Beschlussempfehlung:
Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt zum 01.01.2024 die Aufgaben der Fürsorgestelle der Stadt Neuss zu den oben beschriebenen Konditionen.
Übernahme der Aufgaben der Fürsorgestelle der Stadt Neuss
Sachverhalt:
Die örtliche Fürsorgestelle berät und
unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie deren schwerbehinderte
Beschäftigte zum Schwerbehindertenrecht rund um das Thema Behinderung und
Arbeit inklusive der Beantragung von Fördermitteln.
Die örtliche Fürsorgestelle berät umfassend
zum Thema „Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben“. Neben der Aufklärung zu
den rechtlichen Rahmenbedingungen wird über Unterstützungsmöglichkeiten verschiedener
Leistungsträger, wie z.B. Inklusionsamt, Agentur für Arbeit, Deutsche
Rentenversicherung und weitere Reha-Träger informiert.
Darüber hinaus werden technische Beratungen
zur Anpassung und Ausgestaltung von Arbeitsplätzen angeboten und Fördermittel
bewilligt.
Bei Bedarf erfolgt eine Begleitung bei der
Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und bei
Präventionsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Die Fallzahlen der Stadt Neuss befinden sich
sowohl im Bereich des Kündigungsschutzes als auch der Begleitenden Hilfe auf
annähernd dem gleichen Niveau wie die des Rhein-Kreises Neuss. Der Rhein-Kreis
Neuss nimmt bereits für die Städte Grevenbroich und Dormagen die Aufgabe als
örtliche Fürsorgestelle wahr.
Ausgestaltung:
Angestrebt ist die Aufgabenübernahme zum
01.01,2024, sodass seitens der Stadt Neuss ein regulärer Jahresabschluss mit
dem LVR-Inklusionsamt und die Übernahme der offenen Fälle durch den Rhein-Kreis
Neuss erfolgen kann.
Eine Präsenzstelle im Stadtgebiet Neuss ist
weder aus Sicht der Stadt Neuss noch aus Sicht
des Rhein-Kreises Neuss notwendig. Somit sind
auch keine räumlichen Ressourcen in Neuss
vorzuhalten. Die Beratungen erfolgen zum
überwiegenden Teil vor Ort in den Betrieben.
Sofern persönliche Vorsprachen in der
Fürsorgestelle notwendig sind, ist den Betroffenen
zuzumuten nach Grevenbroich anzureisen. In
Ausnahmefällen, in denen Betroffene keine
Möglichkeit der Anreise haben, können
Hausbesuche durchgeführt oder Räumlichkeiten des
Integrationsfachdienstes (IFD) in Neuss
genutzt werden.
Die Verortung aller Mitarbeitenden am
Standort in Grevenbroich erleichtert darüber hinaus die interne Kommunikation
und die Vertretungsregelung.
Personelle
Ausstattung:
Für die Aufgabenerledigung kann seitens der
Stadt Neuss ein Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Dies soll im Rahmen
eines Dienstherrnwechsels erfolgen.
Der Mitarbeiter arbeitet bereits seit rund
zwei Jahren in dem Aufgabengebiet, ist im Bereich
Begleitenden Hilfen vollständig und im
Bereich des Kündigungsschutzes in den Grundzügen eingearbeitet und kennt einen
Großteil der Betriebe im Stadtgebiet Neuss.
Kostenregelung:
Bei der Aufgabenübernahme für die Städte
Grevenbroich und Dormagen im Jahr 2006 wurde bezüglich der Kostenregelung
vereinbart, dass alle Einnahmen und Ausgaben beim Rhein-Kreis Neuss verbleiben.
Ein weiterer Kostenersatz erfolgt nicht und
ist über die Kreisumlage abgedeckt. Im Rahmen
der Gleichbehandlung soll diese Regelung auch
auf die Stadt Neuss angewandt werden.
Formelle Abwicklung:
Für die Aufgabenübernahme muss zwischen dem
Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen
werden. Außerdem müssen Kreistag und Stadtrat zustimmen. Seitens des
LVR-Inklusionsamtes bestehen keine Einwände oder Vorgaben.