Beschlussempfehlung:
Die Stadt Korschenbroich erhält gemäß Position 6.2.10.1 des
Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 24.000 € für
den Neubau der Küche und der Theke einen Zuschuss aus Mitteln der
Jugendamtsumlage von 12.000 €, vorbehaltlich der Genehmigung der
Ermächtigungsübertragung aus 2023 sowie Bereitstellung der Haushaltsmittel in
2024 und entsprechender Haushaltsgenehmigung.
Sachverhalt:
Die Stadt Korschenbroich hat zum 01.01.2024 die Trägerschaft der
Kinder- und Jugendeinrichtung „Sinnflut“ in Korschenbroich-Glehn vom
Elterngesprächskreis Glehn e.V. übernommen. Dieser konnte die Trägerschaft, die
er seit dem Jahr 2007 innehatte, aus Altersgründen nicht weiter fortführen. Der
Neubau der Küche und der Theke war bereits für das Jahr 2023 geplant und dem
Jugendamt auch angekündigt, musste aber aufgrund des bevorstehenden
Trägerwechsels verschoben werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel waren aber
für 2023 eingeplant worden.
Die Kinder- und Jugendeinrichtung wird mit einer hauptamtlichen
Fachkraft des Kreisjugendamtes mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 20
Stunden geführt. Weiterhin trägt des Kreisjugendamt die anfallenden
Programmkosten und die Stad Korschenbroich die Betriebskosten der Einrichtung.
Gemäß den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, können
investive Maßnahmen (Neu- und Umbau sowie Ausstattung und
Substanzerhaltungsmaßnahmen) mit einem Zuschuss des Kreisjugendamtes (bis zu
50% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten) gefördert werden. Grundlage ist eine
Bedarfsfeststellung im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Der Antrag muss eine
bauliche und inhaltliche (das Programm betreffende) Konzeption, einen
Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsplan enthalten. Die bauliche und
inhaltliche Konzeption ist auf den Bedarf auszurichten. Die letztendliche
Entscheidung trifft dann der Jugendhilfeausschuss.
Die Stadt Korschenbroich hat in ihrem Antrag und den beigefügten
Angeboten ausführlich die geplanten Maßnahmen dargestellt. Diese sind als
Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten sind von MEDA Küchen mit 24.000 € (11.500 € für die Theke
und 12.500 € für die Küche) berechnet worden. Die Stadt Korschenbroich
beantragt mit Schreiben vom 20.12.2023 einen Zuschuss in Höhe von 12.000 €.
Nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, kann
dieser Zuschuss –vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2024
und ergänzender Landesmittel- gewährt werden. Für die bereits im Haushalt 2023
bereitgestellten 10.000 € wurde vom Kreisjugendamt eine
Ermächtigungsübertragung beantragt. Diese muss vom Kreiskämmerer genehmigt und
anschließend vom Kreistag beschlossen werden. Die noch fehlenden 2.000 € würden
dann über Landesmittel finanziert.