Betreff
Tischvorlage: Anfrage von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE vom 09.11.2023 für den Gesundheitsausschuss am 23.11.2023 zu dem Thema „Hospizarbeit im Rhein-Kreis Neuss“
Vorlage
53/3609/XVII/2023
Art
Tischvorlage

Vor Beantwortung der einzelnen Fragen werden zunächst die Strukturen der palliativen Versorgung erläutert:

 

Ambulante Hospizdienste:

Schwerpunkt ist die psychosoziale Begleitung der Sterbenden und deren Angehörige durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Palliativ-pflegerische Leistungen werden nicht erbracht.

 

Palliative Pflegedienste:

Spezialisierung auf die medizinische und pflegerische Betreuung sterbenskranker Menschen. Im Einsatz sind palliativmedizinisch geschulte Pflegekräfte.

 

Stationäre Hospize:

Ein stationäres Hospiz ist unabhängig von Krankenhaus oder Senioreneinrichtung. Hier werden Schwerstkranke mit absehbarem Lebensende betreut. 95 % der Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung übernommen, 5 % werden durch das Hospiz getragen (Spenden und Ehrenamt).

 

QPA’s: qualifizierte Palliativärzte (Zusatzbezeichnung nach entsprechender Weiterbildung/ nur für Fachärzte möglich)

 

AAPV: allgemeine ambulante Palliativversorgung; schließt die Lücke zwischen Primärversorgung und spezialisierten Angeboten

 

SAPV: spezialisierte ambulante Versorgung; hier arbeiten besonders ausgebildete Pflegekräfte (palliativ care), QPA’s und Psychologen und versorgen Patienten mit sehr komplexen Symptomen und besonderen Pflegebedürfnissen. Palliativ Care Teams arbeiten multiprofessionell.

 

Im Rhein-Kreis Neuss bieten alle Akutkrankenhäuser eine palliative Versorgung durch Palliativstationen oder „Palliativteams“ an, die maximale Verweildauer auf den palliativen Stationen ist auf 10-14 Tage begrenzt.

 

Weiterhin gibt es im Rhein-Kreis Neuss zwei Palliativnetzwerke, eines in Dormagen (ca. 44 Ärzte und 8 QPAs angeschlossen) und eines mit Sitz in Neuss (WiN, circa 70 Ärzte und x12 QPAs angeschlossen)

 

1.    Welche Angebote der stationären und ambulanten Hospizpflege bestehen im Rhein-Kreis Neuss und wie viele Betten/Plätze stellen diese bereit?

 

Stationäre Hospize:

Marienheim-Hospiz Kaarst mit 10 Plätzen

Augustinus-Hospiz in Neuss mit 10 Plätzen

Palliative Pflegedienste:

Diakonie Pflegestation Dormagen

Caritas Palliativpflege im Rhein-Kreis Neuss

AKN Neuss

Medi Care Grevenbroich

 

Ambulante Hospizdienste:

Hospizbewegung Meerbusch e.V.

Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Neuss

Ambulanter Hospizdienst Cor unum Neuss

Initiative Schmetterling Neuss e.V.

JONA Hospizbewegung i.d. Region Grevenbroich e.V.

Hospizbewegung Dormagen e.V. 41540 Dormagen

Hospizbewegung Kaarst e. V

 

2.    Können die vorhandenen Angebote die aktuelle Nachfrage decken?

 

Derzeit stehen in beiden stationären Einrichtungen etwa 50-60 Personen auf der Warteliste. Diese stehen zum Teil in beiden Hospizen auf der jeweiligen Warteliste. Es gibt auch Anfragen von Personen aus Düsseldorf, Mettmann, Köln usw., da die Plätze dort ebenfalls knapp sind.

 

3.    Welche Initiativen und/oder Träger stehen zur Verfügung und welche streben eine Erweiterung des Hospizangebotes im Rhein-Kreis Neuss an?

 

Initiativen und Träger siehe oben.

Inwieweit eine Ausweitung des Angebotes seitens der Träger geplant ist, kann derzeit nicht beantwortet werden. Dies könnte bis zur nächsten Sitzung bei den Trägern erfragt werden.

 

4.    Inwiefern unterstützt der Rhein-Kreis Neuss die ehrenamtliche und hauptamtliche stationäre und ambulante Hospizarbeit im Rhein-Kreis Neuss?

 

Gesundheitsamt: Teilnahme am Qualitätszirkel der Netzwerke, Ansprechpartner bei Problemen/ Fragen, WTG Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben.   

 

5.    Wie sind die stationären Pflegeeinrichtungen im Rhein-Kreis Neuss zu Hospizkultur und Palliativversorgung aufgestellt bzw. was tun sie dafür?

 

Die Palliativversorgung wird in § 4 Abs. 5 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen thematisiert.

 

Dort heißt es:

 

Zur Gewährleistung einer angemessenen Palliativversorgung haben Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter die Inanspruchnahme der Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung durch eine Kooperation mit den entsprechenden Angeboten zu ermöglichen. Dies gilt nur, wenn auch Nutzerinnen und Nutzer mit nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankungen bei einer zugleich eng begrenzten Lebenserwartung betreut werden sollen und die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter sich nicht zur vollständigen Leistungserbringung durch eigene Beschäftigte entschieden haben. Der Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.

 

Demnach sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, für eine angemessene Palliativpflege Sorge zu tragen. Im Rahmen der Prüfungen durch die WTG-Behörde wurden in diesem Themenkomplex bisher keine Probleme festgestellt.

 

Im Rhein-Kreis Neuss gibt es zwei Palliativpflege-Netzwerke, mit denen einige Pflegeeinrichtungen kooperieren. Andere Einrichtungen ermöglichen eigenen Pflegefachkräften die Weiterbildung zur Palliativpflegefachkraft. Wiederum weitere Einrichtungen kooperieren mit ambulanten Palliativpflegediensten.

 

Unter dem Dach der Augustinusgruppe wird zukünftig eine SAPV eingeführt in enger Zusammenarbeit und als Bestandteil des Netzwerkes WiN.