Betreff
Erhöhung der Zügigkeit von einem Bildungsgang des Berufskollegs Neuss Hammfeld
Vorlage
40/3647/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt gemäß §81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, mit Wirkung vom 01.08.2023 am Berufsbildungszentrum Neuss Hammfeld, Hammfelddamm 2, 41460 Neuss, Schulnummer 172686 den Teilzeitbildungsgang „Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik)“ gemäß Anlage A 1.1 APO BK, von zwei Zügen auf drei Züge, mit Option auf vier Züge, zu erhöhen.

 


Sachverhalt:

 

Nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf wird die Zügigkeit eines Bildungsganges des Berufskollegs Neuss Hammfeld überschritten. Die Bezirksregierung bittet das Berufskolleg, sofern die Schülerzahlen in der Unterstufe erneut über 62 liegen, über den Schulträger zum 01.08.2023 einen Antrag auf Zügigkeitserhöhung zu stellen.

 

Dies betrifft folgenden Bildungsgang:

 

Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld.

 

Der o.g Bildungsgang wird bisher zweizügig angeboten (maximal 62 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe). Aktuell befinden sich 70 Schülerinnen und Schüler in der Unterstufe (Stand: 02.11.2023).

 

Da dauerhaft mit einer Überschreitung der Zügigkeit in einzelnen Jahrgangsstufen gerechnet wird, beantragt das Berufskolleg, die Zügigkeit zu erhöhen. Eine rückwirkende Erhöhung ab dem 01.08.2023 ist nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf möglich.

Die räumlichen, sächlichen und personellen Ressourcen für die Erhöhung der Zügigkeit sind im Berufskolleg Hammfeld gegeben.

 

Am 28.11.2023 hat der Schulausschuss dem Kreistag einstimmig die Erhöhung der Zügigkeiten empfohlen.

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. 0,00 €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. 0,00 €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. 0 00 €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. 0,00 €