Beschlussempfehlung:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreisausschuss, die Verwaltung
mit der Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie als Variante 4 dargestellten
Maßnahme zu beauftragen, um die erforderlichen 212 Betreuungsplätze an der
Michael-Ende Schule innerhalb des Förderzeitraumes herzustellen. Der Ausschuss
bittet die Verwaltung die entsprechenden Haushaltsmittel in der Haushalts- und
Finanzplanung bereitzustellen und für die Maßnahme entsprechende Fördermittel
zu beantragen.
Sachverhalt:
Im Schul- und Bildungsausschuss am
31.01.2023 (40/2090/XVII/2022) wurde über den gemäß Ganztagsförderungsgesetz
(GaFöG) rechtlich verankerten Anspruch auf ganztägige Betreuung ab August 2026
berichtet. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe
ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassen 1 bis 4
einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
Zur Realisierung des rechtlichen Anspruchs
werden nach der vorgestellten Hochrechnung an der Martinusschule ca. 9
OGS-Plätze zusätzlich benötigt, an der Schule am Chorbusch und an der
Herbert-Karrenberg-Schule kann der voraussichtliche Platzbedarf gesichert
werden. Der größte Bedarf besteht für die Michael-Ende-Schule. Hier fehlen bei
einer hochgerechneten Schülerzahl mit Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung
im Jahr 2029 von 212 Schülerinnen und Schülern ca. 128 zusätzlich zu schaffende
OGS-Plätze.
In der Michael-Ende Schule soll eine
möglichst große Zahl an OGS-Plätzen durch eine Doppelnutzung der Klassenräume
als OGS-Räume geschaffen werden. Dabei bleibt eine Klasse den ganzen Tag im
Klassenverbund und nutzt ihren Klassenraum im Nachmittagsbereich als OGS-Raum.
Voraussetzung für die Doppelnutzung ist eine ausreichende Größe des
Klassenraums, da für die OGS-Ausstattung weiterer Stauraum und Platz für
Spielgeräte und Mobiliar benötigt wird.
Auf Grund des Ganztagsförderungsgesetzes
wurde eine Prüfung der räumlichen Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher
OGS-Plätze in der Michael-Ende–Schule in Form einer Machbarkeitsstudie
beauftragt.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (MBS)
werden in 4 unterschiedlichen Varianten aufgeführt. Neben der Neuorganisation
im Bestand durch Zusammenlegung von Räumen werden dabei auch mögliche Neu- und
Erweiterungsbauten, zum Teil mit Teilabriss des Altbestandes als Möglichkeiten
zur Schaffung notwendiger Betreuungsplätze betrachtet. (siehe Anlage 1 Machbarkeitsstudie
Michael-Ende-Schule, Neuss).
Als Grundlage der Studie dient ein
Raumprogramm, das unter anderem von einer Mindestraumgröße von 60m² je Klasse
für bis zu 15 Kindern ausgeht. Pro Jahrgang mit bis zu 4 Kassen kommen ein bis
zwei Differenzierungsräume hinzu und ein Fachraum je Jahrgang.
Alle 4 Varianten weisen einen
unterschiedlichem Realisierungsgrad der notwendigen Betreuungsplätze auf. Bei allen Varianten sind noch zusätzliche
Rahmenbedingen zu klären.
Die Machbarkeitsstudie berücksichtigt nicht
die notwendigen Planungskosten für erforderliche Fachplanungen, die bspw.
Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Brandschutz und Bauphysik betreffen. Daher
wurden der Ansatz für die KG 700 von den in der MBS veranschlagten 19,9 % auf
25 % erhöht. Die Summen wurden anhand der statistischen Kostenkennwerte des
Baukosteninformationszentrums der deutschen Architektenkammern (BKI) über den
Baupreisindex hochgerechnet und können der Anlage 2 entnommen werden.
Eine Betrachtung möglicher Fördergelder für
den Bau ist nicht Gegenstand der MBS.
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Variante 1: Größtmögliches Ganztagsangebot im
Bestand
Bei der Neuorganisation werden bestehende
OGS-Räume zu Klassenräumen für die Doppelnutzung zusammengelegt. Vorhandene
Differenzierungsräume werden zugunsten größerer Klassenräume aufgelöst.
Differenzierung müsste daher in den Fluren im Bereich von Sitznischen stattfinden.
Es fehlen alle Fachräume.
Durch Umstrukturierung des Bestands würden
lediglich 16 statt 17 benötigte Klassenräume geschaffen, davon 4 Klassen mit
nur 50 m² und weiterhin verbleiben 4 Klassenräume mit nur 40 m² bestehen. Eine
Doppelnutzung ist dabei nur bei 12 Klassenräumen ab 60m² möglich.
Die Verpflegungssituation und
Verwaltungssituation werden nicht verändert.
Die Verwaltung weist damit weiterhin
Defizite auf. Der Verwaltungstrakt bleibt unverändert und ist insgesamt
räumlich zu klein.
Die OGS-Leitung erhält einen größeren Raum,
ein Personalraum fehlt, der OGS-Lagerraum würde deutlich verkleinert, ein
Defizit bei der Anzahl der WC-Anlagen bleibt bestehen.
Barrierefreiheit im ganzen Gebäude ist nicht
gegeben.
Kostenschätzung
nach BKI (Prognose Q4/2026) ca. 2.900.000 €
Variante 2: Kleiner Anbau
Durch Umstrukturierung und Erweiterung des
Bauteils B werden 13 Klassenräume mit 60m² Fläche geschaffen. Diese könnten
doppelt genutzt werden als Klassenraum und OGS-Raum. 4 weitere kleine Klassenräume mit 40 m² bleiben
bestehen. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler wäre hier möglich. Somit
wäre die erforderliche Zahl von 17 Klassenräumen und 217 Betreuungsplätze
erreicht.
Das Angebot an Differenzierungsräumen ist
begrenzt: Für die Differenzierung sind 3 Räume, vorhanden, wovon ein Raum nur
von einer Klasse aus zugänglich ist. In den Fluren sind Sitznischen und die Doppelnutzung der
Bücherei vorgesehen. Es fehlen 4 Fachräume.Es fehlt eine separate WC-Anlage für
die OGS- Mitarbeitenden. Es besteht ein Defizit bei den WC-Anlagen für Lehrende
und Schülerinnen und Schüler.
Verbesserung gegenüber Variante 1: Im Anbau
würde ein Personalraum, ein Büro und ein Lagerraum für die OGS entstehen.
Barrierefreiheit im ganzen Gebäude wäre
trotz Aufzug im Anbau nicht möglich.
Der kleine Anbau befindet sich außerhalb des
kreiseigenen Grundstücks, auf dem Eigentum der Stadt Neuss.
Für die Bauzeit wird eine Übergangslösung
(z. B. Container) notwendig. Die Kosten für das Aufstellen, die Miete oder den
Kauf der Ausweichcontainer sind im Kostenrahmen nicht enthalten.
Kostenschätzung
nach BKI (Prognose Q4/2026) ca. 5.050.000 €
Variante
3: Neuer Riegel an der Sporthalle
Als Ergänzung des bestehenden Gebäudes wird ein
Neubau an der Sporthalle erstellt, der die erforderlichen Klassenräume und
Fachräume aufnimmt.
Durch Umstrukturierung und den Neubau wird die
Anzahl der 17 Klassenräume erreicht, wobei 2 Räume weniger als die angestrebten
60 m² aufweisen. Eine Ergänzung dieser Räume durch Sitznischen im Flur ist
notwendig. Die Doppelnutzung aller 17 Räume ist gegeben. Separate OGS-Räume
sind dabei entbehrlich. Es entstehen ca.
221 OGS-Betreuungsplätze.
Mit 5 Fachräumen und einem ausreichend großen
Angebot an Differenzierungsräumen wird der Bedarf gedeckt. Eine WC-Anlage für
Schülerinnen und Schüler wird im Neubau erstellt.
Der Verwaltungstrakt bleibt unverändert bestehen,
es besteht daher weiterhin ein räumliches Defizit beim Lehrerzimmer und
Sekretariat.
Nur der Neubau wäre durch den Aufzug barrierefrei,
das bestehende Schulgebäude bleibt ohne Aufzug und ist damit nicht barrierefrei
erschließbar.
Die Lage des Baukörpers hat eine Verlagerung der
Förderschule in Richtung Sporthalle und eine stärkere Aufteilung in zwei
voneinander getrennten Gebäudekomplexen zur Folge. Stellplätze im Bestand
fallen weg und müssen ersetzt werden. Das Grundstück gehört nicht zu
kreiseigenen Liegenschaften sondern der Stadt Neuss.
Kostenschätzung nach
BKI (Prognose Q4/2026) ca.
9.750.000 €
Variante 4: Schließung der Hofstruktur
In dieser Variante entsteht eine ausreichende
Anzahl an Klassenräumen. Durch den Abriss des Verwaltungsbaus wird die beengte
Situation der Schulverwaltung verbessert. Der Verwaltungsbau wird durch einen
neuen Baukörper ersetzt. Dabei muss ein Ausgleich für die zum Teil überbaute
Schulhoffläche geschaffen werden.
Durch Umstrukturierung und den Neubau wird die
Anzahl der 17 Klassenräume erreicht, wobei 2 Räume weniger als die angestrebten
60 m² aufweisen. Die Doppelnutzung aller 17 Räume ist möglich. Dadurch sind
separate OGS-Räume entbehrlich. Es entstehen 221 Betreuungsplätze.
Es sind 6 Differenzierungsräume vorhanden, das wäre
einer zu wenig. Räume können durch Sitznischen in den Fluren ergänzt werden. Es
entstehen 5 Fachräume entstehen, das Lehrerzimmer und das Sekretariat werden
vergrößert. Zusätzlich entstehen ein Besprechungsraum und eine WC-Anlage mit
barrierefreiem WC, ein eigener Bereich für die OGS mit Büro, Personalraum,
Personal-WC, außerdem weitere WC-Anlagen für Schülerinnen und Schüler.
Durch die Verbindung von Neubau mit Altbau ist das
komplette Gebäude barrierefrei, da der Aufzug im Neubau für alle nutzbar ist.
Die Außenanlage muss entsprechend angepasst und wieder hergestellt werden
(Bereits abgeschlossene Fördermaßnahme).
Für die Bauzeit wird eine Übergangslösung (z. B.
Container) notwendig. Die Kosten für das Aufstellen, die Miete oder den Kauf
der Ausweichcontainer sind im Kostenrahmen nicht enthalten.
Kostenschätzung nach
BKI (Prognose Q4/2026) ca.
13.000.000 €
Fazit:
Der Vergleich der vier Varianten belegt, dass der
Kreis zur Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht ausschließlich auf die vorhandene
Gebäudesubstanz zurückgreifen kann, sondern ein Erweiterungsgebäude benötigt um
den notwendigen Raumbedarf anbieten zu können.
Bei den ersten 3 Varianten verbleibt der alte
Verwaltungstrakt mit seinen räumlichen Defiziten bestehen. In Variante 4 wird
der alte Verwaltungstrakt abgerissen und durch einen hofartigen Neubau ersetzt.
Bei allen Varianten wurden nicht alle Randbedingungen berücksichtigt. Diese
sind im Zuge der Planungsleistung von zu beauftragenden Fachplanungen zu
erarbeiten.
Ein Umbau, Abriss und Neubau in Anlehnung an
Variante 4 der Machbarkeitsstudie bietet die größtmögliche Zahl an
Klassenräumen in der erforderlichen Größe für den ab 2026 geforderten
OGS-Bedarf.
Fördermittel:
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur
Förderung der Investitionstätigkeit von Gemeinden in die kommunale
Bildungsinfrastruktur zum quantitativen und qualitativen Ausbau zeitgemäßer
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufen 1-4. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
vom 12.10.2023 beträgt das Förderbudget des Rhein-Kreises Neuss für
zuwendungsfähige Ausgaben rund 868.571 €. Bis zum 31.12.2024 sind die vollständigen
Anträge bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Maßnahmen, für die ein
Antrag gestellt wurde, müssen bis zum 31.12.2027 vollständig abgeschlossen
sein. Zweckbindungsfrist für bauliche Maßnahmen (Investitionen) sind 20 Jahre,
für Gegenstände für die Dauer von 10 Jahren. (11-02
Nr. 55 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
(Förderrichtlinie Ganztagsausbau) Runderlass des Ministeriums für Schule und
Bildung Vom 12. Oktober 2023 (ABl. NRW. 10/23))
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
|
Einzahlungen/Erträge
Fördermittel |
Ca. 868.571,-€ |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. --,-- € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. 4.000.000,-- € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca.8.500.000,-- € |