Betreff
Errichtung eines Teilstandortes für die Schule am Nordpark
Vorlage
40/3819/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, gemäß § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Abs. 6 SchulG NRW i. V. m. § 1 Abs. 2 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (jetzt: Klinikschulen) (MindestgrößenVO) zu beschließen, dass für die Schule am Nordpark, Förderschule des Rhein-Kreises Neuss mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – Primarstufe, Sekundarstufen I und II –, Frankenstraße 70, 41462 Neuss, Schulnummer 185917, ab dem 01.08.2024 im Gebäude des Theodor-Schwann-Kollegs, Weiterbildungskolleg des Rhein-Kreises Neuss, Abendrealschule/ Abendgymnasium / Kolleg, Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss, Schulnummer 190962, ein befristeter Teilstandort eingerichtet wird. Dieser Teilstandort wird nur solange fortgeführt, bis der für die Schule am Nordpark geplante Neubau fertiggestellt ist und die Schule vollständig dorthin umziehen kann. Sobald der Zeitpunkt für den Umzug absehbar ist, wird der Kreistag über die endgültige Auflösung des Teilstandortes und den Umzug des Schulbetriebs insgesamt an den neuen Standort einen gesonderten Beschluss nach dem SchulG NRW fassen.

 

An dem Teilstandort Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss wird ab dem 01.08.2024 die Berufspraxisstufe der Schule am Nordpark unterrichtet. Die Beschulung der übrigen Klassen erfolgt unverändert am Standort Frankenstraße 70, 41462 Neuss.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Schülerzahl der Schule am Nordpark, Förderschule des Rhein-Kreises Neuss mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, Schulnummer 185917, beträgt zum Stichtag 15.10.2023 180.

Das Schulgebäude des Hauptstandortes Frankenstraße 70 in 41462 Neuss ist für 120 Schülerinnen und Schüler konzipiert. In der Vergangenheit wurden bereits bauliche Maßnahmen vollzogen, um mehr Räume zu erhalten. Diese reichen bei weiterhin steigenden Schülerzahlen nicht mehr aus. Die Schule ist voll. Weitere Umbaumaßnahmen sind nicht mehr möglich.

Daher soll die Berufspraxisstufe mit drei Klassen zum 01.08.2024 im Gebäude des Theodor-Schwann-Kollegs, Paracelsustraße 8, in 41464 Neuss, unterrichtet werden. Die Errichtung des Teilstandortes ist eine befristete Maßnahme und soll bis zum Einzug in den zurzeit geplanten größeren Neubau gelten. Die Schulkonferenz hat am 12.01.2024 darüber beraten und nach Aussage der Schulaufsicht zugestimmt. Das Protokoll wird der Verwaltung in den nächsten Tagen vorgelegt.

Mit der Übernahme der Trägerschaft des Theodor-Schwann Kollegs zum 01.02.2024, der damit verbundenen Anmietung des Schulgebäudes an der Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss und der erfolgten Raumplanung wurde deutlich, dass dort ausreichend Platz für die Aufnahme der Berufspraxisstufe ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. 150.000,00 €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. 150.000,00 €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €