Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Zuständigkeit für die Erteilung des Fischereischein von allen kreisangehörigen Kommunen
Vorlage
ZS2/3640/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des Fischereischeins auf den Rhein-Kreis Neuss, die ihr nach § 35 Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW) obliegt, ohne Vorberatung im Kreisausschuss zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Digitalisierung des Prozesses für die Beantragung des Fischereiwesens wurde angeregt, dass die Fischereischeine nach erfolgreich absolvierter Prüfung direkt vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellt werden. Bisher müssen die Bürger*innen nach erfolgreicher bestandener Prüfung mit einer Prüfungsbestätigung zum jeweiligen Bürgerbüro, um sich den Fischereischein ausstellen zulassen. Durch die interkommunale Zusammenarbeit würde die Ausstellung direkt beim Rhein-Kreis Neuss erfolgen, die Bürger*innen hätten sich einen Behördengang erspart. Angestrebt ist die Aufgabenübernahme zum 01.01.2024, sodass seitens der kreisangehörigen Gemeinden ein regulärer Jahresabschluss möglich ist.

Kostenregelung:

Bezüglich der Kostenregelung verbleiben beim Rhein-Kreis Neuss sämtliche im Rahmen der Erfüllung der übernommenen Aufgaben anfallenden Gebühren und sonstigen Einnahmen. Die durch den Rhein-Kreis Neuss gemäß § 36 Abs. 2 LFischG NRW erhobene Fischereiabgabe leitet dieser an die oberste Fischereibehörde weiter. Sämtliche durch die Wahrnehmung der übernommenen Aufgaben entstehenden Kosten gelten durch die Regelung als gedeckt.

Formelle Abwicklung:

Für die Aufgabenübernahme muss zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden.