Beschlussempfehlung:
Der Mobilitätsausschuss beschließt das
vorliegende Kreisstraßen- und Radwegeneubauprogramm 2025 bis 2029 für den
Ausbau der Kreisstraßen und Radwege als Anweisung an die Verwaltung, die
notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das Kreisstraßen- und Radewegeneubauprogramm des
Rhein-Kreises Neuss ist ein Investitionsrahmenplan und zugleich ein
Planungsinstrument der Verwaltung. Es ist kein Finanzierungsplan oder
Finanzierungsprogramm.
Die Dringlichkeit bzw. Listung der aufgeführten
Maßnahmen richtet sich ausschließlich nach der „Baureife“ (uneingeschränktes
Baurecht, in der Regel durch rechtskräftigen Bebauungsplan oder
Planfeststellungsbeschluss und Grunderwerb) und der „Finanzierbarkeit“ (nach
Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel seitens des Landes
NRW). Die Finanzierung der durchgeführten Maßnahmen erstreckt sich in der Regel
über mehrere Jahre. Bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms
berücksichtigt die vorgenommene Teilebildung einerseits die mehrjährige Bauzeit
und andererseits den daraus resultierenden Mittelabfluss.
Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2025 –
2029 besteht aus 12 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf
von ca. 66,88 Mio. EUR und einem
zugehörigen Kreisanteil von ca. 19,90 Mio. EUR. Die 12 Maßnahmen
bestehen aus fünf Straßenbaumaßnahmen und sieben Radwegemaßnahmen, die für die
Jahre 2025 - 2029 eingeplant sind.
Alle aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen
unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der
jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht möglich.
Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und
die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten
Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes Baurecht“ zu schaffen.
Hiervon sind insbesondere die beiden großen
Straßenbauvorhaben K 33n AS Delrath
und die K 9n Strümp – Osterath betroffen.
Für die beiden Maßnahmen liegt das zwingend erforderliche (uneingeschränkte)
Baurecht als Voraussetzung für die Bezuschussung und einen Baubeginn nicht vor.
Anhang:
Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet
neun Maßnahmen, wobei es sich um sechs Radwegemaßnahmen und drei
Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen
im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein
vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht
festzustellen.