Betreff
Schulsozialarbeit
Vorlage
40/3694/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Seit dem 01.08.2023 wird die Schulsozialarbeit gemäß der Förderrichtlinie des Landes NRW (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung-524-6.08.01-162765 vom 21.09.2021) wie vom Kreistag in seiner Sitzung am 14.06.2023 beschlossen umgesetzt.

Der Rhein-Kreis Neuss erhält für den Bewilligungszeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2024 eine Zuwendung in Höhe von 1.281.519,83€ für insgesamt 23,5 Stellenanteile gemäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe 80 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 1.601.899,79 € als Zuweisung gewährt.

Geltend gemacht wurden von den Kommunen und dem Rhein-Kreis Neuss Gesamtkosten in Höhe von 2.002.835,07. Die Gesamtkosten entfallen sowohl auf Personalkosten für Schulsozialarbeit, als auch auf Sachausgaben zur Durchführung von konkreten Aufgaben der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten für den Durchführungszeitraum betragen entsprechend der Förderrichtlinie, jedoch höchstens 1.601.899,79€. Da die Personalausgaben bereits über den förderfähigen Gesamtkosten liegen, wurden seitens der Bezirksregierung Düsseldorf die im Förderantrag geltend gemachten Sachkosten bei der Berechnung der Zuwendung nicht berücksichtigt.

Die Weiterleitung der Zuwendung an die Kommunen wurde nach folgenden Stellenanteilen von der Bezirksregierung zugelassen:

Stadtgebiet Dormagen: 2,4 Stellen, Stadtgebiet Grevenbroich: 2,3 Stellen, Stadtgebiet Jüchen: 0,7 Stellen, Stadtgebiet Kaarst: 2,0 Stellen, Stadtgebiet Korschenbroich:0,6 Stellen, Stadtgebiet Meerbusch: 1 Stelle, Stadtgebiet Neuss 9,5 Stellen, Stadtgebiet Rommerskirchen: 0,5 Stellen, Rhein-Kreis Neuss: 4,5 Stellen.

Die Weiterleitung der Zuwendungsbeträge wurde von der Bezirksregierung zudem unter den Voraussetzungen genehmigt, dass die maßgebenden Bestimmungen der Förderrichtlinie auch den Kommunen auferlegt und von ihnen eingehalten werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch den Rhein-Kreis Neuss zu prüfen und nachzuweisen.

Die Weiterleitungsverträge zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den Kommunen sind erstellt und zur Unterzeichnung vorbereitet. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei Teilzahlungen nach Vertragsabschluss. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

1.281.591,83 €

Auszahlungen/Aufwendungen

1.821.600 €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

1.821.600 €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

9.108.000 €