Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen von Frau Wesselmann zur Arbeit der Ombudsstelle NRW zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzt (KJSG) ist das Vorhalten von Ombudsstellen in § 9a SGB
VIII verpflichtend geworden.
Ombudsstellen sind unabhängige Beschwerdestelle für
Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern, die Anspruch auf Leistungen
nach dem SGB VIII haben. Sie können sich dort unabhängig beraten lassen und
Unterstützung erhalten.
In seiner Sitzung am 27.10.2021 hat der
Kreisjugendhilfeausschuss beschlossen, mit der Ombudsstelle NRW zu kooperieren
und eine Kooperationsvereinbarung zum 01.11.2021 zu unterzeichnen
(JhA/20211027/Ö4.1).
Die Arbeit der Ombudsstelle NRW wird Frau
Wesselmann im Kreisjugendhilfeausschuss vorstellen.