Betreff
Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, FPD, UWG/Freie Wähler und Zentrum v. 10.09.2023 "Musterstandort für die Ladesäuleninfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss"
Vorlage
61/3616/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Kreistagsfraktionen von CDU, FDP, UWG/Freie Wähler und Zentrum hatten zur Sitzung des Kreisausschusses am 20.09.2023 den als Anlage beigefügten Antrag „Musterstandort für die Ladesäuleninfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss“ gestellt.

 

Mit dem ebenfalls als Anlage beigefügten Schreiben hat der Landrat die Firma EnBW angeschrieben und den o. g. Antrag übersandt.

 

Mit Datum vom 20.11.2023 hat Frau Michelle Müssig, Transaktionsmanagerin West der EnBW mobility+ AG und Co. KG per Email die folgende Rückmeldung an die Verwaltung gegeben:

Grundsätzlich wäre der von Ihnen genannte Standort prädestiniert für die Errichtung einer unserer Schnellladeparks. Dennoch sehen wir bis zur Errichtung eines Ladeparks an dem Standort noch ein paar erhebliche Hürden zu überwinden, die ich Ihnen gerne darstelle:

  1. Die Fläche ist katasteramtlich als „Fläche besonders funktionaler Prägung/Parken“ ausgewiesen. Wir gehen davon aus, dass wir hier maximal die Genehmigung für ein paar Ladesäulen erhalten könnten. Ein Ladepark in unserem Sinne mit WC, Aufenthaltsfläche, Überdachung, PV-Anlage für eine gute Aufenthaltsqualität während des Ladens (hier hilft auch ein Blick auf unsere Internetseite: Ausbau Schnellladenetz|EnBW), kann hier vom Baurecht her aus heutiger Sicht nicht errichtet werden. Ermöglichen könnte dies lediglich ein neuer bestandskräftiger Bebauungsplan, der erst noch zu erstellen und zu verabschieden wäre.

 

  1. Die Fläche liegt des Weiteren im Schutzstreifen der Bundesautobahn. Es bedürfte einer Sondergenehmigung, diesen Schutzstreifen zu bebauen. Diese wird erfahrungsgemäß von der Bundesautobahn nur in ganz wenigen Sonderfällen erteilt.

 

  1. Ähnlich verhält es sich hier mit der Bundesstraße. Die Fläche liegt im Schutzstreifen der B 29. Auch hier wäre eine Sondergenehmigung von Straßen NRW erforderlich.

 

  1. Schlussendlich muss der Standort noch mit Infrastruktur ausgestattet werden (Strom Mittelspannung, Wasser, Abwasser etc.). Eine Frage für den örtlichen Versorger mit welchem Aufwand und welchen Kosten die Erschließung verbunden wäre und wer die Kosten dafür trägt.

 

Zusammengefasst aus unserer Sicht ein langes, zähes behördliches Verfahren. Da für die Verkehrswende die Zeit drängt, könnten wir diesen Straßenabschnitt aus unserer Sicht schneller mit Ladeinfrastruktur ausstatten, wenn wir Adressen der EigentümerInnen freier Flächen im Industriegebiet rund um die Jagenbergstraße hätten. Gerne sind wir bereit, dort Flächen zu pachten oder zu kaufen. Der Vorteil wäre, dass die Flächen im Industriegebiet bereits erschlossen sind und der bürokratische Genehmigungsprozess um einiges geringer wäre.

Allerdings kommen wir nur schwer an Eigentümerdaten heran. Sie könnten uns weiterhelfen, wenn Sie bei potenzielle GrundstückseigentümerInnen anfragen würden, ob sie erlauben, dass ihre Kontaktdaten an uns weitergegeben werden. Gerne sind wir dann bereit, mit diesen EigentümerInnen bezüglich der Errichtung eines Ladeparks in Kontakt zu treten.

In diesem Sinne würde ich mich über eine weitere Zusammenarbeit und eine baldige Rückmeldung Ihrerseits freuen.

Die Verwaltung prüft derzeit Unterstützungsmöglichkeiten für die Anregungen der Firma EnBW.