Beschlussempfehlung:
Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Änderungsvorschlag zur Verwendung der Fördermittel unter Nr. II zuzustimmen. Die Verwaltung wird entsprechende Anträge bei der Bezirksregierung Düsseldorf einreichen. Die Verwaltung wird weiterhin den Ausschuss regelmäßig über den Stand der Fördermittel unterrichten.
Sachverhalt:
I.
Die
Modernisierung, Sanierung und Digitalisierung der Kreisschulen bilden seit
einigen Jahren bereits den zentralen Schwerpunkt im mehrjährigen Bauprogramm
des IT- und Baudezernats. Alle baulichen Maßnahmen und die
Fördermittelverwendungen erfolgen dabei in enger Abstimmung mit dem
Schuldezernat. Über den aktuellen Stand und über notwendige Anpassungen möchte
die Veraltung nachstehend den Ausschuss informieren:
Mittel aus dem Förderprogramm
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (KInvFöG II) wurden dem
Rhein-Kreis Neus mit Bescheid vom 22.01.2018 in Höhe von 4.679.358 € zur
Verfügung gestellt. Inclusive des Eigenanteils in Höhe von 10 % stehen
förderfähige Gesamtmittel in Höhe von 5.199.216,67 € zur Verfügung.
Durch die Verwaltung wurde ein Konzept zur sach- und
fachgerechten Verwendung der Mittel in den Sitzungen des Schul-und
Bildungsausschusses am 13.12.2017 und 15.02.2018 vorgestellt und beschlossen. Der
Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am 20.06.2018 der Empfehlung des Schul-
und Bildungsausschusses vom 29.05.2018 ein Investitionsprogramm in Höhe von
5.196.901,48 € zu beschließen, gefolgt.
Die Maßnahme "Neugestaltung des großen Schulhofs am
BBZ Grevenbroich" wurde im Zuge der Fortschreibung des
Investitionsprogramms im Schul- und Bildungsausschuss am 05.11.2019
beschlossen. Die Verwaltung hat zuletzt im Schul- und Bildungsausschuss am
18.06.2020 über den Sachstand berichtet.
Die Mittel aus diesem Förderprogramm wurden für die in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen verwendet. Bisher wurden für abgeschlossene Maßnahmen Fördermittel in Höhe von 2.568.187 € abgerufen.
Sachstand vom
30.11.2023 zum Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II,
KInvFöG II
BBZ Neuss-Hammfeld
Die Umgestaltung der Außenanlagen am BBZ Neuss- Hammfeld wurde fertig gestellt. Der Verwendungsnachweis wurde 2023 eingereicht.
BBZ Grevenbroich, Prüfstrecke
Der Anbau für die Prüfstrecke am BBZ Grevenbroich wurde fertig gestellt und der Verwendungsnachweis wurde 2023 eingereicht.
BBZ Grevenbroich, Schulhof
Die Sanierung des Schulhofs wurde fertig gestellt. Derzeit erfolgt die Abrechnung und Vorbereitung des Verwendungsnachweises.
BBZ Neuss, Weingartstraße
Die Teilsanierung der Fassade mit Fensteraustausch an den Gebäudeteilen C und D straßenseitig wurde abgeschlossen. Derzeit erfolgt die Abrechnung und Vorbereitung des Verwendungsnachweises.
Mosaikschule
Der Austausch der Fensteranlagen in der Musikschule wurde abgeschlossen und der Verwendungsnachweis im Jahr 2021 eingereicht.
Sebastianusschule
Die Sanierung des Schwimmbaddaches in der Sebastianusschule wurde abgeschlossen und der Verwendungsnachweis in 2020 eingereicht.
Michael- Ende-Schule
Die Sanierung der Außenanlagen an der Michael Ende Schule wurde abgeschlossen und der Verwendungsnachweis in 2023 eingereicht.
Norbert Gymnasium Knechtsteden
Der Fensteraustausch in Teilbereichen am Norbert Gymnasium wurde abgeschlossen und der Verwendungsnachweis in 2020 eingereicht.
Gesamtkosten
Bedingt durch Minderkosten bei verschiedenen Maßnahmen sowie
den Wegfall der Arbeiten an der Herbert Karrenberg Schule und dem BBZ Dormagen ergeben
sich freie Fördermittel in Höhe von ca. 664.000 €.
Ziel der Verwaltung ist, den vollständigen Abruf der Fördermittel sicherzustellen. Daher muss auf sich verändernde Rahmenbedingungen agil und flexibel reagiert werden.
II.
Die Verwaltung schlägt deshalb folgende
Änderungen vor, um zu gewährleisten, dass die Fördermittel aus dem Förderprogramm KInvFöG II frist- und sachgerecht verwendet werden können:
BBZ Grevenbroich |
Teilsanierung
Sanitärbereiche |
ca. 250.000,00 € |
BBZ
Weingartstraße |
Deckenstrahlheizung
Sporthalle |
ca. 550.000,00 € |
Gesamtsumme |
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ca. 800.000,00
€ |
Verfügbare Mittel |
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ca. 664.000,00 € |
Verbleibender
Mittelbedarf |
Haushaltsmittel |
ca. 136.000,00
€ |
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Die verbleibenden Mehrkosten in Höhe von ca. 136.000 € werden durch Mittel der Bauunterhaltung gedeckt. So kann sichergestellt werden, dass eventuelle Kostenschwankungen, nicht zum Verlust von Fördermittel führen.
Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang der Maßnahmen im Schul- und Bildungsausschuss berichten.
Durch diese Maßnahmen soll
sichergestellt werden, dass keine Fördermittel aus dem Förderprogramm KInvFöG
II für die Schulen des Kreises verloren gehen.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge: |
4.679.358,00 € |
Auszahlungen/Aufwendungen: Förderfähige Gesamtsumme |
5.199.287,00
€ |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. 136.000 € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)
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Ende des
Förderprogramms in 2026 |