Betreff
Anfrage der AfD-Fraktion vom 25.01.2024 bezüglich Beschaffung von Elektrofahrzeugen durch die Kreisverwaltung
Vorlage
VI/3991/XVII/2024
Art
Anfrage

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der AFD vom 25.01.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1. Wie begründet die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss ihre Aussage, dass ihre Elektrofahrzeuge mit 100-prozentigem Ökostrom betankt werden?

Der Rhein-Kreis Neuss bezieht seit 2022 Ökostrom; seit dem 01.01.2024 vom lokalen Anbieter NEW. Im Rahmen der Ausschreibung wurden Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien definiert. Der Auftragnehmer ist vertraglich verpflichtet, dass der Strom aus 100 % erneuerbaren Energien stammt. Der Strom muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.

Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des Vertrages ist:

  1. Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom,
  2. der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen,
  3. der Anteil von Strom aus Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eigesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird.

In der EU und Deutschland darf Ökostrom nur als solcher verkauft werden, wenn dafür ein Herkunftsnachweis vorliegt, der für eine bestimmte Menge elektrischer Energie bestätigt, dass diese aus erneuerbaren Energien stammt. Das Unternehmen NEW hat vertraglich garantiert, dass die Energiebilanz (aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien) von erzeugtem und gelieferten Strom innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt ausgeglichen ist.

Das Unternehmen NEW ist verpflichtet dies nachzuweisen.

Darüber hinaus ist der Ökostrom des Unternehmens NEW nach unterschiedlichen Methoden als Ökostrom zertifiziert:

  • „Geprüfter Ökostrom“ des TÜV Nord
  • „Grüner Strom Label“ des Grüner Strom Label e.V.
  • Weitere Zertifikate für Naturstrom werden vom TÜV Rheinland, der Landesgewerbeanstalt Bayern oder der OK Power von Energievision e. V. vergeben.


2. Wie hoch waren die Brutto-Kosten für die 10 Elektrofahrzeuge, die 2023 gekauft wurden? Dabei bitte ich eventuelle Subventionen vom Land oder Bund nicht zu berücksichtigen, da es sich auch hier um Steuergelder handelt.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit der durch den Baudezernenten eingeführten „Stabsstelle Fördermittelmanagement Bau“ ist es dem Amt für Gebäudewirtschaft gelungen, dass die Fahrzeuge im Rahmen der Förderprogramme „progress.nrw“ und „Billigkeitsrichtline“ gefördert werden. Es konnte erreicht werden, dass die Fahrzeugkosten zu rd. 90 v.D. durch die Förderprogramme finanziert werden. Die Kosten für die zehn angeschafften E-Fahrzeuge (Kleinwagen) lagen bei 349.000 Euro ; der Eigenanteil des Kreises bei rd. 30.000 Euro.


3. Wie hoch wären die Kosten für vergleichbare Fahrzeuge (z. B. des gleichen Herstellers) mit Benzin oder Dieselantrieb gewesen?

Die Beschaffung eines Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor wird nicht gefördert und würde den Kreishaushalt direkt und in vollem Umfang belasten.

Der Fahrzeugpreis wurde anhand einer Internetrecherche ermittelt. Hierbei wurden Fahrzeuge mit einer ähnlichen Ausstattung zugrunde gelegt. Dieser würde vorbehaltlich der Ausschreibungsergebnisse bei rund 18.000 Euro pro Fahrzeug liegen.

4. Wie hoch wird die Einsparung von CO2 pro Jahr geschätzt und worauf basiert diese Schätzung?

Die Berechnung kann nur modellhaft erfolgen, da die tatsächlichen Fahrleistungen und Bedingungen maßgeblich sind. Bei einer angenommenen Fahrleistung von 10.000 km pro Jahr und Fahrzeug ergibt sich eine Einsparung von ca. 13.300 Litern Treibstoff (bei einem angenommenen Verbrauch von 7 L / 100 km).

Als Faustformel gilt dem TÜV Nord zufolge, dass bei der Verbrennung von einem Liter Benzin etwa 2,3 Kilogramm CO2 entstehen; ein Liter Diesel verursacht etwa 2,6 Kilogramm CO2. Dies würde im angeführten Beispiel einer CO2 Einsparung in Höhe von ca. 30,59 t (1 Liter Benzin/ 2,3 kg CO2) pro Fahrzeug entsprechen.

5. Gab es vor der Beschaffung der Fahrzeuge eine Kosten-Nutzen-Analyse, bei der auch der Kauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einbezogen wurde?

Im Rahmen des Fuhrparkmanagementkonzeptes des Dezernates VI verfolgt die Verwaltung eine Nachhaltigkeitsstrategie, die auch einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen leistet. Ziele des Konzeptes sind u.a. Reduzierung des Fuhrparks und der sukzessive Umbau des Fuhrparks auf klimaschonende, alternative Antriebsarten. Beschaffungen erfolgen stets in einem mehrstufige Prüfverfahren (Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit). Mit Blick auf Klimaschutz werden ältere Fahrzeuge, sofern ein Bedarf weiter besteht, nur noch durch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten (wie z.B. E-Fahrzeuge) ersetzt. Die Beschaffungen der zehn E-Fahrzeuge erfolgte über Förderprogramme für den Kreishaushalt kostenneutral. Die Verwaltung verweist auf die ausführliche Behandlung und Unterlagen zum Thema Fuhrpark in mehreren Ausschüssen (u.a. Mobilitätsausschuss vom 10.02.2022, Kreisausschuss vom 23.03.2022).

 

 

 

 

 

 

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