Betreff
Bericht der Ombudsstelle NRW
Vorlage
51/3889/XVII/2024
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen von Frau Wesselmann zur Arbeit der Ombudsstelle NRW zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Mit der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzt (KJSG) ist das Vorhalten von Ombudsstellen in § 9a SGB VIII verpflichtend geworden.

Ombudsstellen sind unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII haben. Sie können sich dort unabhängig beraten lassen und Unterstützung erhalten.

In seiner Sitzung am 27.10.2021 hat der Kreisjugendhilfeausschuss beschlossen, mit der Ombudsstelle NRW zu kooperieren und eine Kooperationsvereinbarung zum 01.11.2021 zu unterzeichnen (JhA/20211027/Ö4.1).

Die Arbeit der Ombudsstelle NRW wird Frau Wesselmann im Kreisjugendhilfeausschuss vorstellen.