Betreff
Rechtsanspruch zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
Vorlage
40/3777/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreisausschuss, die Verwaltung mit der Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie als Variante 4 dargestellten Maßnahme zu beauftragen, um die erforderlichen 212 Betreuungsplätze an der Michael-Ende Schule innerhalb des Förderzeitraumes herzustellen. Der Ausschuss bittet die Verwaltung die entsprechenden Haushaltsmittel in der Haushalts- und Finanzplanung bereitzustellen und für die Maßnahme entsprechende Fördermittel zu beantragen.

 


Sachverhalt:

Im Schul- und Bildungsausschuss am 31.01.2023 (40/2090/XVII/2022) wurde über den gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) rechtlich verankerten Anspruch auf ganztägige Betreuung ab August 2026 berichtet. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Zur Realisierung des rechtlichen Anspruchs werden nach der vorgestellten Hochrechnung an der Martinusschule ca. 9 OGS-Plätze zusätzlich benötigt, an der Schule am Chorbusch und an der Herbert-Karrenberg-Schule kann der voraussichtliche Platzbedarf gesichert werden. Der größte Bedarf besteht für die Michael-Ende-Schule. Hier fehlen bei einer hochgerechneten Schülerzahl mit Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Jahr 2029 von 212 Schülerinnen und Schülern ca. 128 zusätzlich zu schaffende OGS-Plätze.

In der Michael-Ende Schule soll eine möglichst große Zahl an OGS-Plätzen durch eine Doppelnutzung der Klassenräume als OGS-Räume geschaffen werden. Dabei bleibt eine Klasse den ganzen Tag im Klassenverbund und nutzt ihren Klassenraum im Nachmittagsbereich als OGS-Raum. Voraussetzung für die Doppelnutzung ist eine ausreichende Größe des Klassenraums, da für die OGS-Ausstattung weiterer Stauraum und Platz für Spielgeräte und Mobiliar benötigt wird.

Auf Grund des Ganztagsförderungsgesetzes wurde eine Prüfung der räumlichen Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher OGS-Plätze in der Michael-Ende–Schule in Form einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

 

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (MBS) werden in 4 unterschiedlichen Varianten aufgeführt. Neben der Neuorganisation im Bestand durch Zusammenlegung von Räumen werden dabei auch mögliche Neu- und Erweiterungsbauten, zum Teil mit Teilabriss des Altbestandes als Möglichkeiten zur Schaffung notwendiger Betreuungsplätze betrachtet.  (siehe Anlage 1 Machbarkeitsstudie Michael-Ende-Schule, Neuss).

Als Grundlage der Studie dient ein Raumprogramm, das unter anderem von einer Mindestraumgröße von 60m² je Klasse für bis zu 15 Kindern ausgeht. Pro Jahrgang mit bis zu 4 Kassen kommen ein bis zwei Differenzierungsräume hinzu und ein Fachraum je Jahrgang.

Alle 4 Varianten weisen einen unterschiedlichem Realisierungsgrad der notwendigen Betreuungsplätze auf.  Bei allen Varianten sind noch zusätzliche Rahmenbedingen zu klären.

Die Machbarkeitsstudie berücksichtigt nicht die notwendigen Planungskosten für erforderliche Fachplanungen, die bspw. Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Brandschutz und Bauphysik betreffen. Daher wurden der Ansatz für die KG 700 von den in der MBS veranschlagten 19,9 % auf 25 % erhöht. Die Summen wurden anhand der statistischen Kostenkennwerte des Baukosteninformationszentrums der deutschen Architektenkammern (BKI) über den Baupreisindex hochgerechnet und können der Anlage 2 entnommen werden.

Eine Betrachtung möglicher Fördergelder für den Bau ist nicht Gegenstand der MBS.

 

Ergebnisse der Machbarkeitsstudie

 

Variante 1: Größtmögliches Ganztagsangebot im Bestand

Bei der Neuorganisation werden bestehende OGS-Räume zu Klassenräumen für die Doppelnutzung zusammengelegt. Vorhandene Differenzierungsräume werden zugunsten größerer Klassenräume aufgelöst. Differenzierung müsste daher in den Fluren im Bereich von Sitznischen stattfinden. Es fehlen alle Fachräume.

Durch Umstrukturierung des Bestands würden lediglich 16 statt 17 benötigte Klassenräume geschaffen, davon 4 Klassen mit nur 50 m² und weiterhin verbleiben 4 Klassenräume mit nur 40 m² bestehen. Eine Doppelnutzung ist dabei nur bei 12 Klassenräumen ab 60m² möglich.

Die Verpflegungssituation und Verwaltungssituation werden nicht verändert.

 

Die Verwaltung weist damit weiterhin Defizite auf. Der Verwaltungstrakt bleibt unverändert und ist insgesamt räumlich zu klein.

Die OGS-Leitung erhält einen größeren Raum, ein Personalraum fehlt, der OGS-Lagerraum würde deutlich verkleinert, ein Defizit bei der Anzahl der WC-Anlagen bleibt bestehen.

Barrierefreiheit im ganzen Gebäude ist nicht gegeben.

Kostenschätzung nach BKI (Prognose Q4/2026)  ca. 2.900.000 €

 

 

 

 

 

Variante 2: Kleiner Anbau

Durch Umstrukturierung und Erweiterung des Bauteils B werden 13 Klassenräume mit 60m² Fläche geschaffen. Diese könnten doppelt genutzt werden als Klassenraum und OGS-Raum.  4 weitere kleine Klassenräume mit 40 m² bleiben bestehen. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler wäre hier möglich. Somit wäre die erforderliche Zahl von 17 Klassenräumen und 217 Betreuungsplätze erreicht.

Das Angebot an Differenzierungsräumen ist begrenzt: Für die Differenzierung sind 3 Räume, vorhanden, wovon ein Raum nur von einer Klasse aus zugänglich ist. In den Fluren sind   Sitznischen und die Doppelnutzung der Bücherei vorgesehen. Es fehlen 4 Fachräume.Es fehlt eine separate WC-Anlage für die OGS- Mitarbeitenden. Es besteht ein Defizit bei den WC-Anlagen für Lehrende und Schülerinnen und Schüler.

Verbesserung gegenüber Variante 1: Im Anbau würde ein Personalraum, ein Büro und ein Lagerraum für die OGS entstehen.

Barrierefreiheit im ganzen Gebäude wäre trotz Aufzug im Anbau nicht möglich.

Der kleine Anbau befindet sich außerhalb des kreiseigenen Grundstücks, auf dem Eigentum der Stadt Neuss.

Für die Bauzeit wird eine Übergangslösung (z. B. Container) notwendig. Die Kosten für das Aufstellen, die Miete oder den Kauf der Ausweichcontainer sind im Kostenrahmen nicht enthalten.

Kostenschätzung nach BKI (Prognose Q4/2026)  ca. 5.050.000 €

 

Variante 3: Neuer Riegel an der Sporthalle

Als Ergänzung des bestehenden Gebäudes wird ein Neubau an der Sporthalle erstellt, der die erforderlichen Klassenräume und Fachräume aufnimmt.

Durch Umstrukturierung und den Neubau wird die Anzahl der 17 Klassenräume erreicht, wobei 2 Räume weniger als die angestrebten 60 m² aufweisen. Eine Ergänzung dieser Räume durch Sitznischen im Flur ist notwendig. Die Doppelnutzung aller 17 Räume ist gegeben. Separate OGS-Räume sind dabei entbehrlich.  Es entstehen ca. 221 OGS-Betreuungsplätze.

Mit 5 Fachräumen und einem ausreichend großen Angebot an Differenzierungsräumen wird der Bedarf gedeckt. Eine WC-Anlage für Schülerinnen und Schüler wird im Neubau erstellt.

Der Verwaltungstrakt bleibt unverändert bestehen, es besteht daher weiterhin ein räumliches Defizit beim Lehrerzimmer und Sekretariat.

Nur der Neubau wäre durch den Aufzug barrierefrei, das bestehende Schulgebäude bleibt ohne Aufzug und ist damit nicht barrierefrei erschließbar.

Die Lage des Baukörpers hat eine Verlagerung der Förderschule in Richtung Sporthalle und eine stärkere Aufteilung in zwei voneinander getrennten Gebäudekomplexen zur Folge. Stellplätze im Bestand fallen weg und müssen ersetzt werden. Das Grundstück gehört nicht zu kreiseigenen Liegenschaften sondern der Stadt Neuss.

Kostenschätzung nach BKI (Prognose Q4/2026)  ca. 9.750.000 €

 

Variante 4: Schließung der Hofstruktur

In dieser Variante entsteht eine ausreichende Anzahl an Klassenräumen. Durch den Abriss des Verwaltungsbaus wird die beengte Situation der Schulverwaltung verbessert. Der Verwaltungsbau wird durch einen neuen Baukörper ersetzt. Dabei muss ein Ausgleich für die zum Teil überbaute Schulhoffläche geschaffen werden.

Durch Umstrukturierung und den Neubau wird die Anzahl der 17 Klassenräume erreicht, wobei 2 Räume weniger als die angestrebten 60 m² aufweisen. Die Doppelnutzung aller 17 Räume ist möglich. Dadurch sind separate OGS-Räume entbehrlich. Es entstehen 221 Betreuungsplätze.

Es sind 6 Differenzierungsräume vorhanden, das wäre einer zu wenig. Räume können durch Sitznischen in den Fluren ergänzt werden. Es entstehen 5 Fachräume entstehen, das Lehrerzimmer und das Sekretariat werden vergrößert. Zusätzlich entstehen ein Besprechungsraum und eine WC-Anlage mit barrierefreiem WC, ein eigener Bereich für die OGS mit Büro, Personalraum, Personal-WC, außerdem weitere WC-Anlagen für Schülerinnen und Schüler.

Durch die Verbindung von Neubau mit Altbau ist das komplette Gebäude barrierefrei, da der Aufzug im Neubau für alle nutzbar ist. Die Außenanlage muss entsprechend angepasst und wieder hergestellt werden (Bereits abgeschlossene Fördermaßnahme).

Für die Bauzeit wird eine Übergangslösung (z. B. Container) notwendig. Die Kosten für das Aufstellen, die Miete oder den Kauf der Ausweichcontainer sind im Kostenrahmen nicht enthalten.

Kostenschätzung nach BKI (Prognose Q4/2026)  ca. 13.000.000 €

 

Fazit:

Der Vergleich der vier Varianten belegt, dass der Kreis zur Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht ausschließlich auf die vorhandene Gebäudesubstanz zurückgreifen kann, sondern ein Erweiterungsgebäude benötigt um den notwendigen Raumbedarf anbieten zu können.

Bei den ersten 3 Varianten verbleibt der alte Verwaltungstrakt mit seinen räumlichen Defiziten bestehen. In Variante 4 wird der alte Verwaltungstrakt abgerissen und durch einen hofartigen Neubau ersetzt. Bei allen Varianten wurden nicht alle Randbedingungen berücksichtigt. Diese sind im Zuge der Planungsleistung von zu beauftragenden Fachplanungen zu erarbeiten.

Ein Umbau, Abriss und Neubau in Anlehnung an Variante 4 der Machbarkeitsstudie bietet die größtmögliche Zahl an Klassenräumen in der erforderlichen Größe für den ab 2026 geforderten OGS-Bedarf.

 

Fördermittel:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Förderung der Investitionstätigkeit von Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur zum quantitativen und qualitativen Ausbau zeitgemäßer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 12.10.2023 beträgt das Förderbudget des Rhein-Kreises Neuss für zuwendungsfähige Ausgaben rund 868.571 €.  Bis zum 31.12.2024 sind die vollständigen Anträge bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Maßnahmen, für die ein Antrag gestellt wurde, müssen bis zum 31.12.2027 vollständig abgeschlossen sein. Zweckbindungsfrist für bauliche Maßnahmen (Investitionen) sind 20 Jahre, für Gegenstände für die Dauer von 10 Jahren. (11-02 Nr. 55 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung Vom 12. Oktober 2023 (ABl. NRW. 10/23))

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge      Fördermittel

Ca. 868.571,-€

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. --,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. 4.000.000,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca.8.500.000,-- €