Sachverhalt:
Zur Anfrage
der AFD vom 25.01.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Wie
begründet die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss ihre Aussage, dass ihre
Elektrofahrzeuge mit 100-prozentigem Ökostrom betankt werden?
Der
Rhein-Kreis Neuss bezieht seit 2022 Ökostrom; seit dem 01.01.2024 vom lokalen
Anbieter NEW. Im Rahmen der Ausschreibung wurden Anforderungen an die Lieferung
von Strom aus erneuerbaren Energien definiert. Der Auftragnehmer ist
vertraglich verpflichtet, dass der Strom aus 100 % erneuerbaren Energien
stammt. Der Strom muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich
erneuerbare Energien nutzen.
Strom aus
erneuerbaren Energien im Sinne des Vertrages ist:
- Strom,
der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien
nutzen, einschließlich Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs
und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren
Anteils am Pumpstrom,
- der
Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch
konventionelle Energieträger einsetzen,
- der
Anteil von Strom aus Mitverbrennung von Biomasse in thermischen
Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden,
wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die
Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der
eigesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und
nachgewiesen wird.
In der EU
und Deutschland darf Ökostrom nur als solcher verkauft werden, wenn dafür ein
Herkunftsnachweis vorliegt, der für eine bestimmte Menge elektrischer Energie
bestätigt, dass diese aus erneuerbaren Energien stammt. Das Unternehmen NEW hat
vertraglich garantiert, dass die Energiebilanz (aus der Lieferung von Strom aus
erneuerbaren Energien) von erzeugtem und gelieferten Strom innerhalb eines
Kalenderjahres insgesamt ausgeglichen ist.
Das
Unternehmen NEW ist verpflichtet dies nachzuweisen.
Darüber
hinaus ist der Ökostrom des Unternehmens NEW nach unterschiedlichen Methoden
als Ökostrom zertifiziert:
- „Geprüfter
Ökostrom“ des TÜV Nord
- „Grüner
Strom Label“ des Grüner Strom Label e.V.
- Weitere
Zertifikate für Naturstrom werden vom TÜV Rheinland, der
Landesgewerbeanstalt Bayern oder der OK Power von Energievision e. V.
vergeben.
2. Wie hoch
waren die Brutto-Kosten für die 10 Elektrofahrzeuge, die 2023 gekauft wurden?
Dabei bitte ich eventuelle Subventionen vom Land oder Bund nicht zu
berücksichtigen, da es sich auch hier um Steuergelder handelt.
Durch eine
enge Zusammenarbeit mit der durch den Baudezernenten eingeführten „Stabsstelle
Fördermittelmanagement Bau“ ist es dem Amt für Gebäudewirtschaft gelungen, dass
die Fahrzeuge im Rahmen der Förderprogramme „progress.nrw“ und
„Billigkeitsrichtline“ gefördert werden. Es konnte erreicht werden, dass die
Fahrzeugkosten zu rd. 90 v.D. durch die Förderprogramme finanziert werden. Die
Kosten für die zehn angeschafften E-Fahrzeuge (Kleinwagen) lagen bei 349.000
Euro ; der Eigenanteil des Kreises bei rd. 30.000 Euro.
3. Wie hoch
wären die Kosten für vergleichbare Fahrzeuge (z. B. des gleichen Herstellers)
mit Benzin oder Dieselantrieb gewesen?
Die
Beschaffung eines Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor wird nicht gefördert und
würde den Kreishaushalt direkt und in vollem Umfang belasten.
Der
Fahrzeugpreis wurde anhand einer Internetrecherche ermittelt. Hierbei wurden
Fahrzeuge mit einer ähnlichen Ausstattung zugrunde gelegt. Dieser würde
vorbehaltlich der Ausschreibungsergebnisse bei rund 18.000 Euro pro Fahrzeug
liegen.
4. Wie hoch
wird die Einsparung von CO2 pro Jahr geschätzt und worauf basiert diese
Schätzung?
Die
Berechnung kann nur modellhaft erfolgen, da die tatsächlichen Fahrleistungen
und Bedingungen maßgeblich sind. Bei einer angenommenen Fahrleistung von 10.000
km pro Jahr und Fahrzeug ergibt sich eine Einsparung von ca. 13.300 Litern
Treibstoff (bei einem angenommenen Verbrauch von 7 L / 100 km).
Als
Faustformel gilt dem TÜV Nord zufolge, dass bei der Verbrennung von einem Liter
Benzin etwa 2,3 Kilogramm CO2 entstehen; ein Liter Diesel verursacht etwa 2,6
Kilogramm CO2. Dies würde im angeführten Beispiel einer CO2 Einsparung in Höhe
von ca. 30,59 t (1 Liter Benzin/ 2,3 kg CO2) pro Fahrzeug entsprechen.
5. Gab es
vor der Beschaffung der Fahrzeuge eine Kosten-Nutzen-Analyse, bei der auch der
Kauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einbezogen wurde?
Im Rahmen
des Fuhrparkmanagementkonzeptes des Dezernates VI verfolgt die Verwaltung eine
Nachhaltigkeitsstrategie, die auch einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen
leistet. Ziele des Konzeptes sind u.a. Reduzierung des Fuhrparks und der
sukzessive Umbau des Fuhrparks auf klimaschonende, alternative Antriebsarten.
Beschaffungen erfolgen stets in einem mehrstufige Prüfverfahren (Notwendigkeit,
Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit). Mit Blick auf Klimaschutz werden ältere
Fahrzeuge, sofern ein Bedarf weiter besteht, nur noch durch Fahrzeuge mit
alternativen Antriebsarten (wie z.B. E-Fahrzeuge) ersetzt. Die Beschaffungen
der zehn E-Fahrzeuge erfolgte über Förderprogramme für den Kreishaushalt
kostenneutral. Die Verwaltung verweist auf die ausführliche Behandlung und
Unterlagen zum Thema Fuhrpark in mehreren Ausschüssen (u.a. Mobilitätsausschuss
vom 10.02.2022, Kreisausschuss vom 23.03.2022).
Digitalisierungs-TÜV
( ) Digitalisierungspotential vorhanden.
( ) Digitalisierungspotential
muss geprüft werden.
(x ) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.