Beschlussempfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung das
Antragsverfahren zur Förderung der Kindertagesbetreuung in den Städten
Jüchen und Korschenbroich sowie in der Gemeinde Rommerskirchen nach
vorgegebenem Muster über die webbasierte Anwendung „KiBiz.web“ bis zum
15.03.2024 durchzuführen.
- Die in der Anlage 1 aufgeführten Gruppenkonstellationen für die
Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für
Kinder unter und über drei Jahren sind die Grundlage für die Belegung der
Kindertageseinrichtungen.
- Dem Jugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der
Einrichtungen in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern,
soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige
Änderungen der Gruppenformen sowie die endgültige Meldung zum 15.03.2024
an das Landesjugendamt werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten
Sitzung zur Kenntnis gegeben.
- Grundlage für die Betreuung in Kindertagespflege sind die Werte der
folgenden Tabelle:
Ort / Anzahl |
Kindertagespflege-personen |
U3-Plätze |
U3-Plätze für Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt |
Jüchen |
19 |
85 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
32 |
139 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
16 |
67 |
0 |
0 |
gesamt |
67 |
291 |
0 |
0 |
Sachverhalt:
Die finanzielle Basisförderung für Personal-
und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen wird in Form von Pauschalen für
jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen)
gezahlt. Die Höhen der Pauschalen variieren nach Alter des Kindes und dem
Betreuungsumfang. Sie sind in der Anlage zu § 33 KiBiz festgelegt und werden
jährlich durch die Fortschreibungsrate gemäß § 37 KiBiz angepasst.
Die Kindpauschalen werden abzüglich des
Trägeranteils vom Jugendamt an die Träger der Tageseinrichtungen ausgezahlt.
Das Land beteiligt sich an der Finanzierung, indem es von jeder Kindpauschale
einen prozentualen Anteil bezuschusst.
Auch an der Finanzierung der
Kindertagespflege beteiligt sich das Land, indem es für jedes in öffentlich
finanzierter Kindertagespflege betreute Kind dem Jugendamt eine jährliche
Kindertagespflegepauschale gewährt. Diese Jahrespauschale beträgt im laufenden
Kindergartenjahr 1.168,69 Euro und wird ebenfalls durch die Fortschreibungsrate
gemäß § 37 KiBiz jährlich angepasst.
Außerdem gewährt das Land einen Zuschuss zur
Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege. Ziel dieses Zuschusses gemäß § 47 KiBiz ist die fachliche
und systematische Begleitung der Qualitätssicherung und -entwicklung in der
Kindertagesbetreuung. Für jede geförderte Kindertageseinrichtungen im
Jugendamtsbezirk stellt das Land 1.100,00 Euro und für jede geförderte
Kindertagespflegeperson 550,00 Euro zur Verfügung.
Voraussetzung für die Gewährung der
genannten Landeszuschüsse ist, dass das Jugendamt zum 15. März eines Jahres
verbindlich die Anzahl der Kinder, die im zum 01. August des gleichen Jahres
beginnenden Kindergartenjahr betreut werden sollen, und die Anzahl der
öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen nach vorgegebenem Muster über
die webbasierte Anwendung „KiBiz.web“ mitteilt.
Die für diese Mitteilung notwendigen
Entscheidungen, insbesondere welche der in der Anlage zu § 33 KiBiz genannten
Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden und
wie viele Plätze in öffentlich geförderter Kindertagespflege angeboten werden,
sind Teil der Jugendhilfeplanung und als solche vom Jugendhilfeausschuss zu
beschließen.
Ein Vorschlag, welche Gruppenformen und
Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen angeboten werden sollen, liegt
als Anlage 1 vor. Der Vorschlag bildet den derzeitigen Stand des Verfahrens ab.
Geringfügige Änderungen bei den Betreuungsumfängen aufgrund von
Bedarfsänderungen sind wegen des frühen Zeitpunktes der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses wahrscheinlich. Die endgültige Meldung an das
Landesjugendamt erhält der Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung zur
Kenntnis. Sollten Änderungen bei den Gruppenformen aufgrund massiverer
Bedarfsänderungen notwendig werden, wird der Jugendhilfeausschuss auch darüber
in Kenntnis gesetzt.
Für die Kindertagespflege wird folgende
Anzahl von Kindertagespflegepersonen und von Betreuungsplätzen vorgeschlagen:
Ort / Anzahl |
Kindertagespflege-personen |
U3-Plätze |
U3-Plätze für Kinder mit
Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt |
Jüchen |
19 |
85 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
32 |
139 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
16 |
67 |
0 |
0 |
gesamt |
67 |
291 |
0 |
0 |
Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich in der
Kindertagespflege ein leichter Rückgang, der mit der Beendigung der Tätigkeit
durch einige Tagespflegepersonen zu erklären ist. Nachfolgende
Tagespflegepersonen befinden sich in der Qualifizierung.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind
nun für Korschenbroich die Kita Niersentdecker, die das Provisorium in der
Niersaue weiter nutzt, und die Waldgruppe in Liedberg aufgenommen worden. Für
Jüchen befindet sich nun die neue Kita an der Stadionstraße mit in der Planung
und in Rommerskirchen wurde die Kita „Pfauenland“ ergänzt. Sie besteht aus
einer neu errichteten Gruppe und aus einer Gruppe, die bisher an der Kita
„Kleine Strolche“ angebunden war. Durch die zusätzlichen Plätze, die in den
neuen Einrichtungen zur Verfügung stehen, konnten in vielen
Bestandseinrichtungen die Belegungen in den Gruppenformen I angepasst werden.
In den letzten Jahren war hier aufgrund der hohen Nachfrage im Ü3-Bereich meist
eine Belegung mit 4 U3-Kindern und 16 Ü3-Kindern vorgesehen. Im
Kindergartenjahr 24/25 ist nun oftmals eine Belegung im Verhältnis 6:14
möglich. In einigen Einrichtungen konnten sogar einzelne Gruppen der
Gruppenform III in die Gruppenform I umgewandelt werden, was die Aufnahme von
Zweijährigen ermöglicht und der wachsenden Nachfrage im U3-Bereich
entgegenkommt.