Betreff
Verabschiedung des "Integrierten Klimaschutzkonzeptes" des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
61/3661/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die Verabschiedung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ des Rhein-Kreises Neuss.


Sachverhalt:

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat im Jahr 2021 einen Förderantrag zur Erstellung eines „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ (IKK) gestellt. Für die Erarbeitungsphase des IKK wurde die 90%-Förderung der NKI-Kommunalrichtlinie in Anspruch genommen. Das Klimaschutzmanagement wurde personell (in Form einer Vollzeitstelle) zum 01.02.2022 besetzt. Die unterstützende Planungsdienstleistung in diesem Projekt wurde an die energielenker projects GmbH vergeben.

 

Der Erstellung liegen die strengen Vorgaben der Förderrichtlinie zu Grunde, die unter anderem einen Erarbeitungszeitraum von bis zu 18 Monaten nach Projektbeginn vorsieht. Innerhalb dieser Frist muss das Konzept beim Fördermittelgeber eingereicht und hiernach vom höchsten Gremium beschlossen werden, um die beantragten Fördergelder zu erhalten und einen daran anschließenden Folgeantrag auf Weiterförderung zur Maßnahmenumsetzung fristgerecht beschieden zu bekommen.

 

Das Klimaschutzkonzept beinhaltet eine umfangreiche Bestandsaufnahme und eine Potenzialanalyse. Aus diesen Ergebnissen wurden für den Rhein-Kreis Neuss Szenarien zur Energieeinsparung und THG-Minderung entwickelt, welche in einen umfassenden Katalog mit 26 auf den Rhein-Kreis Neuss zugeschnittenen Maßnahmen münden. Weitere thematische Schwerpunkte des Konzeptes liegen auf der Darstellung des partizipativen Erstellungsprozesses und einem Verstetigungs- und Controlling-Konzept.

 

Das Integrierte Klimaschutzkonzept wurde bereits intensiv im Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss am 26.10.2023 beraten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen des IKKs auf den Haushalt des Rhein-Kreises Neuss sind vielfältig. Es sind sowohl Einsparungen als auch Kosten zu erwarten. Viele Maßnahmen beinhalten Investitionen, deren Amortisationszeitraum sich erst zum anberaumten Umsetzungszeitpunkt nach genauerer Planung beziffern lässt. Die in Kapitel 8 des IKK vorgestellten Maßnahmensteckbriefe beinhalten Informationen zu den finanziellen Auswirkungen.

 

Insgesamt gilt: Keinen Klimaschutz zu betreiben wird gesamtgesellschaftlich teurer, als Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, da ansonsten Klimawandelfolgeschäden hohe Klimawandelfolgekosten verursachen.