Betreff
Gewährung von Arbeitgeberdarlehen
Vorlage
20/3814/XVII/2024
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt die Aufstellung der 2023 bewilligten Arbeitgeberdarlehen zum Neubau und Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.1991 Richtlinien für die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen zum Neubau und Erwerb von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen beschlossen. Mit dem Beschluss des Finanzausschusses vom 14.03.2023 wurde der maximale Darlehensbetrag von 10.200, - € auf 20.000, - € angehoben.

 

Nach Entscheidung des Landrates wurde der Differenzbetrag im Hinblick auf eine stärkere Mitarbeiterbindung auch für bis zum 14.03.2023 bewilligte Darlehen auf Antrag bewilligt. Allerdings war die Rückwirkung auf maximal 2 Jahre beschränkt.

 

Die Bewilligungen im Rahmen dieser Richtlinien werden durch den Landrat ausgesprochen und sind dem Kreisausschuss bekannt zu geben.

 

Als Anlage ist eine Aufstellung der im Jahre 2023 bewilligten Arbeitgeberdarlehen beigefügt.

Im Jahr 2023 sind im Kreishaushalt 144.476,46 € Rückflüsse aus der Tilgung von Arbeitgeberdarlehen verbucht worden.