Beschlussempfehlung:
Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Änderungsvorschlag zur Verwendung der Fördermittel unter Nr. II zuzustimmen. Die Verwaltung wird entsprechende Anträge bei der Bezirksregierung Düsseldorf einreichen. Die Verwaltung wird weiterhin den Ausschuss regelmäßig über den Stand der Fördermittel unterrichten.
Sachverhalt:
I.
Insbesondere
die Digitalisierung der Kreisschulen bildet seit einigen Jahren den zentralen
Schwerpunkt im mehrjährigen Programm des IT- und Baudezernates. Alle Maßnahmen zur
Digitalisierung und die Verwendung der Fördermittel erfolgen dabei in enger
Abstimmung mit dem Schuldezernat. Über den aktuellen Stand und über notwendige
Anpassungen möchte die Verwaltung nachstehend den Ausschuss informieren:
Mit Datum vom 11.09.2019 wurde
vom Ministerium für Schule und Bildung die „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW“, Digital Pakt
NRW, veröffentlicht.
Nach dem Verteilerschlüssel
erhält der Rhein-Kreis Neuss als Träger von zwölf Kreisschulen eine Zuweisung
in Höhe von 3.231.555 Euro; damit steht der Kreisverwaltung zuzüglich des
10%-igen Eigenanteils ein förderfähiger Gesamtbetrag von 3.590.616,67 Euro zur
Verfügung. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich schulische
Infrastruktur sowie digitale Arbeitsgeräte und, begrenzt, auch im Bereich
mobile Endgeräte.
Im Schul- und Bildungsausschuss vom 05.11.2020 hat die
Verwaltung ein erstes Konzept zur sach- und fristgerechten Verwendung der
Mittel vorgelegt. Dies erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Maßnahmen
zur Digitalisierung durch die Verwaltung bereits im Jahre 2017 im Rahmen des
Programms Gute Schule 2020 für alle Kreisschulen projektiert worden waren.
Nach erfolgtem Beschluss hat die Verwaltung mit der
Umsetzung des Förderprogramms begonnen und entsprechende Anträge beim
Fördergeber eingereicht.
Im Schul- und Bildungsausschuss
vom 01.02.2022 hat die Verwaltung unter anderem über die Beschaffung eines digital
vernetzten Schulungsfahrzeugs am BBZ Grevenbroich und des CNC-Bearbeitungszentrums
im BTI Neuss -Hammfeld berichtet. Die Verwendung des förderfähigen
Gesamtbetrags von 3.590.616,67 Euro wurde in der eingereichten Vorlage
dargestellt. Ein Sachstand wurde zuletzt im Schul- und Bildungsausschuss am 28.11.2023
vorgetragen.
Die Mittel aus diesem Förderprogramm wurden für die in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen verwendet. Bisher wurden für abgeschlossene Teilmaßnahmen Fördermittel in Höhe von 1.328.902 € abgerufen.
Sachstand vom
30.11.2023 zum Förderprogramm Digitalpakt
Über die digitale Ausstattung der Schulen wurde bereits im Schul- und Bildungsausschuss vom 28.11.2023 berichtet.
BBZ Neuss-Hammfeld, CNC-Bearbeitungszentrums
Holz
Das CNC-Bearbeitungszentrum Holz wird im Frühjahr geliefert. Vorbereitende Maßnahmen wurden umgesetzt.
BBZ Grevenbroich, Hochvoltlabor,
Schulungsfahrzeug
Die Laborwände zur Hochvoltdarstellung wurden geliefert und in Betrieb genommen. Das Schulungsfahrzeug wird im Juli 2024 geliefert.
BBZ Dormagen, Wasserstofflabor
Das Wasserstofflabor wird im Zuge der Umgestaltung der Chemielabore im Mai 2024 geliefert.
Gesamtkosten
Im Rahmen der Antragstellung zum Digitalpakt wurden die verfügbaren Mittel vollständig für
die geplanten Maßnahmen ausgeschöpft. Die Ausstattung der Schulen mit interaktiven Tafeln
konnte deshalb nur anteilig berücksichtigt werden. Weiterhin wurden Projekte aus dem Bereich digitale Arbeitsgeräte ebenfalls nur in Teilen berücksichtigt. Im weiteren Verlauf der Abwicklung ergaben sich Kostenreduzierungen gegenüber den ursprünglichen Ansätzen. Insbesondere die Kosten für Netzwerkverkabelung und WLAN-Ausstattung haben sich gegenüber den Kostenschätzungen reduziert Anlage 1. Weiterhin wurden die bislang vorgesehenen digitalen Endgeräte über die zusätzlich von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem zweiten Ausstattungsprogramm beschafft. Neben weiteren Verschiebungen innerhalb der Maßnahmen sind weiterhin Mehrkosten bei der Beschaffung der Wasserstofflabors am BBZ Dormagen zu berücksichtigen. Über die Verschiebung der Maßnahmen im BBZ Dormagen sowie die Beschaffung einer CNC-Fräse für die Ausbildung am BTI Neuss -Hammfeld wurde bereits berichtet.
Nach Abstimmung zwischen der Verwaltung und den Leitungen der Kreisschulen wird vorgeschlagen, die jetzt freiwerdenden Mittel in Höhe von ca. 666.300 € insbesondere für interaktive Tafeln sowie digitale Arbeitsgeräte, im Besonderen im Bereich VR/AR-Technologie einzusetzen. Die VR/AR –Technologie soll an den Berufskollegs eingesetzt werden. Die Anwendung ist sinnvoll, um im Unterricht komplexe Strukturen und technische Aufbauten dreidimensional zu erfahren, Prozesse realitätsnah zu simulieren und handwerkliche Tätigkeiten zu trainieren, vor allem in Bereichen, die sonst aufgrund ihrer Gefährlichkeit (z. B. bei toxischen Stoffen), ihrer Kosten oder Größe am Berufskolleg nicht abgebildet werden können.
Unter Berücksichtigung aller Verschiebungen ergeben sich dann Mehrkosten gegenüber den förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von ca. 110.000 €, Anlage 1.
Ziel der Verwaltung ist, den vollständigen Abruf der Fördermittel sicherzustellen. Daher muss auf sich verändernde Rahmenbedingungen agil und flexibel reagiert werden.
II.
Die Verwaltung schlägt deshalb folgende Änderungen vor, um zu gewährleisten, dass die Fördermittel aus dem Förderprogramm Digitalpakt NRW frist- und sachgerecht verwendet werden können:
Gesamtsumme
Minderkosten |
ca. 970.000,00 € |
Gesamtsumme
Mehrkosten |
ca. 1.080.000,00 € |
Verbleibender Mittelbedarf |
ca. 110.000,00
€ |
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|
Es entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 110.000 €. In diesem Umfang werden die erforderlichen Gegenstände erst beschafft, wenn die Finanzierung gesichert ist. So kann sichergestellt werden, dass eventuelle Kostenschwankungen, nicht zum Verlust von Fördermitteln führen.
Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang der Maßnahmen im Schul- und Bildungsausschuss berichten.
Durch diese Maßnahmen soll
sichergestellt werden, dass keine Fördermittel aus dem Förderprogramm
Digitalpakt NRW für die Schulen des Kreises verlorengehen.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
3.231.555,00 € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
3.700.656,19 € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
110.000,00 € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
Ende des Förderprogramms in 2024 |