Betreff
Gemeinsame Modellvorhaben mit den Pflegekassen für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier
Vorlage
50/3817/XVII/2024
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Vorschrift des § 123 SGB XI fördert gemeinsame Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier.

Vorgesehen ist, dass der GKV-Spitzenverband mit bis zu 30 Mio. € je Kalenderjahr regional-spezifische Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier im Zeitraum von 2025 bis 2028 fördert.

Die Förderung dient insbesondere dazu:

  1. die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zu erleichtern
  2. den Zugang zu den vorhandenen Pflege- und Unterstützungsangeboten zu verbessern
  3. die Pflegeprävalenz positiv zu beeinflussen
  4. den Fachkräftebedarf zu decken sowie ehrenamtliche Strukturen aufzubauen
  5. eine bedarfsgerechte integrierte Sozialplanung zur Entwicklung des Sozialraumes zu unterstützen
  6. Unterstützungs- und Entlastungsstrukturen für Pflegearrangements auf- und auszubauen und zu stabilisieren
  7. innovative Konzepte zur Stärkung der gesellschaftlichen Solidarität zu entwickeln oder
  8. die Pflegeangebote untereinander digital zu vernetzen.

Die Förderung erfolgt nur bei einer hälftigen Ko-Finanzierung durch das Land oder die Kommune.

Hinsichtlich des gesamten Verfahrens hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie den kommunalen Spitzenverbänden am 07.12.2023 initiiert. Bei diesem wurden das in § 123 SGB XI vorgesehene Verfahren und erste Überlegungen zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Ein weiterer Austausch ist für Ende Januar bzw. Anfang Februar 2024 geplant.

An dem gesamten Verfahren, insbesondere der Identifizierung von Themenfeldern, sollen Expertinnen und Experten aus der kommunalen Praxis in einem Begleitgremium unterstützend mitwirken. Darüber hinaus sollen zeitnah bereits vorhandene Modelle als Beispiele guter Praxis sowie erste Ideen für regionalspezifische Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen im Quartier benannt werden.

Die Kreisverwaltung begrüßt die Einführung eines solchen Modellprojekts und steht einer etwaigen Bewerbung des Rhein-Kreises Neuss als Pilotkommune sehr positiv gegenüber, da im Rahmen dessen viele Handlungsempfehlungen aus der Örtlichen Planung abgedeckt bzw. umgesetzt werden können. Sie wird diesbezüglich frühzeitig Kontakt mit den Pflegekassen aufnehmen.