Betreff
Verbindliche Mitteilung zum 15. März 2024 gemäß § 38 Absatz 1 KiBiz, § 24 Ab-satz 1 KiBiz und § 47 Absatz 2 KiBiz an das Landesjugendamt
Vorlage
51/3883/XVII/2024
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

  • Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung das Antragsverfahren zur Förderung der Kindertagesbetreuung in den Städten Jüchen und Korschenbroich sowie in der Gemeinde Rommerskirchen nach vorgegebenem Muster über die webbasierte Anwendung „KiBiz.web“ bis zum 15.03.2024 durchzuführen.

 

  • Die in der Anlage 1 aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren sind die Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.

 

  • Dem Jugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen der Gruppenformen sowie die endgültige Meldung zum 15.03.2024 an das Landesjugendamt werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

  • Grundlage für die Betreuung in Kindertagespflege sind die Werte der folgenden Tabelle:

 

Ort / Anzahl

Kindertagespflege-personen

U3-Plätze

U3-Plätze

für Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze

bis zum Schuleintritt

Jüchen

19

85

0

0

Korschenbroich

32

139

0

0

Rommerskirchen

16

67

0

0

gesamt

67

291

0

0

 


Sachverhalt:

Die finanzielle Basisförderung für Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen wird in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Die Höhen der Pauschalen variieren nach Alter des Kindes und dem Betreuungsumfang. Sie sind in der Anlage zu § 33 KiBiz festgelegt und werden jährlich durch die Fortschreibungsrate gemäß § 37 KiBiz angepasst.

Die Kindpauschalen werden abzüglich des Trägeranteils vom Jugendamt an die Träger der Tageseinrichtungen ausgezahlt. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung, indem es von jeder Kindpauschale einen prozentualen Anteil bezuschusst.

 

Auch an der Finanzierung der Kindertagespflege beteiligt sich das Land, indem es für jedes in öffentlich finanzierter Kindertagespflege betreute Kind dem Jugendamt eine jährliche Kindertagespflegepauschale gewährt. Diese Jahrespauschale beträgt im laufenden Kindergartenjahr 1.168,69 Euro und wird ebenfalls durch die Fortschreibungsrate gemäß § 37 KiBiz jährlich angepasst.

 

Außerdem gewährt das Land einen Zuschuss zur Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Ziel dieses Zuschusses gemäß § 47 KiBiz ist die fachliche und systematische Begleitung der Qualitätssicherung und -entwicklung in der Kindertagesbetreuung. Für jede geförderte Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk stellt das Land 1.100,00 Euro und für jede geförderte Kindertagespflegeperson 550,00 Euro zur Verfügung.

 

Voraussetzung für die Gewährung der genannten Landeszuschüsse ist, dass das Jugendamt zum 15. März eines Jahres verbindlich die Anzahl der Kinder, die im zum 01. August des gleichen Jahres beginnenden Kindergartenjahr betreut werden sollen, und die Anzahl der öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen nach vorgegebenem Muster über die webbasierte Anwendung „KiBiz.web“ mitteilt.

 

Die für diese Mitteilung notwendigen Entscheidungen, insbesondere welche der in der Anlage zu § 33 KiBiz genannten Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden und wie viele Plätze in öffentlich geförderter Kindertagespflege angeboten werden, sind Teil der Jugendhilfeplanung und als solche vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

 

Ein Vorschlag, welche Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen angeboten werden sollen, liegt als Anlage 1 vor. Der Vorschlag bildet den derzeitigen Stand des Verfahrens ab. Geringfügige Änderungen bei den Betreuungsumfängen aufgrund von Bedarfsänderungen sind wegen des frühen Zeitpunktes der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wahrscheinlich. Die endgültige Meldung an das Landesjugendamt erhält der Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis. Sollten Änderungen bei den Gruppenformen aufgrund massiverer Bedarfsänderungen notwendig werden, wird der Jugendhilfeausschuss auch darüber in Kenntnis gesetzt.

 

 

 

 

 

 

Für die Kindertagespflege wird folgende Anzahl von Kindertagespflegepersonen und von Betreuungsplätzen vorgeschlagen:

 

 

Ort / Anzahl

Kindertagespflege-personen

U3-Plätze

U3-Plätze

für Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze

bis zum Schuleintritt

Jüchen

19

85

0

0

Korschenbroich

32

139

0

0

Rommerskirchen

16

67

0

0

gesamt

67

291

0

0

 

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich in der Kindertagespflege ein leichter Rückgang, der mit der Beendigung der Tätigkeit durch einige Tagespflegepersonen zu erklären ist. Nachfolgende Tagespflegepersonen befinden sich in der Qualifizierung.

 

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind nun für Korschenbroich die Kita Niersentdecker, die das Provisorium in der Niersaue weiter nutzt, und die Waldgruppe in Liedberg aufgenommen worden. Für Jüchen befindet sich nun die neue Kita an der Stadionstraße mit in der Planung und in Rommerskirchen wurde die Kita „Pfauenland“ ergänzt. Sie besteht aus einer neu errichteten Gruppe und aus einer Gruppe, die bisher an der Kita „Kleine Strolche“ angebunden war. Durch die zusätzlichen Plätze, die in den neuen Einrichtungen zur Verfügung stehen, konnten in vielen Bestandseinrichtungen die Belegungen in den Gruppenformen I angepasst werden. In den letzten Jahren war hier aufgrund der hohen Nachfrage im Ü3-Bereich meist eine Belegung mit 4 U3-Kindern und 16 Ü3-Kindern vorgesehen. Im Kindergartenjahr 24/25 ist nun oftmals eine Belegung im Verhältnis 6:14 möglich. In einigen Einrichtungen konnten sogar einzelne Gruppen der Gruppenform III in die Gruppenform I umgewandelt werden, was die Aufnahme von Zweijährigen ermöglicht und der wachsenden Nachfrage im U3-Bereich entgegenkommt.