Betreff
Sachstandsbericht über den Mobilfunkinfrastrukturausbau im Rhein-Kreis Neuss (Stand: Ende Januar 2024)
Vorlage
61/3856/XVII/2024
Art
Bericht

Sachverhalt:

Für die letzte Ausschusssitzung am 07.12.2023 wurde ein ausführlicher und dezidierter Sachstandsbericht über den Mobilfunkausbau im Rhein-Kreis Neuss vorgelegt. Der Bericht umfasst die folgenden Themen, die nicht nur immer noch aktuell sind, sondern eine wesentliche Grundlage für die nachfolgenden Berichterstattungen darstellen:

·        Regulatorische Anforderungen und Umsetzung von Ausbauauflagen durch Mobilfunknetzbetreiber;

 

·        Bedeutung der Bundesförderung in weißen Mobilfunkflecken für den Rhein-Kreis Neuss;

 

·        Auswertung der Flächenversorgung nach Mobilfunknetzbetreiber und Technologien / Priorisierung von Ausbauflächen;

 

·        Mobilfunkversorgung der Verkehrswege nach Netzbetreiber und Technologien;

 

·        Auswertung der Funklochkarte der BNetzA;

 

·        Bestandsaufnahme von aktuellen und geplanten Mobilfunkstandorten;

 

·         Fallbeispiele zum Neubau von Außenmasten und Dachmasten sowie zur Mitnutzung von Mobilfunkinfrastruktur;

 

·        Laufende kreiseigene Echtzeit-Mobilfunkmessung (23.10.2023 - 23.04.2024);

 

·        Kurzvorstellung des Vorhabens zum „Harmonisierten Verfahren zur Identifikation und Anmietung von kommunalen Liegenschaften für Mobilfunkstandorte“.

Wie angekündigt, initiiert der Rhein-Kreis Neuss die Etablierung eines gemeinsamen Vorgehens des Kreises, der Städte und der Gemeinde zur Identifikation und Anmietung von kommunalen Liegenschaften für Mobilfunkstandorte (Makrostandorte). Das gemeinsame Vorgehen besteht aus drei Arbeitsmodulen, wie Standortanfragen, Genehmigungsverfahren und Anmietung von Mobilfunkstandorten. Die Arbeitsmodule werden sukzessiv, aufeinander bauend abgestimmt.

Betreffend des 1. Arbeitsmoduls „Standortanfragen“ wurden (a) Fragebogen zur Bestandsaufnahme der bisherigen Ausbautätigkeiten der Mobilfunkinfrastruktur sowie (b) Vorschlagsentwurf zur gemeinsamen Bearbeitung von Anfragen von Funkturmunternehmen über Mobilfunkstandorte konzipiert und an die kreisangehörigen Kommunen zugestellt. Der Abstimmungstermin findet Ende Februar 2024 statt. Der Vorschlagsentwurf basiert einerseits auf den Erkenntnissen aus den stichprobenbasierten Gesprächen mit Dienststellen des Rhein-Kreises Neuss sowie der kreisangehörigen Kommunen. Andererseits stellen die geltenden Vereinbarungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern die Grundlage für eine Reihe von Maßnahmen bei der Abstimmung zwischen Mobilfunknetzbetreibern und Kommunen. Vor allem bildet § 7a der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) den rechtlichen Rahmen für die verpflichtende Beteiligung der Kommunen beim Mobilfunknetzausbau.

Anknüpfend an die ersten Abstimmungsergebnisse werden die weiteren zwei Arbeitsmodule „Genehmigungsverfahren“ und „Anmietung / Mietvertrag“ erfolgen. Derzeit finden noch auf der Landesebene und innerhalb der NRW-Mobilfunkkoordinatoren die entsprechenden Gespräche im Hinblick auf die Folgenabschätzung der Novellierung der Landesbauordnung NRW statt. Zudem erarbeitet aktuell das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD NRW) eine Handreichung zu den in der Novellierung verankerten Erleichterungen im Mobilfunkausbau. So dürfen unter anderem Funkmasten außerhalb der Bebauung genehmigungsfrei gebaut werden.

Innerhalb der Bebauung („Innenbereich“) sieht die Landesbauordnung eine genehmigungsfreie Antennenhöhe von 20 statt 10 m auf Dachstandorten vor. Auch entfällt der Mindestabstand zu angrenzenden Grundstücken.

Im Hinblick auf die Kreisebene ist die Konzepterstellung zum Arbeitsmodul „Standortanfragen“ durchgeführt und mit dem zuständigen Fachamt in Sachen des kreiseigenen Liegenschaftsportfolios abgestimmt worden.

Ein weiterer Schwerpunkt in den vergangenen knapp zwei Monaten lag in der Bearbeitung von zahlenmäßig wachsenden Standortanfragen der Mobilfunknetzbetreiber und Funkturmunternehmen zunächst vorrangig auf der Kreisebene. Die Standortanfragen werden voraussichtlich noch weiter steigen und dies aufgrund der Intensivierung des Mobilfunknetzausbaus des neuen Marktteilnehmers 1&1.

Vorab sei angemerkt, dass der Rhein-Kreis Neuss und die kreisangehörigen Kommunen über eine begrenzte Anzahl von kommunalen Liegenschaften verfügen und nicht jedes in Betracht kommende Grundstück oder Gebäude für einen bestimmten Suchkreis geeignet ist. Dies betrifft z. B. Bodenschutzaspekte oder alternative Eignung für anderweitige Nutzungen, die von prüfungsrelevanten Fachdienststellen geprüft werden.

Gleichzeitig entstehen aufgrund von einer festgestellten unzureichenden Mobilfunkversorgung in einzelnen Kreisgebieten auch von der kommunalen Seite Anfragen bezüglich der Möglichkeiten eines Neubaus einer Sendeanlage oder einer Kapazitätserweiterung von bestehenden Funkanlagen. So ergab sich aus der letzten IDS-Ausschusssitzung die Anregung bezüglich der Unterversorgung eines vgl. großen Gebiets rund um den Campus des Norbert-Gymnasiums und des Klosters Knechtsteden in Dormagen, die wiederum an das Naturschutzgebiet grenzen. Im Ergebnis der Markterkundung der Mobilfunkkoordinatorin hat sich Deutsche Telekom bereit erklärt, einen Mobilfunkstandort zu realisieren (prioritär ein Dachstandort), wenn optimalerweise geeignete kommunale Liegenschaften vorliegen sollten. Die Prüfung von in Frage kommenden Grundstücken hat gestartet.