Sachverhalt:
Für die letzte
Ausschusssitzung am 07.12.2023 wurde ein ausführlicher und dezidierter
Sachstandsbericht über den Mobilfunkausbau im Rhein-Kreis Neuss vorgelegt. Der
Bericht umfasst die folgenden Themen, die nicht nur immer noch aktuell sind, sondern
eine wesentliche Grundlage für die nachfolgenden Berichterstattungen
darstellen:
·
Regulatorische
Anforderungen und Umsetzung von Ausbauauflagen durch Mobilfunknetzbetreiber;
·
Bedeutung
der Bundesförderung in weißen Mobilfunkflecken für den Rhein-Kreis Neuss;
·
Auswertung
der Flächenversorgung nach Mobilfunknetzbetreiber und Technologien / Priorisierung
von Ausbauflächen;
·
Mobilfunkversorgung
der Verkehrswege nach Netzbetreiber und Technologien;
·
Auswertung
der Funklochkarte der BNetzA;
·
Bestandsaufnahme
von aktuellen und geplanten Mobilfunkstandorten;
·
Fallbeispiele
zum Neubau von Außenmasten und Dachmasten sowie zur Mitnutzung von
Mobilfunkinfrastruktur;
·
Laufende
kreiseigene Echtzeit-Mobilfunkmessung (23.10.2023 - 23.04.2024);
·
Kurzvorstellung
des Vorhabens zum „Harmonisierten Verfahren zur Identifikation und Anmietung
von kommunalen Liegenschaften für Mobilfunkstandorte“.
Wie angekündigt, initiiert der Rhein-Kreis
Neuss die Etablierung eines gemeinsamen Vorgehens des Kreises, der Städte und
der Gemeinde zur Identifikation und Anmietung von kommunalen Liegenschaften für
Mobilfunkstandorte (Makrostandorte). Das gemeinsame Vorgehen besteht aus drei
Arbeitsmodulen, wie Standortanfragen, Genehmigungsverfahren und Anmietung von
Mobilfunkstandorten. Die Arbeitsmodule werden sukzessiv, aufeinander bauend
abgestimmt.
Betreffend des 1. Arbeitsmoduls „Standortanfragen“ wurden
(a) Fragebogen zur Bestandsaufnahme der bisherigen Ausbautätigkeiten der
Mobilfunkinfrastruktur sowie (b) Vorschlagsentwurf zur gemeinsamen Bearbeitung
von Anfragen von Funkturmunternehmen über Mobilfunkstandorte konzipiert und an
die kreisangehörigen Kommunen zugestellt. Der Abstimmungstermin findet Ende
Februar 2024 statt. Der Vorschlagsentwurf basiert einerseits auf den Erkenntnissen
aus den stichprobenbasierten Gesprächen mit Dienststellen des Rhein-Kreises
Neuss sowie der kreisangehörigen Kommunen. Andererseits stellen die geltenden
Vereinbarungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern
die Grundlage für eine Reihe von Maßnahmen bei der Abstimmung zwischen
Mobilfunknetzbetreibern und Kommunen. Vor allem bildet § 7a der 26. Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) den
rechtlichen Rahmen für die verpflichtende Beteiligung der Kommunen beim
Mobilfunknetzausbau.
Anknüpfend an die
ersten Abstimmungsergebnisse werden die weiteren zwei Arbeitsmodule
„Genehmigungsverfahren“ und „Anmietung / Mietvertrag“ erfolgen. Derzeit finden
noch auf der Landesebene und innerhalb der NRW-Mobilfunkkoordinatoren die
entsprechenden Gespräche im Hinblick auf die Folgenabschätzung der Novellierung
der Landesbauordnung NRW statt. Zudem erarbeitet aktuell das zuständige
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD NRW) eine
Handreichung zu den in der Novellierung verankerten Erleichterungen im
Mobilfunkausbau. So dürfen unter anderem Funkmasten außerhalb der Bebauung
genehmigungsfrei gebaut werden.
Innerhalb der Bebauung („Innenbereich“) sieht die Landesbauordnung
eine genehmigungsfreie Antennenhöhe von 20 statt 10 m auf Dachstandorten vor.
Auch entfällt der Mindestabstand zu angrenzenden Grundstücken.
Im Hinblick auf die
Kreisebene ist die Konzepterstellung zum Arbeitsmodul „Standortanfragen“ durchgeführt
und mit dem zuständigen Fachamt in Sachen des kreiseigenen Liegenschaftsportfolios
abgestimmt worden.
Ein weiterer
Schwerpunkt in den vergangenen knapp zwei Monaten lag in der Bearbeitung von
zahlenmäßig wachsenden Standortanfragen der Mobilfunknetzbetreiber und
Funkturmunternehmen zunächst vorrangig auf der Kreisebene. Die Standortanfragen
werden voraussichtlich noch weiter steigen und dies aufgrund der Intensivierung
des Mobilfunknetzausbaus des neuen Marktteilnehmers 1&1.
Vorab sei angemerkt,
dass der Rhein-Kreis Neuss und die kreisangehörigen Kommunen über eine
begrenzte Anzahl von kommunalen Liegenschaften verfügen und nicht jedes in
Betracht kommende Grundstück oder Gebäude für einen bestimmten Suchkreis
geeignet ist. Dies betrifft z. B. Bodenschutzaspekte oder alternative Eignung
für anderweitige Nutzungen, die von prüfungsrelevanten Fachdienststellen
geprüft werden.
Gleichzeitig entstehen aufgrund von einer festgestellten unzureichenden Mobilfunkversorgung in einzelnen Kreisgebieten auch von der kommunalen Seite Anfragen bezüglich der Möglichkeiten eines Neubaus einer Sendeanlage oder einer Kapazitätserweiterung von bestehenden Funkanlagen. So ergab sich aus der letzten IDS-Ausschusssitzung die Anregung bezüglich der Unterversorgung eines vgl. großen Gebiets rund um den Campus des Norbert-Gymnasiums und des Klosters Knechtsteden in Dormagen, die wiederum an das Naturschutzgebiet grenzen. Im Ergebnis der Markterkundung der Mobilfunkkoordinatorin hat sich Deutsche Telekom bereit erklärt, einen Mobilfunkstandort zu realisieren (prioritär ein Dachstandort), wenn optimalerweise geeignete kommunale Liegenschaften vorliegen sollten. Die Prüfung von in Frage kommenden Grundstücken hat gestartet.