Betreff
Sachstand Jugendberufsagentur
Vorlage
50/3589/XVII/2023
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Im März diesen Jahres hatten der Vorsitzende der Agentur für Arbeit Mönchengladbach Rainer Imkamp, die Geschäftsführerin des Jobcenters Sabine Hustedt und der Kreisdirektor Dirk Brügge eingeladen, um die Gründung einer Jugendberufsagentur (JBA) für den Rhein-Kreis-Neuss zu initiieren.

 

Unter dem Motto „Gemeinsam für die Zukunft – für starke Jugendliche im Rhein-Kreis-Neuss“ diskutierten sie unter Beteiligung der Leiterin der Kommunalen Koordinierung, Claudia Trampen, mit den Teilnehmern ihre Überlegungen für den Aufbau einer JBA und stellten erste konzeptionelle Ansätze vor. Die Teilnehmer, Vertreter aus den Rechtskreisen des SGB II, SGB III und SGB VIII (Jugendämter, Jugendhilfe) sowie Netzwerkpartner, u.a. von IHK, HWK, Wirtschaft, Schule, aber auch Partner aus den Ministerien (Schule, Arbeit und Soziales) und Bezirksregierung begrüßten die Initiative ausdrücklich.

 

Auf der Grundlage des als Entwurf vorgelegten Konzeptes fand ein fachlicher, inhaltlich kongruenter Austausch statt. Der Entwurf des Konzepts ist als Anlage beigefügt.

Die Jugendberufsagentur im Rhein-Kreis-Neuss verfolgt einen regionalstrategischen Ansatz und beschreibt die organisatorische Zusammenarbeit der übergangsrelevanten Rechtskreise. Dies mit dem Ziel, junge Menschen ab Verlassen der Schule durchgängig auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf zielgruppengerecht und bruchfrei zu unterstützen. Die originären Aufgaben der Rechtskreise und ihrer Organisationseinheiten bleiben hiervon unberührt. Vielmehr sind Verzahnung der Prozesse und ressourcenorientiertes Arbeiten wesentliche Merkmale der Zusammenarbeit unter dem „Dach“ der Jugendberufsagentur. Über die Kommunale Koordinierung, die ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Jugendberufsagentur ist, wird durch Einbindung in den Standardprozess des nordrhein-westfälischen Übergangssystem Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) die Schnittstelle zum Übergangssystem bedient und Nahtlosigkeit im Übergang gewährleistet.

 

Formale Grundlage soll eine bis Jahresende von der Bürgermeisterin/den Bürgermeistern, dem Landrat, der Geschäftsführerin des Jobcenters und dem Vorsitzenden der Agentur für Arbeit unterzeichnete Kooperationsvereinbarung sein. Diese dient als verbindliche Basis, auf der die Akteure vor Ort unterjährig gemeinsame Arbeitssitzungen, Aktivitäten, Prozesse usw. zur bestmöglichen Begleitung der jungen Menschen planen und durchführen wollen. Im Rahmen ihrer HVB-Sitzung im Mai diesen Jahres befürworteten die Bürgermeisterin und die Bürgermeister das vorgestellte Konzept und ebenso die Absicht, durch eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung einen verbindlichen Rahmen zu schaffen.

 

Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung liegt aktuell der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern zur Stellungnahme vor; die Rückmeldungen werden bis 20.11.23 erwartet. Er beinhaltet die Ergebnisse und Anregungen aus diversen Gesprächszirkeln, die an den Verbundstandorten mit den fachlich verantwortlichen Stellen (insbesondere Jugendämter (SGB VIII), Schulleitungen, KAoA, SGB II, SGB III) stattgefunden haben. Die intensiven und konstruktiven Diskussionsrunden zeigten, dass alle Beteiligten hinter dem Gedanken der Jugendberufsagentur stehen und sich eine zeitnahe Gründung und den „Startschuss“ hierfür wünschen. Dies umso mehr, als vielfach bereits eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gewachsen ist, die mit Gründung der JBA und ihren Strukturen noch weiter an Effektivität und Effizienz zum Wohle Jugendlicher gewinnen kann. Mit Blick auf die regionalen Bedarfslagen und Handlungsfelder haben sich die Partner in den Verbünden bereits auf Kernfelder der Zusammenarbeit, gemeinsame Ziele und entsprechende Austauschformate verständigt. Damit gibt es bereits Vorstellungen, wie die Kooperationsvereinbarung konkret mit Leben gefüllt werden kann. 

 

Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung ist für den 20.Dezember 2023 avisiert. Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist als Anlage beigefügt.