Sachverhalt:
1. Über wie viele Planstellen verfügt die
WTG-Behörde im Rhein-Kreis Neuss und wie viele dieser Stellen sind derzeit
vakant oder stehen aus anderen Gründen nicht zur Verfügung?
Die WTG-Behörde verfügt über 3,5
Planstellen:
- 0,5 VZÄ Pflegesachverständige
(Begleitung der Prüfungen)
- 1,0 VZÄ Sachbearbeitung Laufbahngruppe
2, 1. Einstiegsamt (Schwerpunkt Pflegeeinrichtungen)
- 1,0 VZÄ Sachbearbeitung Laufbahngruppe
2, 1. Einstiegsamt (Schwerpunkt Eingliederungshilfe und Tagespflegen),
- 0,5 VZÄ Sachbearbeitung Laufbahngruppe
2, 1. Einstiegsamt (Schwerpunkt Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
- 0,5 VZÄ Sachbearbeitung Laufbahngruppe
1, 2. Einstiegsamt (Bearbeitung und Errechnung der Personalstrukturen in
den Pflegeeinrichtungen)
2. Wie viele Kündigungen gab es im Jahr 2023 und
wie wurden diese begründet?
Zum 30.04.2023 hat eine Mitarbeiterin das
WTG-Team aufgrund eines Behördenwechsels verlassen. Diese Stelle wurde zum
01.09.2023 nachbesetzt.
Zum 29.02.2024 wird eine Mitarbeiterin
aufgrund eines verwaltungsinternen Wechsels den WTG-Bereich verlassen. Die
Nachbesetzung soll zeitnah erfolgen.
3. Wie viele Überstunden haben die
Mitarbeiter*innen 2023 geleistet und wie viele Entlastungsanzeigen wurden in
diesem Jahr gestellt?
Mitarbeiter
anonymisiert |
Gleitzeit
stunden |
Überstunden |
1,0
VZÄ LG 2.1 |
11.45 |
0.00 |
0,5
VZÄ Pflegesachverständige |
30.51 |
48.32 |
1,0
VZÄ LG 2.1 |
26.37 |
12.28 |
0,5
VZÄ LG 1.2 |
11.24 |
0.00 |
0,5
VZÄ LG 2.1 |
19.54 |
0.00 |
Grundsätzlich darf das Gleitzeitkonto der
Beschäftigten des Rhein-Kreises Neuss nicht mehr als 32 Überstunden aufweisen.
Hinzu kommen Überstunden, bspw. aufgrund von Kontrollen in den
WTG-Einrichtungen an den Wochenenden oder zu Zeiten des Nachtdienstes.
Entlastungsanzeigen gab es keine. Die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) spricht auf die Personalausstattung der
WTG-Behörde der Kreisverwaltung an.
3. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der
Kreisverwaltung ergriffen, um die WTG-Behörde in ihrer Arbeit zu entlasten?
Zum 01.01.2023 wurden auch die Werkstätten
für Menschen mit Behinderung in den Geltungsbereich aufgenommen. Mit der
Erweiterung des Tätigkeitsfelds wurde der WTG-Behörde eine weitere Teilzeitstelle
im Umfang von 0,5 VZÄ genehmigt.
Gleichzeitig steigt jedoch auch die Anzahl
von voll- und teilstationären Angeboten im Rhein-Kreis Neuss kontinuierlich an.
Die Personalausstattung wird weiter beobachtet.
4. Wie viele Einrichtungen gibt es derzeit im
Rhein-Kreis Neuss, die unter das WTG fallen, und wann fand jeweils zuletzt die
gesetzlich vorgeschriebene Regelprüfung statt?
- 47 Pflegeeinrichtungen
- 44 Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- 25 Tagespflegen
- 2 stationäre Hospize
- 10 anbieterverantwortete Wohngemeinschaften
- 43 selbstverantwortete Wohngemeinschaften (werden nicht regelhaft
geprüft)
- 11 Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- 74 ambulante Pflegedienste (werden nicht regelhaft geprüft)
Eine Auflistung welche Einrichtungen wann
zuletzt geprüft wurden, würde hier den Rahmen sprengen.
5. In welchen Intervallen werden die Einrichtungen
geprüft?
Gesetzlich
vorgeschriebene Prüfintervalle bei Regelprüfungen:
Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der
Eingliederungshilfe, anbieterverantwortete Wohngemeinschaften sowie Werkstätten
für Menschen mit Behinderung sind einmal jährlich zu prüfen, wobei die
Werkstätten auch vom LVR geprüft werden.
Werden keine wesentlichen Mängel (Mängel,
die eine behördliche Anordnung zur Abstellung zur Folge haben) festgestellt,
können die Regelprüfungen in größeren Abständen bis zu höchstens zwei Jahren
stattfinden.
Kommt es zwischenzeitlich zu Beschwerden
oder Hinweisen hinsichtlich einer Verschlechterung der Versorgungssituation in
einer Einrichtung, wird diese anlassbezogen aufgesucht.
Tagespflegen und Hospize sind ebenfalls
einmal jährlich zu prüfen. Werden keine wesentlichen Mängel festgestellt,
können Regelprüfungen in größeren Abständen bis zu höchstens drei Jahren
stattfinden. Hiervon macht die WTG-Behörde in diesen beiden Angebotsformen
regelmäßig Gebrauch, da es in diesen Angebotsformen selten bis gar nicht zu
Beschwerden kommt und auch im Rahmen der regelmäßigen Prüfungen keine
wesentlichen Mängel in der Versorgungsqualität festgestellt werden.
Die Pflichtprüfungen können zur Zeit nur zur
Hälft durchgeführt werden. Der Prüfplan und der Umfang der Prüfung muss deshalb
neu bestimmt werden. Im Jahr 2023 konnten – auch aufgrund von Erkrankungen- nur
jeweils 25 Regel- und Anlasskontrollen durchgeführt werden.
6. Wie viele Anhaltspunkte bzw. Beschwerden lagen
der WTG-Behörde in den Jahren 2022 und 2023 hinsichtlich Einrichtungen vor, die
unter das WTG fallen, und wie häufig folgte auf diesen Eingaben eine
anlassbezogene Prüfung einer Einrichtung?
Im Jahr 2022 gingen insgesamt 60 Beschwerden
ein, aufgrund dessen wurden 21 Anlassprüfungen durchgeführt.
Im Jahr 2023 waren es 46 Beschwerden mit 23
umfangreichen Anlassprüfungen.
In den meisten eingehenden Beschwerden
werden die pflegerische Versorgung sowie die personelle Ausstattung
beanstandet. Der überwiegende Teil der Beschwerden ist zumindest teilweise
begründet.
Sofern Beschwerden mit Mängeln in der pflegerischen
Versorgung bei der WTG-Behörde eingehen, werden teilweise geplante
Regelprüfungen zugunsten einer zeitnahen Anlassprüfung hintenangestellt. Der
erhöhte Aufwand aufgrund eingehender Beschwerden sowie der Vor- und
Nachbereitung machen eine Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen
Prüfauftrags immer schwieriger.