Betreff
Antrag der Stadt Korschenbroich auf Bezuschussung der Kosten für den Neubau der Küche und der Theke für die Kinder- und Jugendeinrichtung „Sinnflut“ in Korschenbroich-Glehn
Vorlage
51/3884/XVII/2024
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Die Stadt Korschenbroich erhält gemäß Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 24.000 € für den Neubau der Küche und der Theke einen Zuschuss aus Mitteln der Jugendamtsumlage von 12.000 €, vorbehaltlich der Genehmigung der Ermächtigungsübertragung aus 2023 sowie Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2024 und entsprechender Haushaltsgenehmigung.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Korschenbroich hat zum 01.01.2024 die Trägerschaft der Kinder- und Jugendeinrichtung „Sinnflut“ in Korschenbroich-Glehn vom Elterngesprächskreis Glehn e.V. übernommen. Dieser konnte die Trägerschaft, die er seit dem Jahr 2007 innehatte, aus Altersgründen nicht weiter fortführen. Der Neubau der Küche und der Theke war bereits für das Jahr 2023 geplant und dem Jugendamt auch angekündigt, musste aber aufgrund des bevorstehenden Trägerwechsels verschoben werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel waren aber für 2023 eingeplant worden.

Die Kinder- und Jugendeinrichtung wird mit einer hauptamtlichen Fachkraft des Kreisjugendamtes mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 20 Stunden geführt. Weiterhin trägt des Kreisjugendamt die anfallenden Programmkosten und die Stad Korschenbroich die Betriebskosten der Einrichtung.


Gemäß den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, können investive Maßnahmen (Neu- und Umbau sowie Ausstattung und Substanzerhaltungsmaßnahmen) mit einem Zuschuss des Kreisjugendamtes (bis zu 50% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten) gefördert werden. Grundlage ist eine Bedarfsfeststellung im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Der Antrag muss eine bauliche und inhaltliche (das Programm betreffende) Konzeption, einen Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsplan enthalten. Die bauliche und inhaltliche Konzeption ist auf den Bedarf auszurichten. Die letztendliche Entscheidung trifft dann der Jugendhilfeausschuss.

Die Stadt Korschenbroich hat in ihrem Antrag und den beigefügten Angeboten ausführlich die geplanten Maßnahmen dargestellt. Diese sind als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten sind von MEDA Küchen mit 24.000 € (11.500 € für die Theke und 12.500 € für die Küche) berechnet worden. Die Stadt Korschenbroich beantragt mit Schreiben vom 20.12.2023 einen Zuschuss in Höhe von 12.000 €. Nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, kann dieser Zuschuss –vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2024 und ergänzender Landesmittel- gewährt werden. Für die bereits im Haushalt 2023 bereitgestellten 10.000 € wurde vom Kreisjugendamt eine Ermächtigungsübertragung beantragt. Diese muss vom Kreiskämmerer genehmigt und anschließend vom Kreistag beschlossen werden. Die noch fehlenden 2.000 € würden dann über Landesmittel finanziert.