Sachverhalt:
Die Vorschrift des § 123 SGB XI fördert
gemeinsame Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort
und im Quartier.
Vorgesehen ist, dass der GKV-Spitzenverband
mit bis zu 30 Mio. € je Kalenderjahr regional-spezifische Modellvorhaben für
innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre
Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier im Zeitraum
von 2025 bis 2028 fördert.
Die Förderung dient insbesondere dazu:
- die
Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen und vergleichbar
Nahestehenden zu erleichtern
- den
Zugang zu den vorhandenen Pflege- und Unterstützungsangeboten zu
verbessern
- die
Pflegeprävalenz positiv zu beeinflussen
- den
Fachkräftebedarf zu decken sowie ehrenamtliche Strukturen aufzubauen
- eine
bedarfsgerechte integrierte Sozialplanung zur Entwicklung des Sozialraumes
zu unterstützen
- Unterstützungs-
und Entlastungsstrukturen für Pflegearrangements auf- und auszubauen und
zu stabilisieren
- innovative
Konzepte zur Stärkung der gesellschaftlichen Solidarität zu entwickeln
oder
- die
Pflegeangebote untereinander digital zu vernetzen.
Die Förderung erfolgt nur bei einer hälftigen Ko-Finanzierung durch das Land oder die Kommune.
Hinsichtlich des gesamten Verfahrens hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie den kommunalen Spitzenverbänden am 07.12.2023 initiiert. Bei diesem wurden das in § 123 SGB XI vorgesehene Verfahren und erste Überlegungen zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Ein weiterer Austausch ist für Ende Januar bzw. Anfang Februar 2024 geplant.
An dem gesamten Verfahren, insbesondere der Identifizierung von Themenfeldern, sollen Expertinnen und Experten aus der kommunalen Praxis in einem Begleitgremium unterstützend mitwirken. Darüber hinaus sollen zeitnah bereits vorhandene Modelle als Beispiele guter Praxis sowie erste Ideen für regionalspezifische Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen im Quartier benannt werden.
Die Kreisverwaltung begrüßt die Einführung eines solchen Modellprojekts und steht einer etwaigen Bewerbung des Rhein-Kreises Neuss als Pilotkommune sehr positiv gegenüber, da im Rahmen dessen viele Handlungsempfehlungen aus der Örtlichen Planung abgedeckt bzw. umgesetzt werden können. Sie wird diesbezüglich frühzeitig Kontakt mit den Pflegekassen aufnehmen.