Betreff
Kreisstraßen- und Radwegebauprogramm 2024 Kreisstraßen- und Radwegebauprogramm 2024
Vorlage
66/3959/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Mobilitätsausschuss nimmt das Kreisstraßen- und Radwegeneubauprogramm 2024 zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Das aktuelle Kreisstraßen- und Radwegebauprogramm 2024 beinhaltet sowohl den Neubau des kombinierten Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße K 12 von der L 380 bis zur Reuschenberger Str. in Dormagen als auch den Ersatzneubau der Niersbrücke an der Kreisstraße 14 in Korschenbroich zur Stadtgrenze Mönchengladbach.

 

Der letztjährige Beschluss zum Neubau des Radweges entlang der K 12 konnte aufgrund der fehlenden Bewilligung durch den Zuwendungsgeber von der Verwaltung nicht umgesetzt werden.

 

Mit Schreiben vom 18.01.2024 (siehe beigefügte Anlage) hat Herr Verkehrsminister Oliver Krischer Herrn Dezernenten Gregor Küpper eine Bewilligung für beide Maßnahmen und Aufnahme in die Förderprogramme Nahmobilität 2024 und kommunaler Straßenbau 2024 in Aussicht gestellt.

 

Bei der Radwegemaßnahme handelt es sich um den Neubau eines kombinierten Rad-/ und Gehweges in Zweirichtung entlang der anbaufreien Kreisstraße K 12 in Dormagen. Die Kreisstraße K 12 verläuft in nordöstliche Richtung von der L 36 in Dormagen-Straberg über Dormagen-Horrem bis Dormagen-Zons. Der vorliegende Planungsbereich betrifft den Abschnitt der K 12 zwischen L 380 und der Reuschenberger Straße.

Mit der vorliegenden Baumaßnahme werden die folgenden Ziele verwirklicht:

 

·                     erstmalige Herstellung einer verkehrssicheren Rad- und Fußwegverbindung

zwischen L 380 und der Reuschenberger Straße bzw. Bundesstraße B 9

·                     Netzschluss zum Radwegenetz der K 12

·                     Anbindung von Freizeitzielen

 

Die Länge der Radwegmaßnahme beträgt ca. 1.700 m.

Der v. g. Streckenabschnitt der K 12 weist keine separate Rad-/ Fußgängeranlage auf. Der Rad-/Fußgängerverkehr wird auf den beiden ungesicherten Mehrzweckspuren geführt. Die Verkehrsbelastungen aus der Bundesverkehrszählung betragen für Personenkraftfahrzeug 10.431 Kfz/Tag und für Schwerverkehr 704 Kfz SV/Tag. Der Radverkehrsanteil liegt bei 65 Rad/Tag. Eine Benutzung dieses Bereiches als Fußgänger und Radfahrer beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential und ist folglich als Rad- und Fußwegverbindung unattraktiv.

Im Zuge der Planung des baulich getrennten Rad-/Gehweges findet eine Veränderung und Neuaufteilung des vorhandenen Querschnittes der K 12 zwischen der Landstraße L 380 und der Reuschenberger statt. Die heutige Fahrbahn (7,50 m) wird unter Wegfall der Mehrzweckspuren auf der Nordwestseite verlagert. Der geplante Rad-/Gehweg wird auf der Südostseite von der Fahrbahn durch einen Sicherheitstrennsteifen abgetrennt.

Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen. Des Weiteren wird durch die Maßnahme ein Anreiz zur Benutzung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Fahrrad geschaffen.

 

Die Grunderwerbsverhandlungen für die Radwegemaßnahme sind vollständig abgeschlossen, so dass alle für den geplanten Radwegebau benötigten Flächenanteile zur Verfügung stehen. Die Ausführungsplanung ist einvernehmlich mit der Stadt Dormagen und der Kreispolizeibehörde abgestimmt.

 

Bei der heutigen Niersbrücke handelt es sich um eine Bogenbrücke mit oben liegender Fahrbahn (Kreisstraße 14). Der Ersatzneubau der Stahlbetongewölbebrücke wurde erforderlich, weil die Konstruktion aus dem Jahr 1937 stammt und in den 80er Jahren bereits umfangreich saniert werden musste. In den zurückliegenden Jahren sind immer wieder neue Risse an den alten Betongewölben festgestellt worden, die durch ein langfristiges Monitoring unter gutachterlicher Expertise begleitet wurden. Als Folge der fortschreitenden Rissbildung am Gewölbe war eine Ablastung des Brückenbauwerks auf 24 t erforderlich geworden.

 

Durch eine Begutachtung Ende 2016 ist dann letztendlich der Ersatzneubau und zeitgleich die Beschränkung des Verkehrs auf eine Fahrspur bis zum Neubau der Brücke entschieden worden.

 

Mit der konkreten Vorplanung für den Ersatzneubau einschließlich der einvernehmlichen Abstimmung mit der Stadt Mönchengladbach als beteiligter Baulastträger und einer Vielzahl von Träger Öffentlicher Belange sowie der Einholung aller Genehmigungen bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf hat die Verwaltung dann im Jahre 2017 begonnen. Der Genehmigungserlass für den Ersatzneubau wurde dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Mönchengladbach im März 2023 durch die BR Düsseldorf erteilt.

 

An dem Bauwerk befinden sich zahlreiche Versorgungsleitungen, welche zum Teil auch schon im Vorfeld durch die betroffenen Versorgungsunternehmen umgelegt worden sind. Um den Eingriff in das Gewässer Niers so gering wie möglich zu halten, ist die Gründung des neuen Bauwerks auf den vorhandenen Fundamenten vorgesehen. Hierzu soll die bestehende, in Querrichtung 4-teilige Dreigelenk-Bogenbrücke unter Erhalt der Fundamente abgebrochen werden. Bei dem geplanten neuen Bauwerk handelt es sich um ein 1-feldriges, schiefwinkliges Stahlbeton-Rahmenbauwerk mit beidseitigen Überbau-Kragplatten. Der Stahlbetonrahmen wird dabei auf die im Baugrund verbleibenden Fundamente des vorhandenen und zum Abbruch vorgesehenen Bauwerks gegründet und konstruktiv angeschlossen. Die Widerlagerwände sind parallel zur Niers angeordnet.

 

Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke wird auch der heutige Straßenquerschnitt im Brückenbereich aufgeweitet, um Querungshilfen für Radfahrer und Fußgänger im Zuge der parallel zur Niers verlaufenden Rad-/ und Gehwege zu schaffen (u.a. Niers-Radwanderweg).

 

Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 2,300 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 0,690 Mio. € für die beiden Baumaßnahmen.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme zur Verfügung.