Sachverhalt:
Seit dem 01.08.2023 wird die Schulsozialarbeit
gemäß der Förderrichtlinie des Landes NRW (Runderlass des Ministeriums für
Schule und Bildung-524-6.08.01-162765 vom 21.09.2021) wie vom Kreistag in
seiner Sitzung am 14.06.2023 beschlossen umgesetzt.
Der Rhein-Kreis Neuss erhält für den
Bewilligungszeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2024 eine Zuwendung in Höhe von
1.281.519,83€ für insgesamt 23,5 Stellenanteile gemäß Zuwendungsbescheid der
Bezirksregierung Düsseldorf. Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung
in Höhe 80 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 1.601.899,79 €
als Zuweisung gewährt.
Geltend gemacht wurden von den Kommunen und dem
Rhein-Kreis Neuss Gesamtkosten in Höhe von 2.002.835,07. Die Gesamtkosten
entfallen sowohl auf Personalkosten für Schulsozialarbeit, als auch auf
Sachausgaben zur Durchführung von konkreten Aufgaben der
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Die zuwendungsfähigen
Gesamtkosten für den Durchführungszeitraum betragen entsprechend der Förderrichtlinie,
jedoch höchstens 1.601.899,79€. Da die Personalausgaben bereits über den
förderfähigen Gesamtkosten liegen, wurden seitens der Bezirksregierung
Düsseldorf die im Förderantrag geltend gemachten Sachkosten bei der Berechnung
der Zuwendung nicht berücksichtigt.
Die Weiterleitung der Zuwendung an die Kommunen
wurde nach folgenden Stellenanteilen von der Bezirksregierung zugelassen:
Stadtgebiet Dormagen: 2,4 Stellen, Stadtgebiet
Grevenbroich: 2,3 Stellen, Stadtgebiet Jüchen: 0,7 Stellen, Stadtgebiet Kaarst:
2,0 Stellen, Stadtgebiet Korschenbroich:0,6 Stellen, Stadtgebiet Meerbusch: 1
Stelle, Stadtgebiet Neuss 9,5 Stellen, Stadtgebiet Rommerskirchen: 0,5 Stellen,
Rhein-Kreis Neuss: 4,5 Stellen.
Die Weiterleitung der Zuwendungsbeträge wurde von
der Bezirksregierung zudem unter den Voraussetzungen genehmigt, dass die
maßgebenden Bestimmungen der Förderrichtlinie auch den Kommunen auferlegt und
von ihnen eingehalten werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist
durch den Rhein-Kreis Neuss zu prüfen und nachzuweisen.
Die Weiterleitungsverträge zwischen dem Rhein-Kreis
Neuss und den Kommunen sind erstellt und zur Unterzeichnung vorbereitet. Die
Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei Teilzahlungen nach
Vertragsabschluss.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
1.281.591,83 € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
1.821.600 € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
1.821.600 € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
9.108.000 € |