Beschlussempfehlung:
Der Schul-
und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, gemäß § 81 Abs. 2 i. V. m.
§ 83 Abs. 6 SchulG NRW i. V. m. § 1 Abs. 2 Verordnung über
die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (jetzt:
Klinikschulen) (MindestgrößenVO) zu beschließen, dass für die Schule am
Nordpark, Förderschule des Rhein-Kreises Neuss mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung – Primarstufe, Sekundarstufen I und II –, Frankenstraße
70, 41462 Neuss, Schulnummer 185917, ab dem 01.08.2024 im Gebäude des
Theodor-Schwann-Kollegs, Weiterbildungskolleg des Rhein-Kreises Neuss,
Abendrealschule/ Abendgymnasium / Kolleg, Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss,
Schulnummer 190962, ein befristeter Teilstandort eingerichtet wird. Dieser
Teilstandort wird nur solange fortgeführt, bis der für die Schule am Nordpark
geplante Neubau fertiggestellt ist und die Schule vollständig dorthin umziehen
kann. Sobald der Zeitpunkt für den Umzug absehbar ist, wird der Kreistag über
die endgültige Auflösung des Teilstandortes und den Umzug des Schulbetriebs
insgesamt an den neuen Standort einen gesonderten Beschluss nach dem SchulG NRW
fassen.
An dem
Teilstandort Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss wird ab dem 01.08.2024 die
Berufspraxisstufe der Schule am Nordpark unterrichtet. Die Beschulung der
übrigen Klassen erfolgt unverändert am Standort Frankenstraße 70, 41462 Neuss.
Sachverhalt:
Die Schülerzahl der Schule am Nordpark,
Förderschule des Rhein-Kreises Neuss mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung,
Schulnummer 185917, beträgt zum Stichtag 15.10.2023 180.
Das Schulgebäude des Hauptstandortes Frankenstraße
70 in 41462 Neuss ist für 120 Schülerinnen und Schüler konzipiert. In der
Vergangenheit wurden bereits bauliche Maßnahmen vollzogen, um mehr Räume zu
erhalten. Diese reichen bei weiterhin steigenden Schülerzahlen nicht mehr aus.
Die Schule ist voll. Weitere Umbaumaßnahmen sind nicht mehr möglich.
Daher soll die Berufspraxisstufe mit drei Klassen
zum 01.08.2024 im Gebäude des Theodor-Schwann-Kollegs, Paracelsustraße 8, in
41464 Neuss, unterrichtet werden. Die Errichtung des Teilstandortes ist eine
befristete Maßnahme und soll bis zum Einzug in den zurzeit geplanten größeren
Neubau gelten. Die Schulkonferenz hat am 12.01.2024 darüber beraten und nach
Aussage der Schulaufsicht zugestimmt. Das Protokoll wird der Verwaltung in den
nächsten Tagen vorgelegt.
Mit der Übernahme der Trägerschaft des
Theodor-Schwann Kollegs zum 01.02.2024, der damit verbundenen Anmietung des
Schulgebäudes an der Paracelsusstraße 8, 41464 Neuss und der erfolgten
Raumplanung wurde deutlich, dass dort ausreichend Platz für die Aufnahme der
Berufspraxisstufe ist.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
ca. --,-- € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. 150.000,00 € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. 150.000,00 € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. --,-- € |