Sachverhalt:
1. Wie hoch ist der kumulierte Betrag der Überschüsse
der Haushaltsjahre 2021 bis 2023, welche den Kommunen noch nicht mittels
Nicht-Erhebung der Kreisumlage oder Entnahme der Ausgleichsrücklage
weitergegeben wurden?
Die Beschlüsse des Finanzausschusses
und des Kreistags aus den Jahren 2021 und 2022 zur Auskehrung von
Haushaltsverbesserungen an die Kommunen sind umgesetzt. Im Jahr 2022 wurde der
damals prognostizierte Jahresüberschuss des Jahres 2021 (4,2 Mio. Euro) durch
Planung eines Defizits und Einsatz der Ausgleichsrücklage an die Kommunen
zurückgegeben. Gleiches geschah im Jahr 2023 für den schon sicher feststehenden
Betrag an Verbesserungen aus 2022 (ebenfalls 4,2 Mio. Euro). Weiterhin wurde
der restliche, im Laufe des Jahres 2023 ermittelte Betrag der
Haushaltsverbesserung aus 2022 an die Kommunen durch Reduzierung der
Abschlagszahlungen der Kreisumlagezahllast aus 2023 ausgekehrt (7,6 Mio. Euro).
Für das Jahr 2023 hat der Finanzausschuss ein Verfahren beschlossen, nach dem
mögliche Haushaltsverbesserungen im Jahr 2025 durch Reduzierung der Kreisumlage
an die Kommunen ausgeschüttet werden.
2. Mit welchen
Faktoren hängen die Jahresergebnisverbesserungen der Haushaltsjahre 2021 bis
2023 zusammen?
Im Jahr 2021 lag ein Schwerpunkt der haushalterischen
Verbesserungen bei Minderausgaben im Bereich des Personal- und
Versorgungsaufwands. Dort wurden insgesamt 2 Mio. Euro weniger verausgabt als
geplant, davon originärer Personalaufwand 1,2 Mio. Euro. Im Jahr 2022 waren in
besonderer Weise Minderaufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen
ursächlich für die Verbesserungen im Jahresergebnis. Bei der Unterhaltung
baulicher Anlagen wurden 4,7 Mio. Euro, im Strukturwandel 2,3 Mio. Euro, beim
Programm Gute Schule 2,6 Mio. Euro weniger ausgegeben. Im Bereich der Transferaufwendungen stach ein zum
Zeitpunkt der Planung nicht prognostizierbarer Minderaufwand von 6 Mio. Euro
bei den Hilfen zur Pflege (aufgrund höherer Leistungen der Pflegekassen)
hervor. Im Jahr 2023 ist zum jetzigen Zeitpunkt damit zu rechnen, dass die
Planung annähernd getroffen wird.
3. In welchem Volumen und in welchen
Produktbereichen gibt es aktuell offene Verpflichtungsermächtigungen und
Übertragungen/Rückstellungen?
Der
Kreis hat keine offenen Verpflichtungsermächtigungen. Über die
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 KomHVO entscheidet der Kämmerer
entsprechend der jährlich mit dem Haushalt verabschiedeten
Haushaltsbewirtschaftungsregeln nach Ende des jeweiligen Jahres. Zur Zeit
erarbeitet die Kämmerei die für das Jahr 2023 vorzunehmenden
Ermächtigungsübertragungen und wird diese dem Kreisausschuss zur Kenntnis
geben. Die Rückstellungen finden sich im als Anhang beigefügten
Rückstellungsspiegel. Dabei ist zu beachten, dass die Jahresabschlussbuchungen
2023 noch nicht erfolgt sind.
4. In welchem
Umfang sollen diese Übertragungen im Haushaltsjahr 2024 in den Bereichen
außerhalb des Klimaschutzes und des Strukturwandels reduziert werden? Welche
Auswirkungen ergibt dies auf die regulären Ansätze? Um welchen Betrag werden
sich die ordentlichen Aufwendungen dadurch voraussichtlich verringern?
Derzeit werden die Anmeldungen der Fachämter zu den
Ermächtigungsübertragungen von der Kämmerei geprüft. Grundsätzlich, so auch die
GPA NRW in ihrem Bericht zur überörtlichen Prüfung der Kreise im Jahr 2023,
gibt es in den letzten Jahren Ermächtigungsübertragungen in zu großem Umfang
beim Kreis. Daher bemüht sich die Verwaltung, diesen Umfang zu reduzieren. Ein
Mittel dazu kann der Einsatz der Ermächtigungsübertragung bei gleichzeitigem Herabsetzen
des Mittelansatzes im Folgejahr sein.
5. Inwiefern
wird dies bei der Kalkulation des Hebesatzes der ordentlichen Kreisumlage für
das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt?
Die Reduzierung von
Mittelansätzen führt ceteris paribus zu verringerten Aufwänden in der Planung
und damit zu einer um diesen Betrag verringerten Umlagebedarf.