Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, der als Anlage
beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der
Zuständigkeit für die Erteilung des Fischereischeins auf den Rhein-Kreis Neuss,
die ihr nach § 35 Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW)
obliegt, ohne Vorberatung im Kreisausschuss zuzustimmen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Digitalisierung des Prozesses für die Beantragung des Fischereiwesens wurde
angeregt, dass die Fischereischeine nach erfolgreich absolvierter Prüfung
direkt vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellt werden. Bisher müssen die Bürger*innen
nach erfolgreicher bestandener Prüfung mit einer Prüfungsbestätigung zum
jeweiligen Bürgerbüro, um sich den Fischereischein ausstellen zulassen. Durch
die interkommunale Zusammenarbeit würde die Ausstellung direkt beim Rhein-Kreis
Neuss erfolgen, die Bürger*innen hätten sich einen Behördengang erspart. Angestrebt
ist die Aufgabenübernahme zum 01.01.2024, sodass seitens der kreisangehörigen
Gemeinden ein regulärer Jahresabschluss möglich ist.
Kostenregelung:
Bezüglich der Kostenregelung verbleiben beim
Rhein-Kreis Neuss sämtliche im Rahmen der Erfüllung der übernommenen Aufgaben
anfallenden Gebühren und sonstigen Einnahmen.
Die durch den Rhein-Kreis Neuss gemäß § 36
Abs. 2 LFischG NRW erhobene Fischereiabgabe leitet dieser an die oberste
Fischereibehörde weiter. Sämtliche durch die Wahrnehmung der übernommenen
Aufgaben entstehenden Kosten gelten durch die Regelung als gedeckt.
Formelle
Abwicklung:
Für
die Aufgabenübernahme muss zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden.