Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die
Ausführungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Seit der Sonderregelungen im Bundeselterngeldgesetz
aufgrund der Covid 19 Pandemie, die bis zum 23.09.2022 verlängert wurden, wurde
das Gesetz nicht geändert. Für das Jahr 2024 stehen aber Änderungen an:
Die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld noch gezahlt wird, soll
schrittweise sinken. Derzeit sind es für ein Elternpaar noch 300.000 € des zu
versteuernden Jahreseinkommens.
Außerdem sollen Eltern nur noch einen Monat parallel Basiselterngeld beziehen
können.
Der Beratungsaufwand in der Elterngeldstelle bleibt
weiterhin sehr hoch. Die
Antragstellenden können sich telefonisch während der Sprechzeiten beraten
lassen. Auch ist eine persönliche Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache
möglich. Zudem werden 2mal wöchentlich Termine im Virtuellen Bürgerbüro
angeboten.
Bis zum 31.12.2023 sind 5.144 Anträge auf
Elterngeld gestellt worden (Vorjahr: 5.792 Anträge). Erstmalig sind die
Antragszahlen nun so deutlich gesunken. Seit 2009 waren diese kontinuierlich
gestiegen.
Die Zahl der Väter, die Elternzeit - und damit auch
Elterngeld - in Anspruch nehmen, ist nur geringfügig gestiegen. Der Anteil der
Väter, die Elterngeld beziehen, ist von 29,56 % in 2022 auf 29,82 % in 2023
gestiegen.
Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen
Anträge auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wird auf die
beigefügte Anlage verwiesen.
Die Widerspruchsquote liegt zurzeit bei 1,73 %
(Vorjahr 2,43 %). In 2023 ist 1 Klage (Vorjahr 4) erhoben worden.
In 2023 wurden 40.014.018,18 € (Bundesmittel)
ausgezahlt. In 2022 waren es noch 42.547.215,80 €
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit in 2023 lag
bei 27,74 Kalendertagen (Vorjahr 23,49); Landesdurchschnitt in 2023: 41,84
Kalendertage (Vorjahr 44,89). Die längere
Bearbeitungszeit ist u.a. durch eine Langzeiterkrankung (seit Dezember 2022)
einer Vollzeit-Mitarbeiterin zu erklären. Die Stelle ist zwischenzeitlich neu
besetzt worden.