlungen/Erträge |
Generierung von Fördergeldern wird geprüft |
Auszahlungen/Aufwendungen |
Siehe Tabelle
unter Nr. 4. |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
Siehe Tabelle
unter Nr. 4. |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. 16,25 Mio € |