Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand der Zahlen: 31.12.2023)
Vorlage
51/3888/XVII/2024
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Seit der Sonderregelungen im Bundeselterngeldgesetz aufgrund der Covid 19 Pandemie, die bis zum 23.09.2022 verlängert wurden, wurde das Gesetz nicht geändert. Für das Jahr 2024 stehen aber Änderungen an:
Die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld noch gezahlt wird, soll schrittweise sinken. Derzeit sind es für ein Elternpaar noch 300.000 € des zu versteuernden Jahreseinkommens.
Außerdem sollen Eltern nur noch einen Monat parallel Basiselterngeld beziehen können.

Der Beratungsaufwand in der Elterngeldstelle bleibt weiterhin sehr hoch.  Die Antragstellenden können sich telefonisch während der Sprechzeiten beraten lassen. Auch ist eine persönliche Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache möglich. Zudem werden 2mal wöchentlich Termine im Virtuellen Bürgerbüro angeboten.

Bis zum 31.12.2023 sind 5.144 Anträge auf Elterngeld gestellt worden (Vorjahr: 5.792 Anträge). Erstmalig sind die Antragszahlen nun so deutlich gesunken. Seit 2009 waren diese kontinuierlich gestiegen.

Die Zahl der Väter, die Elternzeit - und damit auch Elterngeld - in Anspruch nehmen, ist nur geringfügig gestiegen. Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, ist von 29,56 % in 2022 auf 29,82 % in 2023 gestiegen.

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Die Widerspruchsquote liegt zurzeit bei 1,73 % (Vorjahr 2,43 %). In 2023 ist 1 Klage (Vorjahr 4) erhoben worden.

In 2023 wurden 40.014.018,18 € (Bundesmittel) ausgezahlt. In 2022 waren es noch 42.547.215,80 €

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit in 2023 lag bei 27,74 Kalendertagen (Vorjahr 23,49); Landesdurchschnitt in 2023: 41,84 Kalendertage (Vorjahr 44,89). Die längere Bearbeitungszeit ist u.a. durch eine Langzeiterkrankung (seit Dezember 2022) einer Vollzeit-Mitarbeiterin zu erklären. Die Stelle ist zwischenzeitlich neu besetzt worden.