Betreff
Antrag der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH auf Erhöhung der Zuschüsse für die Fachstelle Frühen Hilfen und für die Familienhebammen
Vorlage
51/3873/XVII/2024
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

1. Der Beschluss JhA/20221026/Ö3.1 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

2. Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Weiterführung der Fachstelle Frühe Hilfen so-wie dem Einsatz der Familienhebammen für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die Dauer von drei Jahren zu.

3. Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH erhält für das Jahre 2023 eine Erstattung der Mehrkosten für die Fachstelle Frühe Hilfen in Höhe von 1.010,82 € und für die Familien-hebammen in Höhe von 614,63 €.

4. Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH erhält ab dem 01.01.2024 jährliche Zuschüsse für die Fachstelle Frühe Hilfen in Höhe von 16.224,95 € und für die Familienhebammen in Höhe von 19.482,02 €.


Sachverhalt:

 

Als zentraler Baustein für das Netzwerk Frühe Hilfen bietet die Fachstelle Frühe Hilfen angehenden Eltern und Familien mit Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren frühzeitige und niederschwellige Beratung und Unterstützung an.

 

Entstanden ist die Fachstelle Frühe Hilfen 2010 durch eine Kooperation der Jugendämter der Städte Kaarst und Grevenbroich sowie des Rhein-Kreis Neuss mit der Ev. Jugend- und
Familienhilfe gGmbH in Kaarst. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Fachstelle und der Familienhebammen ist seit dem Jahr 2012 das im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes eingeführten Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

 

In die Arbeit der Fachstelle integriert sind die Familienhebammen bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Sie kommen bei Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern zum Einsatz.

 

Aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen erhält das Kreisjugendamt für die Jahre 2023 und 2024 eine Förderung in Höhe von 13.901 €.

 

In seiner Sitzung am 26.10.2022 hat der Kreisjugendhilfeausschuss die Weiterführung der Fachstelle Frühen Hilfen und den Einsatz der Familienhebammen für den Einsatz in den
Jugendamtsbezirken Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und
Rommerskirchen für die Dauer von drei Jahren mit einem jährlichen Zuschuss für die Fachstelle Frühe Hilfen in Höhe von 14.900,37 € und für die Familienhebammen in Höhe von 16.183,21 € beschlossen (JhA/20221026/Ö3.1).

 

Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH beantragt nun mit Schreiben vom 25.10.2023 die Erstattung von Mehrkosten aus dem Jahr 2023 für die Fachstelle Frühe Hilfen in Höhe von 1.010,28 € und für und die Familienhebammen in Höhe von 614,63 €.

 

Mit gleichem Schreiben beantragt die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH die Erhöhung des Zuschusses in 2024 auf 16.224,95 € für die Fachstelle Frühe Hilfen und auf 19.482,02 €.

 

Sie begründet dies mit gestiegenen Personalkosten, so dass die Zuschüsse der Jugendämter nicht mehr ausreichend seien. Der Antrag und die Kostenaufstellung sind in der Anlage

beigefügt.

 

Die Verwaltung hat die vom Träger vorgelegte Kostenaufstellung geprüft und festgestellt, dass die beantragte Erhöhung nachvollziehbar und gerechtfertigt ist.

 

Die Kooperationspartner Stadt Grevenbroich und Stadt Kaarst beabsichtigen ebenfalls, die Zustimmung der jeweiligen Jugendhilfeausschüsse zu den Erhöhungen einzuholen.