Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen zum Thema "Umgang mit offenen Übertragungsermächtigungen" vom 08.12.2023 und Antwort der Verwaltung
Vorlage
III/3893/XVII/2024
Art
Anfrage

Sachverhalt:

1.    Wie hoch ist der kumulierte Betrag der Überschüsse der Haushaltsjahre 2021 bis 2023, welche den Kommunen noch nicht mittels Nicht-Erhebung der Kreisumlage oder Entnahme der Ausgleichsrücklage weitergegeben wurden?

Die Beschlüsse des Finanzausschusses und des Kreistags aus den Jahren 2021 und 2022 zur Auskehrung von Haushaltsverbesserungen an die Kommunen sind umgesetzt. Im Jahr 2022 wurde der damals prognostizierte Jahresüberschuss des Jahres 2021 (4,2 Mio. Euro) durch Planung eines Defizits und Einsatz der Ausgleichsrücklage an die Kommunen zurückgegeben. Gleiches geschah im Jahr 2023 für den schon sicher feststehenden Betrag an Verbesserungen aus 2022 (ebenfalls 4,2 Mio. Euro). Weiterhin wurde der restliche, im Laufe des Jahres 2023 ermittelte Betrag der Haushaltsverbesserung aus 2022 an die Kommunen durch Reduzierung der Abschlagszahlungen der Kreisumlagezahllast aus 2023 ausgekehrt (7,6 Mio. Euro). Für das Jahr 2023 hat der Finanzausschuss ein Verfahren beschlossen, nach dem mögliche Haushaltsverbesserungen im Jahr 2025 durch Reduzierung der Kreisumlage an die Kommunen ausgeschüttet werden.

2.     Mit welchen Faktoren hängen die Jahresergebnisverbesserungen der Haushaltsjahre 2021 bis 2023 zusammen?

Im Jahr 2021 lag ein Schwerpunkt der haushalterischen Verbesserungen bei Minderausgaben im Bereich des Personal- und Versorgungsaufwands. Dort wurden insgesamt 2 Mio. Euro weniger verausgabt als geplant, davon originärer Personalaufwand 1,2 Mio. Euro. Im Jahr 2022 waren in besonderer Weise Minderaufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen ursächlich für die Verbesserungen im Jahresergebnis. Bei der Unterhaltung baulicher Anlagen wurden 4,7 Mio. Euro, im Strukturwandel 2,3 Mio. Euro, beim Programm Gute Schule 2,6 Mio. Euro weniger ausgegeben. Im Bereich der Transferaufwendungen stach ein zum Zeitpunkt der Planung nicht prognostizierbarer Minderaufwand von 6 Mio. Euro bei den Hilfen zur Pflege (aufgrund höherer Leistungen der Pflegekassen) hervor. Im Jahr 2023 ist zum jetzigen Zeitpunkt damit zu rechnen, dass die Planung annähernd getroffen wird.

3.     In welchem Volumen und in welchen Produktbereichen gibt es aktuell offene Verpflichtungsermächtigungen und Übertragungen/Rückstellungen?

Der Kreis hat keine offenen Verpflichtungsermächtigungen. Über die Ermächtigungsübertragungen nach § 22 KomHVO entscheidet der Kämmerer entsprechend der jährlich mit dem Haushalt verabschiedeten Haushaltsbewirtschaftungsregeln nach Ende des jeweiligen Jahres. Zur Zeit erarbeitet die Kämmerei die für das Jahr 2023 vorzunehmenden Ermächtigungsübertragungen und wird diese dem Kreisausschuss zur Kenntnis geben. Die Rückstellungen finden sich im als Anhang beigefügten Rückstellungsspiegel. Dabei ist zu beachten, dass die Jahresabschlussbuchungen 2023 noch nicht erfolgt sind.

 

 

 

 

4.     In welchem Umfang sollen diese Übertragungen im Haushaltsjahr 2024 in den Bereichen außerhalb des Klimaschutzes und des Strukturwandels reduziert werden? Welche Auswirkungen ergibt dies auf die regulären Ansätze? Um welchen Betrag werden sich die ordentlichen Aufwendungen dadurch voraussichtlich verringern?

Derzeit werden die Anmeldungen der Fachämter zu den Ermächtigungsübertragungen von der Kämmerei geprüft. Grundsätzlich, so auch die GPA NRW in ihrem Bericht zur überörtlichen Prüfung der Kreise im Jahr 2023, gibt es in den letzten Jahren Ermächtigungsübertragungen in zu großem Umfang beim Kreis. Daher bemüht sich die Verwaltung, diesen Umfang zu reduzieren. Ein Mittel dazu kann der Einsatz der Ermächtigungsübertragung bei gleichzeitigem Herabsetzen des Mittelansatzes im Folgejahr sein.

5.     Inwiefern wird dies bei der Kalkulation des Hebesatzes der ordentlichen Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt?

Die Reduzierung von Mittelansätzen führt ceteris paribus zu verringerten Aufwänden in der Planung und damit zu einer um diesen Betrag verringerten Umlagebedarf.