Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der Fürsorgestelle der Stadt Neuss
Vorlage
ZS2/3660/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt zum 01.01.2024 die Aufgaben der Fürsorgestelle der Stadt Neuss zu den oben beschriebenen Konditionen.

 

 


 

Übernahme der Aufgaben der Fürsorgestelle der Stadt Neuss

Sachverhalt:

Die örtliche Fürsorgestelle berät und unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie deren schwerbehinderte Beschäftigte zum Schwerbehindertenrecht rund um das Thema Behinderung und Arbeit inklusive der Beantragung von Fördermitteln.

 

Die örtliche Fürsorgestelle berät umfassend zum Thema „Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben“. Neben der Aufklärung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wird über Unterstützungsmöglichkeiten verschiedener Leistungsträger, wie z.B. Inklusionsamt, Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung und weitere Reha-Träger informiert.

 

Darüber hinaus werden technische Beratungen zur Anpassung und Ausgestaltung von Arbeitsplätzen angeboten und Fördermittel bewilligt.

 

Bei Bedarf erfolgt eine Begleitung bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und bei Präventionsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

 

Die Fallzahlen der Stadt Neuss befinden sich sowohl im Bereich des Kündigungsschutzes als auch der Begleitenden Hilfe auf annähernd dem gleichen Niveau wie die des Rhein-Kreises Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss nimmt bereits für die Städte Grevenbroich und Dormagen die Aufgabe als örtliche Fürsorgestelle wahr.

 

Ausgestaltung:

Angestrebt ist die Aufgabenübernahme zum 01.01,2024, sodass seitens der Stadt Neuss ein regulärer Jahresabschluss mit dem LVR-Inklusionsamt und die Übernahme der offenen Fälle durch den Rhein-Kreis Neuss erfolgen kann.

Eine Präsenzstelle im Stadtgebiet Neuss ist weder aus Sicht der Stadt Neuss noch aus Sicht

des Rhein-Kreises Neuss notwendig. Somit sind auch keine räumlichen Ressourcen in Neuss

vorzuhalten. Die Beratungen erfolgen zum überwiegenden Teil vor Ort in den Betrieben.

Sofern persönliche Vorsprachen in der Fürsorgestelle notwendig sind, ist den Betroffenen

zuzumuten nach Grevenbroich anzureisen. In Ausnahmefällen, in denen Betroffene keine

Möglichkeit der Anreise haben, können Hausbesuche durchgeführt oder Räumlichkeiten des

Integrationsfachdienstes (IFD) in Neuss genutzt werden.

Die Verortung aller Mitarbeitenden am Standort in Grevenbroich erleichtert darüber hinaus die interne Kommunikation und die Vertretungsregelung.

 

Personelle Ausstattung:

Für die Aufgabenerledigung kann seitens der Stadt Neuss ein Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Dies soll im Rahmen eines Dienstherrnwechsels erfolgen.

Der Mitarbeiter arbeitet bereits seit rund zwei Jahren in dem Aufgabengebiet, ist im Bereich

Begleitenden Hilfen vollständig und im Bereich des Kündigungsschutzes in den Grundzügen eingearbeitet und kennt einen Großteil der Betriebe im Stadtgebiet Neuss.

 

Kostenregelung:

Bei der Aufgabenübernahme für die Städte Grevenbroich und Dormagen im Jahr 2006 wurde bezüglich der Kostenregelung vereinbart, dass alle Einnahmen und Ausgaben beim Rhein-Kreis Neuss verbleiben.

Ein weiterer Kostenersatz erfolgt nicht und ist über die Kreisumlage abgedeckt. Im Rahmen

der Gleichbehandlung soll diese Regelung auch auf die Stadt Neuss angewandt werden.

 

Formelle Abwicklung:

Für die Aufgabenübernahme muss zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden. Außerdem müssen Kreistag und Stadtrat zustimmen. Seitens des LVR-Inklusionsamtes bestehen keine Einwände oder Vorgaben.